Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 Sa 704/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- der-rechtsberater.de
Entschädigung für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung im Rahmen von Mobbing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
- rechtsportal.de
Normale Querelen sind kein Mobbing
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Normale Querelen sind kein Mobbing; Systematische Verletzung von Persönlichkeitsrechten beim Mobbing; Kein Verfall von Ansprüchen wegen Persönlichkeitsverletzung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entschädigung für eine Persönlichkeitsrechtverletzung im Rahmen von Mobbing
- anwalt.de (Rechtsprechungsübersicht)
Mobbing am Arbeitsplatz
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 30.01.2019 - 48 Ca 11123/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 Sa 704/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15
"Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 Sa 704/19
Die Beklagte ist der Klägerin gegenüber zum Schadensersatz wegen "Mobbings" nur verpflichtet, wenn sie arbeitsvertragliche Pflichten (§ 280 Abs. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB) oder die Gesundheit der Klägerin, die ein besonders geschütztes Rechtsgut im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB ist, verletzt hätte (vgl. BAG vom 15. September 2016 - 8 AZR 351/15).Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist deshalb nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BAG vom 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 mit zahlreichen Nachweisen).
Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 mit zahlreichen Nachweisen).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.2020 - 3 Sa 219/19
Schadensersatz wegen Mobbing - Persönlichkeitsrechtsverletzung - Verletzung der …
Die Entschädigung im Zusammenhang mit einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts stellt einen Wiedergutmachungsversuch dar, wobei neben der Intensität der Schmerzen im geistigen Bereich, dem Maß der Schuld und dem Anlass und der Begleitumstände der Verletzungshandlung, auch deren Dauer und Nachwirkung sowie etwaige Wirkungen über das Arbeitsverhältnis hinaus zu berücksichtigen sind (LAG Berlin-Brandenburg vom 24.10.2019 - 10 Sa 704/19 - Juris Randnummer 103).