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   LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10   

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https://dejure.org/2010,21082
LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10 (https://dejure.org/2010,21082)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.11.2010 - 10 Sa 109/10 (https://dejure.org/2010,21082)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. November 2010 - 10 Sa 109/10 (https://dejure.org/2010,21082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AEntG, § 1 TVG Tarifverträge: Bau, EWGV 1408/71

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung portugiesischen Rechts bei nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern im Fall einer Krankheit; Ausschluss der Sozialkassenpflicht für arbeitsunfähig erkrankte portugiesische Arbeitnehmer; Übergang von der Auskunfts- zur Leistungsklage in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Sozialkassenpflicht für arbeitsunfähig erkrankte portugiesische Arbeitnehmer; Übergang von der Auskunfts- zur Leistungsklage in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 105/07

    Verbindlichkeit der Regelungen des internationalen Privatrechts;

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10
    Im Hinblick auf die Systeme der sozialen Sicherheit ist diese Verordnung weiterentwickelt und präzisiert worden durch die VO (EWG) 1408/71, welche gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV unmittelbar anzuwendendes Recht darstellt und Vorrang vor den entsprechenden nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten genießt (BGH 15.07.2008 - VI ZR 105/07 - BGHZ 177, 237).

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 15.07.2008 - VI ZR 105/07 - BGHZ 177, 237) folgt entgegen der Ansicht des Klägers nichts anderes.

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10
    1.In der Berufungsinstanz kann ohne Anschlussberufung von der Auskunfts- zur Leistungsklage übergegangen werden, soweit die Voraussetzungen von § 264 ZPO vorliegen (Anschluss an BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - NZA 2003, 734, 736).

    Eine Berufungsanschlussschrift ist entbehrlich, wenn die Voraussetzungen des § 264 ZPO vorliegen (BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - NZA 2003, 734, 736).

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10
    Eine Eingriffsnorm im Bereich des Arbeitsrechts kann dann vorliegen, wenn die Vorschrift nicht nur auf den Schutz von Individualinteressen der Arbeitnehmer gerichtet ist, sondern mit ihr wenigstens auch öffentliche Gemeinwohlinteressen verfolgt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - NZA 2002, 734).

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 - a. a. O.) hat gefordert, dass das konkret zu betrachtende Anstellungsverhältnis den nötigen Inlandsbezug aufweisen müsse, welcher in dem vom BAG entschiedenen Fall darin zu sehen war, dass die dortige Klägerin als Deutsche in Deutschland lebte, von dort aus ihre Einsätze antrat und dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterlag.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10
    Diese Bescheinigung, die von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates ausgestellt wird, bindet die Träger der sozialen Sicherheit anderer Mitgliedstaaten (EuGH 10.02.2000 - Rs.C-202/97 - NZA RR 2000, 201).
  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2010 - 10 Sa 109/10 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12

    Fristwahrende Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen durch Klage auf

    Der Vorprozess vor dem Arbeitsgericht Osnabrück - 6 Ca 264/09 - sei erst vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 10 Sa 109/10 - rechtskräftig durch den am 21.11.2011 geschlossenen Vergleich beendet worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien in der Berufung wird auf ihre Schriftsätze vom 25.04.2012 und 03.07.2012 und 22.11.2012, auf die in der mündlichen Verhandlung abgegebenen wechselseitigen Erklärungen sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akte 6 Ca 264/09 - Arbeitsgericht Osnabrück/10 Sa 109/10 - LAG Niedersachsen verwiesen.

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