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   LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02   

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LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02 (https://dejure.org/2002,7775)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.10.2002 - 10 Sa 435/02 (https://dejure.org/2002,7775)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 10 Sa 435/02 (https://dejure.org/2002,7775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zusatzurlaub für Müllwerker wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender Tätigkeiten

  • IWW

    BMT-G § 42
    BMT-G

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusatzurlaub für Müllwerker wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender Tätigkeiten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Niedersachsen, 12.11.1999 - 16 Sa 141/97
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Die Parteien haben sich im Termin vom 25. Oktober 2002 mit der Verwertung des im Verfahren 16 Sa 141/97 vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen eingeholten Gutachtens des Diplom Biologen vom 2. Juni 1999 einverstanden erklärt.

    Ebenso ist das Protokoll des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. November 1999 aus dem Verfahren 16 Sa 141/97 (Bl. 243 f. d.A. 16 Sa 141/97) beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    a) Die Staubbelastung der Müllwerker liegt deutlich unterhalb der zulässigen Grenzwerte (Gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen im Termin vom 12.11.1999 im Verfahren 16 Sa 141/97, dort Bl. 244 d.A.; Neumann/Hormig/Buxtrup/Balfanz, Schimmelpilz- und Gefahrstoffbelastungen bei der Müllsammlung, Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 6/1998, S. 249 ).

    Ab einer Belastung von 10e bis 1010 KBE/m3 ist davon auszugehen, dass krankheitsauslösende Faktoren vorhanden sind (Gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen im Termin vom 12.11.1999 im Verfahren 16 Sa 141/97, dort Bl. 243 f. d.A.).

    bb) Auch der als Sachverständige im Verfahren 16 Sa 141/97 bestellte Diplom Biologe hat in seinem Gutachten vom 2. Juni 1999 lediglich festgestellt, dass bei der Tätigkeit von Müllwerkern Keimbelastungen in einer Größenordnung auftreten können, durch die nach den Ergebnissen der in der Literatur beschriebenen Untersuchungen Gefährdungen für die Gesundheit bestünden (S. 101) und unter Umständen Krankheiten ausgelöst werden könnten (S. 89).

    Selbst wenn zugunsten des Klägers unterstellt wird, dass entsprechend der sachverständigen Äußerung des Gutachters M im Termin vom 12. November 1999 (Bl. 243 f. d.A. 16 Sa 141/97) ab einer Keimbelastung von 10S KBE/m3 krankheitsauslösende Faktoren vorhanden sind und dies als ausreichend für ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im tariflichen Sinn angesehen wird, so ist nicht ersichtlich, dass der Kläger mehr als 1001 Arbeitsstunden im Jahr 1999 einer solchen Keimbelastung ausgesetzt war.

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Dieser soll, wie sich aus der Art der im Verzeichnis (Abs. 4 RL) aufgezählten Tätigkeiten und der Überschrift der Richtlinien in Anlage 11 zum BMT-G - Zusatzurlaub für gesundheitlich Gefährdete - ergibt, den Arbeitern einen Belastungsausgleich gewähren, deren Tätigkeit ein erhöhtes Gesundheitsrisiko birgt (vgl. auch BAG, 19.3.2002, 9 AZR 109/01, ZTR 2002, S. 481 zu § 49 BAT).

    Wie Art. 2 Sozialcharta umgesetzt wird und welche Anspruchsvoraussetzungen für den Zusatzurlaub erfüllt sein müssen, bleibt dem nationalen Recht vorbehalten (BAG, ZTR 2002, S. 481 ).

    Diese einschränkenden Grundsätze beruhen auf der Überlegung, dass der öffentliche Arbeitgeber durch Anweisung vorgesetzter Dienststellen, Verwaltungsrichtlinien, Verordnungen und gesetzlicher Regelungen anders gebunden ist als der private Arbeitgeber (BAG, stRspr, zuletzt ZTR 2002, S. 481 ).

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Zwar müssen die Tarifvertragsparteien zwingendes höherrangiges Recht einhalten (vgl. BAG, 7.11.2001, 4 AZR 724/00, AP Nr. 78 zu § 1 TVG - Tarifverträge: Einzelhandel ).
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Irrtum besteht nicht (BAG, 26.11.1998, 6 AZR 335/97, AP Nr. 11 zu § 1 BAT-0 ).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Erst wenn Wortlaut und Sinn der Norm mehrere Deutungen zulassen, ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. (BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44/92, 48/92, BVerfGE 95, 64 ; 8.2.1999, 1 BvL 25/97, AP Nr. 2 zu § 113 InsO ); BAG, 5.3.1996, 1 AZR 590/92 (A), AP Nr. 226 zu Art. 3 GG ).
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 612/90

    Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeiten - Ersatzurlaubsanspruch, wenn der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Der Arbeitgeber gerät daher hinsichtlich des Urlaubs nur in Verzug, wenn er vom Arbeitnehmer vergeblich aufgefordert wird, eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen nunmehr zeitlich festzulegen (BAG, 26.6.1986, 8 AZR 555/84, juris ; 14.1.1992, 9 AZR 612/90, juris ).
  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Erst wenn Wortlaut und Sinn der Norm mehrere Deutungen zulassen, ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. (BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44/92, 48/92, BVerfGE 95, 64 ; 8.2.1999, 1 BvL 25/97, AP Nr. 2 zu § 113 InsO ); BAG, 5.3.1996, 1 AZR 590/92 (A), AP Nr. 226 zu Art. 3 GG ).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Auch wenn es sich dabei nicht um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis handelt (vgl. BGH, 10.1.1995, VI ZR 31/94, NJW 1995, S. 1160 ), so hat der Kläger doch keine Tatsachen aufgezeigt, die über das bereits vorliegende und verwertete Sachverständigengutachten und die aus den aus der allgemein zugänglichen Fachliteratur zu gewinnenden wissenschaftlichen Erkenntnisse hinaus die zusätzliche Vermittlung von Fachwissen durch einen Sachverständigen erfordern (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 23. Auflage, 2002, § 402, Rz. 6 b).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 555/84

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Geltendmachung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    Der Arbeitgeber gerät daher hinsichtlich des Urlaubs nur in Verzug, wenn er vom Arbeitnehmer vergeblich aufgefordert wird, eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen nunmehr zeitlich festzulegen (BAG, 26.6.1986, 8 AZR 555/84, juris ; 14.1.1992, 9 AZR 612/90, juris ).
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
    1. Allerdings kann der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz Ersatzurlaub in gleicher Höhe verlangen, wenn die Urlaubsgewährung während des Verzugs des Arbeitgebers unmöglich wird, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB a. F. (BAG, stRspr seit Urteil vom 5.9.1985, 6 AZR 86/82, AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG - Treueurlaub).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

  • BGH, 04.10.1999 - II ZR 361/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Oktober 2002 - 10 Sa 435/02 - wird als unzulässig verworfen.
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