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   VGH Hessen, 07.09.1988 - 10 TH 1154/87   

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https://dejure.org/1988,6459
VGH Hessen, 07.09.1988 - 10 TH 1154/87 (https://dejure.org/1988,6459)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.09.1988 - 10 TH 1154/87 (https://dejure.org/1988,6459)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. September 1988 - 10 TH 1154/87 (https://dejure.org/1988,6459)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1980 - 5 S 1240/80

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag in Eilverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.1988 - 10 TH 1154/87
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung herrschenden Ansicht an, daß in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - ebenso wie im Verfahren nach § 123 VwGO zumindest während der Geltungsdauer des Entlastungsgesetzes - Feststellungen analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nicht getroffen werden können (VGH Baden-Württemberg, B. v. 7. August 1980 - 5 S 1240/80 -, VBl BW 1981, 288 m.w.N. u. Anm. v. Kopp; a.A. Kopp, a.a.O., Rdnr. 90 zu § 80 VwGO m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - 1 M 95/06

    Keine analoge Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Verfahren nach § 80 Abs.

    Ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO findet nämlich im Hinblick auf die Natur und den Prüfungsumfang nicht nur im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO nicht statt (vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2005 - Az.: 3 M 13/0ß5 - [m. z. N.]), sondern ebenso wenig - wie hier - in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss des 3. Senates vom 3. Februar 1993 - Az.: 3 M 142/92 - sowie Beschlüsse des 2. Senates vom 3. Januar 1995 - Az.: 2 M 61/94 -, vom 25. Februar 2004 - Az.: 2 M 58/04 - und 19. April 2006 - Az.: 2 M 112/06 - [jeweils m. w. N.]; siehe ebenso zudem: VGH Hessen, Beschlüsse vom 10. Juni 1988 - Az.: 1 TH 2568/87 -, NVwZ-RR 1989, 518, und vom 7. September 1988 - Az.: 10 TH 1154/87 -, zitiert nach juris.web; OVG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 1989 - Az.: 2 S 31.88 -, zitiert nach juris.web; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - Az.: 10 S 3374/88 -, zitiert nach juris.web, und vom 12. März 1996 - Az.: 1 S 2856/95 -, DÖV 1996, 792; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juni 1990 - Az.: 7 M 42/90 -, zitiert nach juris.web; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. März 1993 - Az.: 1 M 75/92 -, zitiert nach juris.web; ).
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