Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2011 - 10 Sa 329/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 314 Abs 2 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung - Nutzung von Kundendaten zu privaten Zwecken - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verhaltensbedingte Änderungskündigung wegen Kundenflirt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Änderungskündigung; Unwirksame Kündigung eines Bankangestellten wegen missbräuchlicher Verwendung von Bankdaten für offensichtlich private Zwecke sowie ruf- und geschäftsschädigenden Verhaltens
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Änderungskündigung - soziale Rechtfertigung
- hensche.de
Abmahnung, Kündigung: Verhaltensbedingt
- ra.de
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Änderungskündigung; unwirksame Kündigung eines Bankangestellten wegen missbräuchlicher Verwendung von Bankdaten für offensichtlich private Zwecke sowie ruf- und geschäftsschädigenden Verhaltens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beck-blog (Kurzinformation)
Ungewöhnliche Wege zur "Verbesserung des Kundenkontakts"
- heise.de (Pressebericht, 19.04.2012)
Missbrauch von Kundendaten für private Zwecke
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bankdaten für Flirt missbraucht - Kündigung?
- hensche.de (Kurzinformation)
Ohne eine vorangegangene erfolglose Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Änderungskündigung meist unverhältnismäßig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Zugriff auf Kundendaten für Flirt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bankangestellter darf geschäftlich erlangte Kontaktdaten einer Kundin nicht für private Flirt-SMS an Bankkundin nutzen - Missbrauch von Kontaktdaten rechtfertigt Abmahnung, aber keine außerordentliche Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 10.05.2011 - 4 Ca 125/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2011 - 10 Sa 329/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2011 - 10 Sa 329/11
Der Hinweis der Berufung auf die Entscheidung des BAG vom 09.06.2011 (2 AZR 381/10 - NJW 2011, 2905) verfängt nicht. - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2011 - 10 Sa 329/11
Das heißt, der Ausspruch einer Abmahnung ist dann erforderlich, wenn es - wie hier - um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2013 - 10 Sa 160/13
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Im Übrigen wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 10 Sa 329/11, 10 Sa 250/12 und 5 BV 25/11 und die Sitzungsniederschriften Bezug genommen.Soweit der Kläger auf den weiteren Vorprozess (4 Ca 125/11, 10 Sa 329/11) anspielt, spricht nichts dafür, dass die Beklagte die Organisationsstruktur ihrer Bank im Sinne einer Gliederung in die Geschäftsfelder "Firmenkunden" und "Privatkunden" ausschließlich zu dem Zweck geändert hat, ihn aus seiner bisherigen Funktion zu entfernen.