Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 Abs 5 ArbZG, § 1 TVG
Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion - stillschweigende Ausgleichsregelung im ErgTV SiZ/Ost - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 6 Abs 5 ArbZG, § 1 TVG
(Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion - stillschweigende Ausgleichsregelung im ErgTV SiZ/Ost)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stillschweigende Ausgleichsregelung eines Nachtzuschlags in tariflicher Grundvergütung
- hensche.de
Tarifvertrag, Nachtzuschlag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stillschweigende Ausgleichsregelung des Nachtzuschlag in tariflicher Grundvergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.01.2010 - 24 Ca 10178/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10
- BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2011 - 10 Sa 1450/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10
Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07).Es genügt, wenn es für die getroffene Regelung einen sachlich vertretbaren Grund gibt (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07).
- BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08
Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10
Ein geringerer Ausgleich ist erforderlich, wenn in die Nachtarbeit Arbeitsbereitschaft fällt (BAG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08). - BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
Übergangsversorgung - Gleichheitssatz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10
Dieser ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen (BAG, Urteil vom 16. August 2005 - 9 AZR 378/04). - BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10
Ebenfalls zutreffend hat das Arbeitsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des 1. Senates des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 26. August 1997 - 1 ABR 16/97) angenommen, dass Tarifverträge auch eine stillschweigende Ausgleichsregelung im Sinne des § 6 Abs. 5 ArbZG beinhalten können. - BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01
Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. September 2002 - 9 AZR 202/01) handelt es sich bei der Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers nach § 6 Abs. 5 ArbZG um eine Wahlschuld.
- BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2010 - 10 Sa 276/10 - aufgehoben. - LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2011 - 10 Sa 1450/11
Nachtzuschlag für Stewardess mit Zugschaffnerfunktion
Nachdem das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. April 2010 (10 Sa 276/10) die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt und im wesentlichen ausgeführt hatte, dass angesichts der tariflichen Formulierungen anzunehmen sei, dass in der regelmäßigen Vergütung für die Tätigkeit als Nachtstewardess der Zuschlag nach § 6 abs.