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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07 (https://dejure.org/2008,9513)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.06.2008 - 10 Sa 699/07 (https://dejure.org/2008,9513)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 10 Sa 699/07 (https://dejure.org/2008,9513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch mangels Zuweisung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes; Nichtzuweisung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes als Annahmeverzug begründende Pflichtverletzung des Arbeitgebers; Verjährung von Annahmeverzugsansprüchen; Minderung eines ...

  • Judicialis

    TVAL II § 22 Ziff. 1; ; TVAL II § 49; ; TVAL II § 49 Ziff. 1; ; TVAL II § 49 Ziff. 2 Buchst. b; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 194; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 204 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 214 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 276; ; BGB § 276 Abs. 1; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 297; ; BGB § 404; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 615 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; SGB IX § 81 Abs. 4; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Schadensersatzklage wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes - kein Annahmeverzug bei Nichzuweisung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes - keine Verjährungsunterbrechung durch vorbereitende Beschäftigungsklage - Ausschlussfristen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04 = NZA 2006, 155 ff.), das der Beklagten am 03.11.2005 zugestellt worden ist, den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, die US-Streitkräfte seien aufgrund des rechtskräftigen Urteils des LAG vom 31.08.2006 (6 Sa 996/05) im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04) verpflichtet gewesen, ihm einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, geht dies über eine den Gläubigerverzug vermeidende Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers hinaus und kann einen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB nicht begründen.

    Die US-Streitkräfte waren nach dem rechtskräftigen Urteil des LAG vom 31.08.2006 (6 Sa 996/05) im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04), die der Beklagten mit Gründen versehen am 03.11.2005 zugestellt worden ist, verpflichtet, den Kläger auf einem der in Ziffer 1 des Tenors genannten Arbeitsplätzen zu beschäftigen.

    Ein Verschulden der Beklagten im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB kann frühestens mit Zustellung des mit Gründen versehenen Urteils des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04), die am 03.11.2005 erfolgt ist, angenommen werden.

    Die Beklagte konnte vorliegend jedenfalls bis zur Zustellung des Urteils des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04) am 03.11.2005 mit vertretbaren Gründen zu der Annahme gelangen, die US-Streitkräfte seien nicht verpflichtet, den Kläger in einem der mannigfachen Arbeitsbereiche zu beschäftigen, die er in seinem Klageantrag genannt hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 6 Sa 996/05

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Das Landesarbeitsgericht hat daraufhin am 31.08.2006 (6 Sa 996/05) folgendes Urteil verkündet (Ziffer 1 des Tenors):.

    Außerdem wird auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akte 6 Sa 996/05 (früher: 6 Sa 1207/03) verwiesen.

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, die US-Streitkräfte seien aufgrund des rechtskräftigen Urteils des LAG vom 31.08.2006 (6 Sa 996/05) im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04) verpflichtet gewesen, ihm einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, geht dies über eine den Gläubigerverzug vermeidende Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers hinaus und kann einen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB nicht begründen.

    Die US-Streitkräfte waren nach dem rechtskräftigen Urteil des LAG vom 31.08.2006 (6 Sa 996/05) im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04), die der Beklagten mit Gründen versehen am 03.11.2005 zugestellt worden ist, verpflichtet, den Kläger auf einem der in Ziffer 1 des Tenors genannten Arbeitsplätzen zu beschäftigen.

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Er trägt im Rahmen des Annahmeverzugs nicht das verschuldensunabhängige Risiko, seinen Verpflichtungen nach § 81 Abs. 4 SGB IX objektiv hinreichend nachgekommen zu sein (vgl. BAG Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442-445, m.w.N.).

    Der Schadensersatzanspruch setzt Verschulden gemäß § 276 Abs. 1 BGB voraus (vgl. BAG Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442 und BAG Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 - NZA 2004, 1219).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 Sa 1207/03

    Beschäftigungsanspruch - behindertengerechter Arbeitsplatz - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.07.2003 (2 Ca 758/03) die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.01.2004 (6 Sa 1207/03) die Berufung zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

    Außerdem wird auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akte 6 Sa 996/05 (früher: 6 Sa 1207/03) verwiesen.

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 910/06

    Verjährung - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung fällig wird (BAG Urteil vom 07.11.2007 - 5 AZR 910/06 DB 2008, 301, m.w.N).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Aus der vom Kläger herangezogenen Rechtsprechung zur Wahrung der Frist für eine schriftliche Geltendmachung künftiger Lohnforderungen durch eine Kündigungsschutzklage (BAG Urteil vom 09.08.1990 - 2 AZR 579/89 - NZA 1991, 226) ergibt sich hier nichts anderes.
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Unverschuldet wird ein Rechtsirrtum insbesondere dann sein, wenn der Schuldner sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen kann (BAG Urteil vom 22.03.2001 - 8 AZR 436/00 - EzBAT § 8 BAT Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers Nr. 31 und BAG Urteil vom 12.11.1992 - 8 AZR 503/91 - NZA 1993, 500, m.w.N.).
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 371/96

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Verfall des Anspruchs wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Schadensersatzansprüche müssen daher ausdrücklich geltend gemacht werden (vgl. BAG Urteil vom 19.02.1998 - 8 AZR 371/96 und BAG Urteil vom 14.05.1998 - 8 AZR 633/96, beide nicht amtlich veröffentlicht; dokumentiert in Juris).
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Bei Geltendmachung durch den Nichtgläubiger tritt im Falle der offenen Sicherungsabtretung, die hier vorliegt, die ausschlussfristwahrende Wirkung erst in dem Zeitpunkt ein, in dem Zahlung an den Zessionar verlangt wird (vgl. zur verjährungsunterbrechenden Wirkung: BGH Urteil vom 23.03.1999 - VI ZR 101/98 - NJW 1999, 2110-2112, m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79

    Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
    Durch die Inanspruchnahme seiner Rechte auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.08.2004 hat er seinen Verdienstausfallschaden von diesem Zeitpunkt ab tatsächlich auf die vorgenannte Differenz gemindert (ebenso: BGH Urteil vom 10.11.1981 - VI ZR 262/79 - VersR 1982, 166).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02

    Übergegangener Gehaltsanspruch und Klagerücknahme bei zweistufiger

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91

    Zahlungsansprüche - Kündigungsschutzklage - Verjährung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2017 - 2 Sa 152/17

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes

    Erst recht werden durch Beschäftigungsanträge keine Schadensersatzansprüche im Sinne von § 49 TV AL II geltend gemacht, die von weiteren Anspruchsvoraussetzungen (wie Verschulden des Arbeitgebers und konkreter Schaden des Arbeitnehmers) abhängen ( LAG Rheinland-Pfalz 05. Juni 2008 - 10 Sa 699/07 - Rn. 73 ff., juris ).

    Schadensersatzansprüche müssen daher ausdrücklich geltend gemacht werden ( LAG Rheinland-Pfalz 05. Juni 2008 - 10 Sa 699/07 - Rn. 76 m.w.N., juris ).

  • LAG Hamm, 21.08.2014 - 8 Sa 1697/13

    Umfang des Direktionsrechts gegenüber einem schwerbehinderten Mitarbeiter

    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX zu ermöglichen, kommt wegen der entgangenen Vergütung ein Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der Vertragsverletzung sowie unter deliktischen Gesichtspunkten wegen Schutzgesetzverletzung in Anspruchskonkurrenz nach §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX in Betracht (BAG, Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, S. 442 ff; -LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2008 - 10 Sa 699/07 - juris; Düwell in LPK-SGB IX, 4. Auflage 2014, § 81 SGB IX Rn 191).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 7 Sa 46/18

    Schadensersatz bei Nichtumsetzung einer Homeoffice-Vereinbarung

    Schadensersatzansprüche müssen daher ausdrücklich geltend gemacht werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. November 2017 - 2 Sa 152717 - Rz. 21; vom 5. Juni 2008 - 10 Sa 699/07 - BeckRS 2008, 55356, jeweils m. w. N.).
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