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   LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17   

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LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17 (https://dejure.org/2017,58661)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.12.2017 - 10 Sa 861/17 (https://dejure.org/2017,58661)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 10 Sa 861/17 (https://dejure.org/2017,58661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 7 SokaSiG, § 533, 263 ZPO, § 1 Abs. 2 Abschn II VTV-Bau
    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine bauliche Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs. 2 VTV-Bau. Die Herstellung der Schornsteinschutz- vorrichtungen ist insbesondere keine bloße Zusammenhangstätigkeit zu der sich anschließenden Montage, die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellungsarbeiten; SokaSiG; Streitgegenstand; Klageänderung in der Berufungsinstanz; Beschwer

  • rechtsportal.de

    Begriff der baulichen Tätigkeit i.S. von § 1 Abs. 2 VTV-Bau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (48)

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 180/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt prinzipiell gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (vgl. grundlegend BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9, BGHZ 189, 65; BGH 1. April 2014 - XI ZR 276/13 - Rn. 18, MDR 2014, 736 [für verschiedene Bürgschaftsverträge]; BGH 25. April 2013 - IX ZR 62/12 - Rn. 13, NJW 2013, 2429 [für Leistung aus eigenem oder abgetretenen Recht]; dem ist die Literatur überwiegend gefolgt, vgl. Baumbach/Lauterbach 75. Aufl. § 260 Rn. 6; Zöller/Greger 31. Aufl. § 260 Rn. 5; BeckOK ZPO/Bacher Stand: 15.06.2017 § 260 Rn. 29; Reichold in Thomas/Putzo 37. Aufl. § 260 Rn.7; kritisch Müko-ZPO/Becker-Eberhard 5. Aufl. § 260 Rn. 26) .

    Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen ( vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13, BGHZ 189, 65) .

    Das Gericht konnte sich bei einem klagestattgebenden Urteil dann auf diejenigen Gründe stützen, die - aus seiner Sicht - den Anspruch am leichtesten stützten (vgl. die Nachweise in Rn. 6 bei BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) .

    In der Entscheidung aus dem Jahr 2011 hat er das Erfordernis, eine Reihenfolge bei unterschiedlichen Streitgegenständen angeben zu müssen, für das Verhältnis des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 BGB analog und eines verschuldensabhängigen Deliktsanspruchs gerade nicht aufgestellt (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 12, BGHZ 189, 65) .

    In diesem Zusammenhang hat es der BGH als maßgeblich angesehen, dass die Ansprüche nicht nur von den Voraussetzungen, sondern auch von den Folgen verschieden seien und der Kläger den Anspruch nur einmal gelten machen könne (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 12, BGHZ 189, 65 unter Verweis auf BGH 4. Juli 1997 - V ZR 48/96 - NJW-RR 1997, 1374; BGH 20. April 1990 - V ZR 282/88 - NJW 1990, 1910) .

    Das Gericht darf sich zudem trotz einer alternativen Klagebegründung diejenige Begründung heraussuchen, mit dem das Klagebegehren am leichtesten gerechtfertigt werden kann (vgl. BeckOK-ZPO/Bacher Stand: 15.06.2017 § 260 Rn. 30; Müko-ZPO/Becker-Eberhardt 5. Aufl. § 260 Rn. 26; sowie die in Rn. 6 genannten Nachweise bei BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) .

    Legt man die prozessual strengere Auffassung des BGH (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) zugrunde, hat das Gericht bei einer alternativen Klagehäufung nach der vorgegebenen Reihenfolge zunächst das Haupt- und anschließend das Hilfsvorbringen zu prüfen.

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt prinzipiell gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (vgl. grundlegend BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9, BGHZ 189, 65; BGH 1. April 2014 - XI ZR 276/13 - Rn. 18, MDR 2014, 736 [für verschiedene Bürgschaftsverträge]; BGH 25. April 2013 - IX ZR 62/12 - Rn. 13, NJW 2013, 2429 [für Leistung aus eigenem oder abgetretenen Recht]; dem ist die Literatur überwiegend gefolgt, vgl. Baumbach/Lauterbach 75. Aufl. § 260 Rn. 6; Zöller/Greger 31. Aufl. § 260 Rn. 5; BeckOK ZPO/Bacher Stand: 15.06.2017 § 260 Rn. 29; Reichold in Thomas/Putzo 37. Aufl. § 260 Rn.7; kritisch Müko-ZPO/Becker-Eberhard 5. Aufl. § 260 Rn. 26) .

    Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen ( vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13, BGHZ 189, 65) .

    Das Gericht konnte sich bei einem klagestattgebenden Urteil dann auf diejenigen Gründe stützen, die - aus seiner Sicht - den Anspruch am leichtesten stützten (vgl. die Nachweise in Rn. 6 bei BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) .

    In der Entscheidung aus dem Jahr 2011 hat er das Erfordernis, eine Reihenfolge bei unterschiedlichen Streitgegenständen angeben zu müssen, für das Verhältnis des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 BGB analog und eines verschuldensabhängigen Deliktsanspruchs gerade nicht aufgestellt (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 12, BGHZ 189, 65) .

    In diesem Zusammenhang hat es der BGH als maßgeblich angesehen, dass die Ansprüche nicht nur von den Voraussetzungen, sondern auch von den Folgen verschieden seien und der Kläger den Anspruch nur einmal gelten machen könne (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 12, BGHZ 189, 65 unter Verweis auf BGH 4. Juli 1997 - V ZR 48/96 - NJW-RR 1997, 1374; BGH 20. April 1990 - V ZR 282/88 - NJW 1990, 1910) .

    Das Gericht darf sich zudem trotz einer alternativen Klagebegründung diejenige Begründung heraussuchen, mit dem das Klagebegehren am leichtesten gerechtfertigt werden kann (vgl. BeckOK-ZPO/Bacher Stand: 15.06.2017 § 260 Rn. 30; Müko-ZPO/Becker-Eberhardt 5. Aufl. § 260 Rn. 26; sowie die in Rn. 6 genannten Nachweise bei BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) .

    Legt man die prozessual strengere Auffassung des BGH (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) zugrunde, hat das Gericht bei einer alternativen Klagehäufung nach der vorgegebenen Reihenfolge zunächst das Haupt- und anschließend das Hilfsvorbringen zu prüfen.

  • LAG Hessen, 12.08.2016 - 10 Sa 188/16

    Stellt ein Betrieb Treppen aus Metall in eigener Werkstatt nach individuellem

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Dies ist fehlerhaft (vgl. auch zum Folgenden Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 27, Juris) .

    Soweit keine speziellere tarifliche Regelung eingreift, ist die Zweckbestimmung der Tätigkeit entscheidend (vgl. Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 72, Juris) .

    Gibt es umgekehrt für die Herstellung einen bestimmten Berufszweig, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Herstellung der Bauteile von Betrieben des Baugewerbes üblicherweise miterledigt wird (vgl. Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 73, Juris .

    Die Einheitlichkeit eines Auftrags ist für die tarifrechtliche Einordnung aber grundsätzlich nicht entscheidend, sondern die Zweckbestimmung der Tätigkeit (wie hier auch Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 78, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 36, Juris) .

    Die Klagen in den Verfahren Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris und LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Juris wurden jeweils zurückgenommen.

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Unter Montagebau versteht man die auf der Montage vorgefertigter Teile beruhende Bauweise (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 20, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Werden Bauelemente, z.B. Fenster, Rollläden und Türen, aus Halbprodukten und Rohlingen erst hergestellt, ist das tarifliche Merkmal nicht erfüllt (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 20, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht für die Herstellung von Fenstern und Türen angenommen ( vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 25, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; anders aber für die Herstellung und Montage von Türen und Toren BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 13, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; wie hier auch LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, Juris).

    Der Zehnte Senat hat dies jedenfalls für möglich gehalten für den Fall, dass die Anpassungsarbeiten den Schwerpunkt ausmachten (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 16, NZA 2007, 1111 für das Setzen von Türgriffen; BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 20, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Reine Herstellungsarbeiten sind jedenfalls nicht als baugewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV anzusehen, weil sie nicht unmittelbar der Erstellung eines Gebäudes Bauwerks dienen ( vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 25, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14
    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Dies ist fehlerhaft (vgl. auch zum Folgenden Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 27, Juris) .

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht für die Herstellung von Fenstern und Türen angenommen ( vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 25, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; anders aber für die Herstellung und Montage von Türen und Toren BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 13, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; wie hier auch LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, Juris).

    Die Einheitlichkeit eines Auftrags ist für die tarifrechtliche Einordnung aber grundsätzlich nicht entscheidend, sondern die Zweckbestimmung der Tätigkeit (wie hier auch Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 78, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 36, Juris) .

    Die Klagen in den Verfahren Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris und LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Juris wurden jeweils zurückgenommen.

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017, 748; BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972; BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7, NJW 2011, 3653; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ) .

    Der Berufungsführer muss zumindest auch die erstinstanzlich erfolgte Klageabweisung bekämpfen wollen (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017, 748; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ).

    Die Zulässigkeit eines Hauptantrags kann nicht allein aus der Zulässigkeit eines Hilfsantrags hergeleitet werden, der nur für den Fall gestellt ist, dass der Hauptantrag unbegründet ist (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017; BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe, NJW 2001, 226).

    In der Folge wäre eine Berufung nur insoweit zulässig, als der ursprüngliche Antrag unbedingt weiterverfolgt wird (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017).

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (vgl. BGH 3. März 2016 - IX ZB 33/14 - Rn. 27, NJW 2016, 1818) .

    Auch wenn Ansprüche wirtschaftlich auf das Gleiche gerichtet sind und der Kläger die Leistung nur einmal verlangen kann, können die verschiedenen materiell-rechtlichen Ansprüche unterschiedliche Streitgegenstände aufweisen; dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ansprüche sowohl in ihren materiell-rechtlichen Voraussetzungen als auch in ihren Folgen verschieden sind (vgl. BGH 3. März 2016 - IX ZB 33/14 - Rn. 28, NJW 2016, 1818) .

    Gleiches gilt für einen Unterhaltsanspruch und einen Anspruch aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 170 Abs. 1 StGB (vgl. BGH 3. März 2016 - IX ZB 33/14 - Rn. 29, NJW 2016, 1818) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - sowie - 10 ABR 48/15 - entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung (kurz: AVE) 2008 und 2010 sowie die AVE 2014 des VTV unwirksam sind.

    Die Rechtmäßigkeit einer AVE als "Rechtsakt sui generis" (vgl. BAG 21. September 2017 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133, NZA Beilage 2017 Nr. 1, 12) war und ist grundsätzlich von der Arbeitsgerichtsbarkeit von Amts wegen (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, NZA 2014, 1282) zu überprüfen (vgl. auch § 98 ArbGG) .

    Zwar bestand jeweils der Anschein der Rechtmäßigkeit der AVE (vgl. BAG 21. September 2017 - 10 ABR 33/15 - Rn. 98, NZA Beilage 2017 Nr. 1, 12) , d.h. aber nicht, dass die Gerichte die für einen Beitragsanspruch aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht zumindest stillschweigend bejahen mussten.

  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Nicht ausreichend ist dabei im Grundsatz, dass der Kläger in der Berufungsinstanz den ursprünglichen Streitgegenstand lediglich hilfsweise weiterverfolgt (vgl. BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe, NJW 2001, 226; BGH 6. Mai 1999 - IX ZR 250/98 - NJW 1999, 2118; Baumbach/Lauterbach 75. Aufl. § 260 Rn. 8; Ball in Musielak/Voit 14. Aufl. Vor Rn. 26; a.A. Althammer in Stein/Jonas 22. Aufl. Vor § 511 Rn. 73 ff.) .

    Begründet wird dies damit, dass es ein grundlegendes Erfordernis aller Rechtsmittel sei, dass sich der Angriff des Rechtsmittelführers - in erster Linie - auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer richten muss ( vgl. BGH 6. Mai 1999 - IX ZR 250/98 - NJW 1999, 2118).

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
    Nicht ausreichend ist dabei im Grundsatz, dass der Kläger in der Berufungsinstanz den ursprünglichen Streitgegenstand lediglich hilfsweise weiterverfolgt (vgl. BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe, NJW 2001, 226; BGH 6. Mai 1999 - IX ZR 250/98 - NJW 1999, 2118; Baumbach/Lauterbach 75. Aufl. § 260 Rn. 8; Ball in Musielak/Voit 14. Aufl. Vor Rn. 26; a.A. Althammer in Stein/Jonas 22. Aufl. Vor § 511 Rn. 73 ff.) .

    Die Zulässigkeit eines Hauptantrags kann nicht allein aus der Zulässigkeit eines Hilfsantrags hergeleitet werden, der nur für den Fall gestellt ist, dass der Hauptantrag unbegründet ist (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017; BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe, NJW 2001, 226).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 66/91

    Vorruhestandserstattung nach Ausscheiden aus dem tariflichen Geltungsbereich

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98

    Baugewerbliche Altersversorgung nach Branchenwechsel

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 463/09

    Baugewerbe - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 362/09

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Einschränkung AVE

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 62/12

    Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des

  • BGH, 01.04.2014 - XI ZR 276/13

    Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit: Prüfung der Sittenwidrigkeit

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1037/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 321/12

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft:

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

  • LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14

    Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 474/16

    Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Dies haben sowohl das Hessische Landesarbeitsgericht als auch das LAG Berlin-Brandenburg wiederholt entschieden ( vgl. Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 27, Juris; zuletzt auch Hess. LAG 15. Dezember 2017 - 10 Sa 861/17 - bzgl. Herstellung von "Schornsteinstülpköpfen") .
  • LAG Hessen, 05.02.2019 - 12 Sa 579/18
    Nach der Rechtsprechung müssen die Tätigkeiten hierbei direkt und unmittelbar der Erstellung, Instandsetzung etc. eines Bauwerks dienen, der bloß mittelbare Funktionsbezug reicht nicht aus (BAG 18.05.2011 - 10 AZR 190/10 - AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hessisches Landesarbeitsgericht, 15. Dezember 2017 - 10 Sa 861/17 - dokumentiert in Juris).
  • LAG Hessen, 18.01.2019 - 10 Sa 501/18

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Dies haben sowohl das Hessische Landesarbeitsgericht als auch das LAG Berlin-Brandenburg wiederholt entschieden (vgl. Hess. LAG 2. Februar 2018 - 10 Sa 496/17 - Juris; Revision unter 10 AZR 214/18 anhängig; Hess. LAG 15. Dezember 2017 - 10 Sa 861/17 - Juris; Revision unter 10 AZR 37/18 anhängig; Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 27, Juris.) .
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