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   LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09   

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https://dejure.org/2009,6517
LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09 (https://dejure.org/2009,6517)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2009 - 10 Sa 875/09 (https://dejure.org/2009,6517)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2009 - 10 Sa 875/09 (https://dejure.org/2009,6517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung; Darlegungslast des Arbeitgebers bei qualitativer Minderleistung; Fehlerquote, -häufigkeit des gekündigten Arbeitnehmers im Vergleich zu anderen Mitarbeitern; Weiterbeschäftigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 611, 613, 242 BGB, Art. 1 und 2 GG
    Ordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung; Darlegungslast des Arbeitgebers bei qualitativer Minderleistung; Fehlerquote, -häufigkeit des gekündigten Arbeitnehmers im Vergleich zu anderen Mitarbeitern; Weiterbeschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Kündigung wegen qualitativer Schlechtleistung; abgestufte Darlegungslast der Arbeitgeberin bei qualitativer Minderleistung; unzureichende Darlegungen der Arbeitgeberin zur Fehlerquote des gekündigten Arbeitnehmers im Vergleich zu anderen Mitarbeitern

  • hensche.de

    Kündigung: Minderleistung, Kündigungsschutzprozess

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Unwirksame Kündigung wegen qualitativer Schlechtleistung; abgestufte Darlegungslast der Arbeitgeberin bei qualitativer Minderleistung; unzureichende Darlegungen der Arbeitgeberin zur Fehlerquote des gekündigten Arbeitnehmers im Vergleich zu anderen Mitarbeitern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann kann wegen Schlechtleistung gekündigt werden?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Schlechtleistung muss auf Vergleichsdaten beruhen

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann.

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an Kündigung wegen Schlechtleistung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Schlechtleistung ?

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber muss höhere Fehlerquote als bei vergleichbaren Beschäftigten nachweisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen grundsätzlich geeignet sind, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85; KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rn. 448 m.w.N.).

    Ein objektiver Maßstab ist dabei nicht anzusetzen (BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28; BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 Rn. 15 m.w.N.).

    Dieser Konflikt zwischen den genannten widerstreitenden Gesichtspunkten kann nach den Regeln der abgestuften Darlegungslast angemessen gelöst werden (BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 Rn. 17).

    Bereits das Arbeitsgericht hat in dem angefochtenen Urteil die jeweilige Darlegungslast des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zutreffend wiedergegeben (vgl. BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 Rn. 18 und 19).

    Ist eine bestimmte Fehlerquote aber arbeitsplatzspezifisch, kann nur eine beträchtliche, das vertragliche Austauschverhältnis erheblich störende Überschreitung dieser Quote eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85, Rn. 21, 22; KR/Griebeling, a.a.O., § 1 Rn. 448).

    Zur tatsächlichen Fehlerzahl der mit dem Kläger vergleichbaren Einrichter sind jedoch auch in der Berufungsinstanz keine substantiierten Ausführungen gemacht worden (vgl. auch: Tschöpe, BB 2206, 213, 218, 221; Sasse, ArbRB 2008, 233; Wetzling/Habel, BB 2009, 1638).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen allgemeinen Beschäftigungsanspruch außer im Falle einer offensichtlich unwirksamen Kündigung mindestens dann, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsprozess ein obsiegendes Urteil erstreitet.
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Ob das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zu einer Kündigung zu bestimmen (BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - AP KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 29), ist durch Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände durch eine umfassende Abwägung der gegenseitigen Interessen zu ermitteln (BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18; KR/Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 201 ff., 209 f. m.w.N.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Vielmehr genügen solche im Verhalten des Arbeitnehmers liegende Umstände, die bei verständiger Würdigung unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54 - AP KSchG § 1 Nr. 5; BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Dieser Konflikt zwischen den genannten widerstreitenden Gesichtspunkten kann nach den Regeln der abgestuften Darlegungslast angemessen gelöst werden (BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 Rn. 17).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Vielmehr genügen solche im Verhalten des Arbeitnehmers liegende Umstände, die bei verständiger Würdigung unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54 - AP KSchG § 1 Nr. 5; BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Ob das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zu einer Kündigung zu bestimmen (BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - AP KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 29), ist durch Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände durch eine umfassende Abwägung der gegenseitigen Interessen zu ermitteln (BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18; KR/Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 201 ff., 209 f. m.w.N.).
  • BAG, 26.06.1969 - 2 AZR 173/68

    Verhalten des Arbeitnehmers - Kündigungsgrund - Erfüllung der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Als verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung kommen zunächst solche in Betracht, die der Arbeitnehmer bei Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere bei der Erbringung seiner Arbeitsleistung herbeigeführt hat (BAG, 20.06.1969 - 2 AZR 173/68 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 6).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Ein objektiver Maßstab ist dabei nicht anzusetzen (BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28; BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 Rn. 15 m.w.N.).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
    Ob das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zu einer Kündigung zu bestimmen (BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - AP KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 29), ist durch Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände durch eine umfassende Abwägung der gegenseitigen Interessen zu ermitteln (BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18; KR/Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 201 ff., 209 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1023/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

    Würde hierauf Beweis erhoben, würde ein unzulässiger Ausforschungsbeweis erhoben ( zur Unzulässigkeit eines Ausforschungsbeweises statt aller: LAG Hamm 12. April 2011 - 19 Sa 1951/10; LAG Hamm 18. Dezember 2009 - 10 Sa 993/09; LAG Hamm 20. November 2009 - 10 Sa 875/09 ).
  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1022/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

    Würde hierauf Beweis erhoben, würde ein unzulässiger Ausforschungsbeweis erhoben ( zur Unzulässigkeit eines Ausforschungsbeweises statt aller: LAG Hamm 12. April 2011 - 19 Sa 1951/10; LAG Hamm 18. Dezember 2009 - 10 Sa 993/09; LAG Hamm 20. November 2009 - 10 Sa 875/09 ).
  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1364/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

    Würde hierauf Beweis erhoben, würde ein unzulässiger Ausforschungsbeweis erhoben ( zur Unzulässigkeit eines Ausforschungsbeweises statt aller: LAG Hamm 12. April 2011 - 19 Sa 1951/10; LAG Hamm 18. Dezember 2009 - 10 Sa 993/09; LAG Hamm 20. November 2009 - 10 Sa 875/09 ).
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