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   LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06   

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https://dejure.org/2007,6894
LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06 (https://dejure.org/2007,6894)
LAG München, Entscheidung vom 10.01.2007 - 10 Sa 914/06 (https://dejure.org/2007,6894)
LAG München, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 10 Sa 914/06 (https://dejure.org/2007,6894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer sich gegen eine Änderungskündigung zum Zweck des Wechsels einer Lohnform richtenden Kündigungsschutzklage; Rechtsfolgen des Eimtritts des Wechsels der Lohnform mittels der normativen Wirkung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 77 Abs. 4; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; KSchG § 4; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Klage gegen vorsorglich ausgesprochener Änderungskündigung bei wirksamer Änderung der Entlohnungsform durch Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Gegenstand einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt, sondern - aufgrund der unter Vorbehalt erklärten Annahmen nach § 2 Satz 1 KSchG - lediglich die Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 = AP Nr. 77 zu § 2 KSchG 1969).

    Eine derartige Feststellung kann das Gericht nicht treffen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen unabhängig von der Änderungskündigung bereits aus anderen Gründen eingetreten ist (vgl. BAG vom 24.08.2004 - a.a.O.).

    Zur betrieblichen Lohngestaltung im Sinne dieser Vorschrift gehört die Frage, ob im Betrieb im Zeitlohn oder im Leistungslohn, z.B. Akkord- oder Prämienlohn gearbeitet werden soll (vgl. BAG vom 24.08.2004 - a.a.O.).

    Soweit in bereits bestehende Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen wird, sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten (vgl. BAG vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 = AP Nr. 77 zu § 2 KSchG 1969).

    Auch gilt es zu beachten, dass der mit dem Übergang vom Leistungs- zum Zeitlohn häufig verbundenen Lohnminderung regelmäßig eine geringere Belastung des Arbeitnehmers gegenübersteht (vgl. BAG vom 24.08.2004 - a.a.O.).

    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen Hinweis auf die bei Vertragsschluss geltende Lohnart und nicht um eine konstitutive arbeitsvertragliche Vereinbarung, so dass der Wechsel der Lohnart dadurch nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde (vgl. BAG vom 24.08.2004 - a.a.O.).

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Dies gilt gerade auch für Regelungen zum Arbeitsentgelt und zur Arbeitszeit (vgl. BAG vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 = AP Nr. 107 zu § 87 BetrVG 1972 "Lohngestaltung").

    Zudem ist mit der Betriebsvereinbarung auch noch der begrenzte Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen verbunden, so dass die Gesamtregelung insgesamt nicht zu beanstanden ist (vgl. BAG vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 = AP Nr. 107 zu § 87 BetrVG 1972 "Lohngestaltung").

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Dies ist anhand der Kontrollmaßstäbe der Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung zu überprüfen (vgl. BAG vom 15.11.2000 - 5 AZR 310/99 = AP Nr. 84 zu § 77 BetrVG 1972).

    Diese Regel findet nicht nur im Verhältnis von Gesetzen und Tarifverträgen untereinander Anwendung, sondern auch im Verhältnis von zwei aufeinander folgenden Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG vom 15.11.2000 - a.a.O.).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Ein solches Verständnis verstieße gegen den Grundsatz, dass von den Tarifsvertragsparteien regelmäßig eine wirksame, vernünftige und gerechte Lösung gewollt ist (vgl. BAG vom 17.11.1998 - 1 ABR 12/98 = AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1979 "Arbeitszeit"; BAG vom 31.05.1994 - 3 AZR 440/93 = AP Nr. 10 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Banken").
  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Hier kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht davon ausgehen, dass der Bezeichnung einer einzelnen Arbeitsbedingung oder Vergütungsform überhaupt eine über die Verweisung auf den Tarifvertrag hinausgehende eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BAG vom 21.01.2004 - 6 AZR 583/02; BAG vom 28.06.2001 - 6 AZR 114/00 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB "Arbeitszeit"; BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 zu BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe").
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Diese entfällt aber, wenn in einem laufenden Arbeitsverhältnis eine Neuregelung erst für die Zukunft eine Verschlechterung des Anspruchs vorsieht (vgl. BAG vom 18.02.2003 - 3 AZR 81/02 = AP Nr. 38 zu § 1 BetrAVG "Ablösung"; BAG vom 14.08.2001 - 1 AZR 619/00 = AP Nr. 85 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93

    Anrechnung von Dienstzeiten des MfS

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Hier kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht davon ausgehen, dass der Bezeichnung einer einzelnen Arbeitsbedingung oder Vergütungsform überhaupt eine über die Verweisung auf den Tarifvertrag hinausgehende eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BAG vom 21.01.2004 - 6 AZR 583/02; BAG vom 28.06.2001 - 6 AZR 114/00 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB "Arbeitszeit"; BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 zu BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe").
  • BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Hier kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht davon ausgehen, dass der Bezeichnung einer einzelnen Arbeitsbedingung oder Vergütungsform überhaupt eine über die Verweisung auf den Tarifvertrag hinausgehende eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BAG vom 21.01.2004 - 6 AZR 583/02; BAG vom 28.06.2001 - 6 AZR 114/00 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB "Arbeitszeit"; BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 zu BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe").
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Ebenso wie ein Klammerzusatz stellt sie aber keine eigenständige tarifliche Regelung dar (vgl. BAG vom 26.08.1998 - 5 AZR 26/98; BAG vom 10.05.1994 - 3 AZR 721/93 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Verkehrsgewerbe").
  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

    Auszug aus LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
    Hier kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht davon ausgehen, dass der Bezeichnung einer einzelnen Arbeitsbedingung oder Vergütungsform überhaupt eine über die Verweisung auf den Tarifvertrag hinausgehende eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BAG vom 21.01.2004 - 6 AZR 583/02; BAG vom 28.06.2001 - 6 AZR 114/00 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB "Arbeitszeit"; BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 zu BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe").
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 26/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 440/93

    Abfindung bei anschließendem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 194/00

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 26/01

    Eingruppierung -Berufsschullehrerin mit Fachschulteilabschlüssen

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01

    Bestimmtheit von Gegenstand und Grund des Anspruchs

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Januar 2007 - 10 Sa 914/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 24.07.2008 - 3 Sa 215/08

    Wechsel der Entlohnungsart

    Lediglich ergänzend und in knapper Form sowie unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe der Urteile des Landesarbeitsgerichts München vom 17.01.2007 - 9 Sa 518/06 und 9 Sa 454/06 - sowie vom 10.01.2007 - 10 Sa 914/06 - wird zu den mit der Berufung vorgebrachten Angriffen ergänzend ausgeführt:.

    Dies hat das Landesarbeitsgericht München in den Entscheidungen vom 17.01.2007 (9 Sa 454/06 und 9 Sa 518/06) sowie 10.01.2007 (10 Sa 914/06) überzeugend herausgearbeitet.

  • LAG Hamm, 17.06.2009 - 19 Sa 392/09

    Wechsel von Akkordlohn auf Zeitlohn

    Das Bundesarbeitsgericht steht daher in ständiger Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass auch der Übergang von Akkordlohn auf Zeitlohn mitbestimmungspflichtig ist (vgl. dazu nur BAG vom 17.12.1968 - 1 AZR 178/68 (noch zu § 56 Abs. 1 h BetrVG) sowie BAG vom 20.09.1990 - 1 ABR 74/89 (Rn. 20), zuletzt BAG vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 - m. w. N. in Rn. 27, vgl. auch LAG Baden-Württemberg vom 20.12.1991 - 5 TaBV 11/91 in: AiB 1993, 406ff.; LAG München vom 10.01.2007 - 10 Sa 914/06 - (Rn. 104) und vom 17.01.2007 - 9 Sa 518/06 (Rn. 50); dem folgt die Kommentarliteratur, z.B. Klebe in: DKK, Kommentar zum BetrVG, 11. Aufl., § 87 BetrVG Rn. 247 und 262, Fitting, Kommentar zum BetrVG, 24. Aufl., § 87 BetrVG Rn. 426, Wiese, Gemeinschaftskommentar zum BetrVG Band 11, 8.Aufl., § 87 BetrVG Rn. 899 und 900 jeweils m. w. N., Worzalla in: Hess, Komm. zum BetrVG 7. Aufl. 2008, 478).
  • LAG Hamm, 17.06.2009 - Sa 392/09
    Das Bundesarbeitsgericht steht daher in ständiger Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass auch der Übergang von Akkordlohn auf Zeitlohn mitbestimmungspflichtig ist (vgl. dazu nur BAG vom 17.12.1968 - 1 AZR 178/68 (noch zu § 56 Abs. 1 h BetrVG) sowie BAG vom 20.09.1990 - 1 ABR 74/89 (Rn. 20), zuletzt BAG vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 - m. w. N. in Rn. 27, vgl. auch LAG Baden-Württemberg vom 20.12.1991 - 5 TaBV 11/91 in: AiB 1993, 406ff.; LAG München vom 10.01.2007 - 10 Sa 914/06 - (Rn. 104) und vom 17.01.2007 - 9 Sa 518/06 (Rn. 50); dem folgt die Kommentarliteratur, z.B. Klebe in: DKK, Kommentar zum BetrVG, 11. Aufl., § 87 BetrVG Rn. 247 und 262, Fitting, Kommentar zum BetrVG, 24. Aufl., § 87 BetrVG Rn. 426, Wiese, Gemeinschaftskommentar zum BetrVG Band 11, 8.Aufl., § 87 BetrVG Rn. 899 und 900 jeweils m. w. N., Worzalla in: Hess, Komm. zum BetrVG 7. Aufl. 2008, 478).
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