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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10   

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https://dejure.org/2010,17375
LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10 (https://dejure.org/2010,17375)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2010 - 10 Sa 296/10 (https://dejure.org/2010,17375)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 10 Sa 296/10 (https://dejure.org/2010,17375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber Arbeitskollegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber Arbeitskollegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Psychische Erkrankung schützt nicht vor Entlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10
    Das Arbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen grundsätzlich geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung zu bilden (vgl. nur: BAG Urteil vom 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964 sowie BAG Urteil vom 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - NZA 2006, 431; m.w.N.).

    Insoweit handelt es sich noch um die Folgen seines Fehlverhaltens, für das der Arbeitnehmer einzustehen hat (BAG vom 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 und vom 06.10.2005 - 2 AZR 188/93; a.a.O.; m.w.N.).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10
    Das gilt auch für die bei einer krankheitsbedingten Kündigung anzustellende Gesundheitsprognose (vgl. BAG Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 - NZA 2001, 1071, m.w.N.).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10
    Das Arbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen grundsätzlich geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung zu bilden (vgl. nur: BAG Urteil vom 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964 sowie BAG Urteil vom 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - NZA 2006, 431; m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10
    Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch schuldlose Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung geben können (vgl. BAG Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - NZA 1999, 863).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93

    Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10
    Insoweit handelt es sich noch um die Folgen seines Fehlverhaltens, für das der Arbeitnehmer einzustehen hat (BAG vom 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 und vom 06.10.2005 - 2 AZR 188/93; a.a.O.; m.w.N.).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10
    Das Arbeitsgericht hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, zu Recht angenommen, dass es bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen vor Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich keiner Abmahnung bedarf (BAG Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - NZA 1994, 409; m.w.N.).
  • ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung

    Als grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, werden insbesondere auch tätliche Angriffe, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen, insbesondere wenn sich diese als Mobbing darstellen oder das ständige Begeben in immer weiter eskalierende Auseinandersetzungen mit mehreren Vorgesetzten angesehen (vgl. etwa BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, DB 2009, 964; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; Hess.LAG 19.04.2012 - 7 Sa 984/11; LAG Schleswig-Holstein 20.12.2011 - 1 Sa 321/11; LAG Nürnberg 16.09.2011 - 4 Sa 297/10; LAG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 - 10 Sa 296/10; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2010 - 25 Sa 130/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.04.2008 - 5 Sa 181/07; LAG München 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 jeweils zitiert über Juris).
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