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   LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15   

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LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15 (https://dejure.org/2015,19725)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.06.2015 - 10 Sa 67/15 (https://dejure.org/2015,19725)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 10 Sa 67/15 (https://dejure.org/2015,19725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 74 ff. HGB, § 74 Abs.... 2 HGB, §§ 305 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, § 74 HGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 519 ZPO, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, §§ 520 Abs. 3, § 139 BGB, § 74 Abs. 1 HGB, § 126 Abs. 2 BGB, § 125 BGB, § 242 BGB, § 74 c Abs. 1 Satz 1 HGB, § 75 a HGB, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, 74 b Abs. 1 HGB, 288 Abs. 1, 247 BGB, § 614 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung

  • hensche.de

    Wettbewerbsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 74 Abs, 1, Abs. 2 HGB
    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsverbot ohne Gegenleistung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Insoweit kann dahingestellt blieben, ob es sich bei dem Arbeitsvertrag der Parteien um einen individuell ausgehandelten Vertrag handelt, in dessen Rahmen salvatorische Klauseln ohne weiteres zulässig sind (vgl. ErfK/Preis, 14. Auflage, § 310 BGB Rn. 95; HK-ArbR/Däubler, 3. Auflage, 2013, § 611 BGB Rn. 601), oder aber um einen Formulararbeitsvertrag, in dessen Rahmen die Verwendung salvatorischer Klauseln problematisch ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 38, juris; LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 -, Rn. 141, juris; ErfK/Preis a.a.O.).

    Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, sie dient aber nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen (vgl. BAG, Urteile vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 -, Rn. 15, juris; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 181; LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 -, Rn. 141, juris).

    Im Übrigen scheidet eine Aufrechterhaltung nur aus, wenn sie im Einzelfall von dem durch Vertragsauslegung zu ermittelnden Parteiwillen nicht mehr gedeckt ist, wofür die Vertragspartei, welche die Bestimmung entgegen der salvatorischen Klausel für nicht ersetzbar erachtet, die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH, Urteile vom 04.02.2010, IX ZR 18/09, Rn. 30, juris; vom 11. Oktober 1995 - VIII ZR 25/94 -, Rn. 31, juris; vom 24. September 2002, KZR 10/01, NJW 2003, 347 f.; LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 -, Rn. 146, juris; Palandt-Ellenberger, BGB, § 139 BGB, Rn. 17; MüKo-BGB/Armbruster, § 134 BGB Rn. 109; Staudinger/Roth, a. a. O., § 139 BGB Rn. 22).

    Unseriöses Verhalten gegenüber Arbeitnehmern bei der Formulierung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ist weder schutzwürdig, noch schutzbedürftig oder mutmaßlicher übereinstimmender Parteiwille (vgl. so auch LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 - Rn. 158, juris).

    Zudem entspricht die Zahlung einer Karenzentschädigung ohnehin regelmäßig auch dem hypothetischen Willen des Arbeitnehmers, sich bei Inkaufnahme eines Wettbewerbsverbots jedenfalls teilweise wirtschaftlich dagegen abzusichern, in einem bestimmten Bereich nach Vertragsende nicht tätig werden zu können (so auch LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 - juris).

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob damit auch das Schriftformgebot hinsichtlich der auf der salvatorischen Klausel beruhenden Ergänzung des Wettbewerbsverbots um eine Karenzentschädigung gewahrt ist (so LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 - Rn. 162, juris; ablehnend Diller, NZA 2014, 1184 (1186), a.A. auch Bauer/ Diller, Wettbewerbsverbote, 7. Auflage 2015, Rn. 445).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Die Vereinbarung enthält keine Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung i.S.v. § 74 Abs. 2 HGB, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, (s. zuletzt BAG, Urteil vom 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 -, BAGE 147, 128-137, Rn. 14; s. auch Urteile vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 11 mwN; vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 -, Rn. 12, juris; vgl. auch vgl. ErfK./Oetker 14. Aufl. § 74 HGB Rn. 18), regelmäßig zur Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots führt.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn sich - wie vorliegend - in der Bestimmung kein Anhaltspunkt für die Zusage einer Karenzentschädigung findet, indem es entweder heißt, dass im Übrigen auf die §§ 74 ff. HGB verwiesen wird (vgl. so bei BAG, 28. Juni 2006, a. a. O., 1158 f., Rn. 14) oder aber, dass die Vereinbarung "im Rahmen des rechtlich Zulässigen" gelten soll, was für die Vereinbarung einer Karenzentschädigung ausreichen kann (vgl. LAG Köln, 28. Mai 2010, 10 Sa 162/10, juris, Rn. 37 ff.; dazu auch Diller, "Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Entschädigungszusage? NZA 2014, 1184 ff. ).

    Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, sie dient aber nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen (vgl. BAG, Urteile vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 -, Rn. 15, juris; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 181; LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 -, Rn. 141, juris).

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Vielmehr soll der Arbeitnehmer vor übereilten Entschlüssen im Hinblick auf sein künftiges berufliches Fortkommen möglichst bewahrt werden ( BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 29 , BAGE 135, 116 ; 24. Oktober 1972 - 3 AZR 102/72 - zu I 3 der Gründe) .

    Ein unter Verstoß gegen die gesetzliche Schriftform vereinbartes Wettbewerbsverbot ist gemäß § 125 BGB nichtig ( BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 28 mwN, aaO).

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Während bei einer (Teil-) Nichtigkeit gemäß § 139 BGB grundsätzlich diejenige Vertragspartei die Darlegungs- und Beweislast trägt, die das Rechtsgeschäft aufrecht erhalten will, kehrt sich die Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung einer salvatorischen Klausel um: Die Nichtigkeit des gesamten Vertrages tritt in diesen Fällen nur dann ein, wenn die Aufrechterhaltung des Restgeschäfts trotz der salvatorischen Klausel im Einzelfall durch den durch Vertragsauslegung zu ermittelnden (mutmaßlichen) Parteiwillen nicht mehr getragen wird (BGH, Urteil vom 15.03.2010 - II ZR 84/09 - Rn. 8, juris; vom 24.09.2002 - KZR 10/01, NJW 2003, 347 f m.w.N.).

    Im Übrigen scheidet eine Aufrechterhaltung nur aus, wenn sie im Einzelfall von dem durch Vertragsauslegung zu ermittelnden Parteiwillen nicht mehr gedeckt ist, wofür die Vertragspartei, welche die Bestimmung entgegen der salvatorischen Klausel für nicht ersetzbar erachtet, die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH, Urteile vom 04.02.2010, IX ZR 18/09, Rn. 30, juris; vom 11. Oktober 1995 - VIII ZR 25/94 -, Rn. 31, juris; vom 24. September 2002, KZR 10/01, NJW 2003, 347 f.; LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 -, Rn. 146, juris; Palandt-Ellenberger, BGB, § 139 BGB, Rn. 17; MüKo-BGB/Armbruster, § 134 BGB Rn. 109; Staudinger/Roth, a. a. O., § 139 BGB Rn. 22).

  • ArbG Rheine, 27.11.2014 - 4 Ca 1218/14

    Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Salvatorische Klausel.

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 27.11.2014, Az. 4 Ca 1218/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagte hat beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 16.12.2014, Az. 4 Ca 1218/14, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 26.09.1957 - 2 AZR 309/56

    Nichtige Wettbewerbsabrede - Vorliegen besonders erschwerender Umstände - Einrede

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Eine unzulässige Rechtsausübung liegt aber etwa dann vor, wenn der die Nichtigkeit geltend machende Vertragspartner bereits bei Vertragsschluss die Nichtigkeit gekannt und seinen Vertragspartner im Glauben an die Gültigkeit belassen hat (BAG vom 26.09.1957, AP Nr. 2 zu § 74 HGB).
  • BAG, 24.10.1972 - 3 AZR 102/72

    Wettbewerbsverbot - Schriftform - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Vielmehr soll der Arbeitnehmer vor übereilten Entschlüssen im Hinblick auf sein künftiges berufliches Fortkommen möglichst bewahrt werden ( BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 29 , BAGE 135, 116 ; 24. Oktober 1972 - 3 AZR 102/72 - zu I 3 der Gründe) .
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Grundsätzlich dürfen Formvorschriften nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden, jedoch sind Ausnahmen zulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen, wobei strenge Maßstäbe anzulegen sind (BGH, Urteil vom 24.04.1998 - V ZR 197/97 - NJW 1998, 2350 ff.).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Die Vereinbarung enthält keine Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung i.S.v. § 74 Abs. 2 HGB, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, (s. zuletzt BAG, Urteil vom 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 -, BAGE 147, 128-137, Rn. 14; s. auch Urteile vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 11 mwN; vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 -, Rn. 12, juris; vgl. auch vgl. ErfK./Oetker 14. Aufl. § 74 HGB Rn. 18), regelmäßig zur Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots führt.
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
    Insoweit kann dahingestellt blieben, ob es sich bei dem Arbeitsvertrag der Parteien um einen individuell ausgehandelten Vertrag handelt, in dessen Rahmen salvatorische Klauseln ohne weiteres zulässig sind (vgl. ErfK/Preis, 14. Auflage, § 310 BGB Rn. 95; HK-ArbR/Däubler, 3. Auflage, 2013, § 611 BGB Rn. 601), oder aber um einen Formulararbeitsvertrag, in dessen Rahmen die Verwendung salvatorischer Klauseln problematisch ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 38, juris; LAG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 -, Rn. 141, juris; ErfK/Preis a.a.O.).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94

    Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

  • BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09

    Salvatorische Erhaltungsklausel: Umkehrung der gesetzlichen Vermutung der

  • LAG Köln, 28.05.2010 - 10 Sa 162/10

    Karenzentschädigung aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot bei unklarer

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

  • BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 257/04

    Wirksamkeit eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

  • BGH, 25.07.2007 - XII ZR 143/05

    Rechtsfolgen einer allgemeinen salvatorischen Klausel in einem

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzschädigung

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Juni 2015 - 10 Sa 67/15 - aufgehoben.
  • ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16

    Karenzentschädigung

    LAG Hamm 6.5.2015 - 10 Sa 67/15 - AuA 2016, 50 = ArbRB 2016, 7-8 (jeweils Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).S. LAG Hamm 6.5.2015 - 10 Sa 67/15 - AuA 2016, 50 = ArbRB 2016, 7-8 (jeweils Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).

    67) S. LAG Hamm 6.5.2015 - 10 Sa 67/15 - AuA 2016, 50 = ArbRB 2016, 7-8 (jeweils Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).

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