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   LAG Köln, 19.05.2017 - 10 Sa 893/16   

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LAG Köln, 19.05.2017 - 10 Sa 893/16 (https://dejure.org/2017,16534)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.05.2017 - 10 Sa 893/16 (https://dejure.org/2017,16534)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 10 Sa 893/16 (https://dejure.org/2017,16534)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 28/19

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Losgelöst von einer möglicherweise fehlerhaften Beweiswürdigung der erstinstanzlichen Kammer komme es nicht darauf an, ob der Geschäftsführer der Beklagten vor Kenntnis der Urteile des LAG Köln vom 19.05.2017 in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 die Rechtswidrigkeit der Betriebsvereinbarung gekannt habe.

    Die Beklagte und Berufungsbeklagte verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil und seine Begründung und hebt hervor, dass dieses Urteil insbesondere in Einklang stehe mit den Entscheidungen des BAG vom 23.01.2008, 1 AZR 988/06 und des LAG Köln vom 19.05.2017, 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16.

    In diesem Zusammenhang betont die Beklagte nochmals, dass ihr Geschäftsführer, ein Maschinenbauingenieur, bis zu dem Kammertermin vor dem LAG Köln in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 am 19.05.2017 keinerlei Kenntnis von der Rechtsunwirksamkeit der Betriebsvereinbarung wegen ihres Verstoßes gegen den Tarifvorrang gehabt habe.

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 27/19

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Losgelöst von einer möglicherweise fehlerhaften Beweiswürdigung der erstinstanzlichen Kammer komme es nicht darauf an, ob der Geschäftsführer der Beklagten vor Kenntnis der Urteile des LAG Köln vom 19.05.2017 in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 die Rechtswidrigkeit der Betriebsvereinbarung gekannt habe.

    Die Beklagte und Berufungsbeklagte verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil und seine Begründung und hebt hervor, dass dieses Urteil insbesondere in Einklang stehe mit den Entscheidungen des BAG vom 23.01.2008, 1 AZR 988/06 und des LAG Köln vom 19.05.2017, 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16.

    In diesem Zusammenhang betont die Beklagte nochmals, dass ihr Geschäftsführer, ein Maschinenbauingenieur, bis zu dem Kammertermin vor dem LAG Köln in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 am 19.05.2017 keinerlei Kenntnis von der Rechtsunwirksamkeit der Betriebsvereinbarung wegen ihres Verstoßes gegen den Tarifvorrang gehabt habe.

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 26/19

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Losgelöst von einer möglicherweise fehlerhaften Beweiswürdigung der erstinstanzlichen Kammer komme es nicht darauf an, ob der Geschäftsführer der Beklagten vor Kenntnis der Urteile des LAG Köln vom 19.05.2017 in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 die Rechtswidrigkeit der Betriebsvereinbarung gekannt habe.

    Die Beklagte und Berufungsbeklagte verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil und seine Begründung und hebt hervor, dass dieses Urteil insbesondere in Einklang stehe mit den Entscheidungen des BAG vom 23.01.2008, 1 AZR 988/06 und des LAG Köln vom 19.05.2017, 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16.

    In diesem Zusammenhang betont die Beklagte nochmals, dass ihr Geschäftsführer, ein Maschinenbauingenieur, bis zu dem Kammertermin vor dem LAG Köln in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 am 19.05.2017 keinerlei Kenntnis von der Rechtsunwirksamkeit der Betriebsvereinbarung wegen ihres Verstoßes gegen den Tarifvorrang gehabt habe.

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 664/18

    Gehaltserhöhung; Sonderzahlung; Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang;

    Losgelöst von einer möglicherweise fehlerhaften Beweiswürdigung der erstinstanzlichen Kammer komme es nicht darauf an, ob der Geschäftsführer der Beklagten vor Kenntnis der Urteile des LAG Köln vom 19.05.2017 in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 die Rechtswidrigkeit der Betriebsvereinbarung gekannt habe.

    Die Beklagte und Berufungsbeklagte verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil und seine Begründung und hebt hervor, dass dieses Urteil insbesondere in Einklang stehe mit den Entscheidungen des BAG vom 23.01.2008, 1 AZR 988/06 und des LAG Köln vom 19.05.2017, 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16.

    In diesem Zusammenhang betont die Beklagte nochmals, dass ihr Geschäftsführer, ein Maschinenbauingenieur, bis zu dem Kammertermin vor dem LAG Köln in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 am 19.05.2017 keinerlei Kenntnis von der Rechtsunwirksamkeit der Betriebsvereinbarung wegen ihres Verstoßes gegen den Tarifvorrang gehabt habe.

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 668/18

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Losgelöst von einer möglicherweise fehlerhaften Beweiswürdigung der erstinstanzlichen Kammer komme es nicht darauf an, ob der Geschäftsführer der Beklagten vor Kenntnis der Urteile des LAG Köln vom 19.05.2017 in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 die Rechtswidrigkeit der Betriebsvereinbarung gekannt habe.

    Die Beklagte und Berufungsbeklagte verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil und seine Begründung und hebt hervor, dass dieses Urteil insbesondere in Einklang stehe mit den Entscheidungen des BAG vom 23.01.2008, 1 AZR 988/06 und des LAG Köln vom 19.05.2017, 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16.

    In diesem Zusammenhang betont die Beklagte nochmals, dass ihr Geschäftsführer, ein Maschinenbauingenieur, bis zu dem Kammertermin vor dem LAG Köln in Sachen 10 Sa 892/16 und 10 Sa 893/16 am 19.05.2017 keinerlei Kenntnis von der Rechtsunwirksamkeit der Betriebsvereinbarung wegen ihres Verstoßes gegen den Tarifvorrang gehabt habe.

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