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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04   

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https://dejure.org/2004,11234
LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04 (https://dejure.org/2004,11234)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.2004 - 10 Ta 111/04 (https://dejure.org/2004,11234)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 10 Ta 111/04 (https://dejure.org/2004,11234)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit des Beschwerdeführers; Auswirkungen von Regelungen, die im Vergleich vereinbart wurden, auf den Streitwert; Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierte Arbeitszeugnisses

  • Judicialis

    BRAGO § 10 Abs. 3; ; BGB § 630; ; BGB § 779 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 21.06.2002 - 7 Ta 59/02

    Streitwert; Kündigungsschutzprozess; Weiterbeschäftigungsantrag; Vergleich;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kommt eine werterhöhende Berücksichtigung der im Vergleich mitgeregelten unstreitigen Gegenstände grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LAG Rhl.-Pf., Beschl. vom 03.04.1984, AZ: 1 Ta 43/84 sowie Beschluss vom 28.11.1984, AZ: 1 Ta 232/84; LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2002, AZ: 7 Ta 59/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2000, AZ: 3 Ta 119/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.1984 - 1 Ta 43/84
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kommt eine werterhöhende Berücksichtigung der im Vergleich mitgeregelten unstreitigen Gegenstände grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LAG Rhl.-Pf., Beschl. vom 03.04.1984, AZ: 1 Ta 43/84 sowie Beschluss vom 28.11.1984, AZ: 1 Ta 232/84; LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2002, AZ: 7 Ta 59/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2000, AZ: 3 Ta 119/00).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 3 Ta 119/00

    Streitwert im Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kommt eine werterhöhende Berücksichtigung der im Vergleich mitgeregelten unstreitigen Gegenstände grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LAG Rhl.-Pf., Beschl. vom 03.04.1984, AZ: 1 Ta 43/84 sowie Beschluss vom 28.11.1984, AZ: 1 Ta 232/84; LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2002, AZ: 7 Ta 59/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2000, AZ: 3 Ta 119/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.1984 - 1 Ta 232/84

    Vergleichsgebühr; Vergleich; Gerichtlicher Vergleich; Vergleichsgebühr;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kommt eine werterhöhende Berücksichtigung der im Vergleich mitgeregelten unstreitigen Gegenstände grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LAG Rhl.-Pf., Beschl. vom 03.04.1984, AZ: 1 Ta 43/84 sowie Beschluss vom 28.11.1984, AZ: 1 Ta 232/84; LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2002, AZ: 7 Ta 59/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2000, AZ: 3 Ta 119/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04

    Gegenstandswert bei mitverglichenen, unstreitigen Forderungen

    Ein Vergleichsmehrwert kann sich nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az.: 10 Ta 111/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2004 - 10 Ta 209/04

    Streitwert - Vergleich

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Beschwerdegerichts (LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 16.06.2004, AZ: 10 Ta 111/04; Beschluss vom 03.04.1984, AZ: 1 Ta 43/84; Beschluss vom 28.11.1984, AZ: 1 Ta 232/84; so auch LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2002, AZ: 7 Ta 59/02 und LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2000, AZ: 3 Ta 119/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 5 Ta 290/05

    Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts - Gegenstandswert

    Die dort und in der Ziffer 6. enthaltenen Regelungen beziehen sich lediglich auf mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohnehin verbundene Abwicklungsmodalitäten, hinsichtlich derer in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden kann, dass insoweit vor Vergleichsabschluss unterschiedliche bzw. widerstreitende Interessen der Parteien bestanden hätten (ständige Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz, - vgl. Beschluss vom 16.06.2004 - 10 Ta 111/04 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 6 Ta 189/05

    Prozesskostenhilfe

    Aus diesem Grunde ist eine weitere Abänderung des angefochtenen Beschlusses nicht angezeigt, sodass die weitergehende sofortige Beschwerde erfolglos ist, wobei darauf hingewiesen wird, dass das Arbeitsgericht erkennbar bislang nur den Wert des Streitgegenstandes für das Klageverfahren und nicht auch, wie im Schreiben vom 15.06.2005 beantragt, für den Vergleich festgesetzt hat, wobei auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichtes, 10. Kammer vom 16.06.2004 - Az.: 10 Ta 111/04 -, hingewiesen wird.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 9 Ta 48/05

    Gegenstandswertfestsetzung und Vergleichsmehrwert

    Ein Vergleichsmehrwert kann sich zwar nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az. 10 Ta 111/04 = JURIS; Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 = JURIS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2004 - 10 Ta 183/04

    Streitwert bei Änderungsschutzklage

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kommt eine werterhöhende Berücksichtigung der im Vergleich mitgeregelten Gegenstände grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 16.06.2004, AZ: 10 Ta 111/04 m. w. N.).
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