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   LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11   

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LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11 (https://dejure.org/2012,37534)
LAG München, Entscheidung vom 23.07.2012 - 10 Ta 284/11 (https://dejure.org/2012,37534)
LAG München, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 10 Ta 284/11 (https://dejure.org/2012,37534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des beigeordneten Prozessbevollmächtigten bei gesonderten Klagen zahlreicher Mandanten in gleichgelagerten Fällen; Berichtigung rechtsmissbräuchlicher Kostenkumulierung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    RVG § 55 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1
    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung - kostensparende Prozessführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 55 Abs. 1; BRAO § 43 a Abs. 2 S. 2
    Vergütung des beigeordneten Prozessbevollmächtigten bei gesonderten Klagen zahlreicher Mandanten in gleichgelagerten Fällen; Berichtigung rechtsmissbräuchlicher Kostenkumulierung im Kostenfestsetzungsverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Hamburg, 09.07.2003 - 8 W 149/03
    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, sodass Unübersichtlichkeit und/oder Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG AStadt AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe aaO.).

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    Diese Grundsätze werden auch in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung stets betont (vgl. etwa: BGH MDR 2010, 1286).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 WF 10/93
    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    Offenkundig überflüssigerweise gesetzte Gebührentatbestände führen nicht zu einem Anspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse (vgl. LAG Baden-Württemberg JurBüro 1992, 401 ; dass. BB 1989, 296; LAG Düsseldorf JurBüro 1990, 380; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 361; dass. JurBüro 1994, 482; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 558; LAG München v. 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; v. 10.07.2008 - 10 Ta 297/06; v. 30.04.2004 - 10 Ta 223/02).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Diese Gründe sind sorgfältig abzuwägen (vgl. BGH MDR 2004, 715).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07

    Festsetzung der PKH-Vergütung - Verpflichtung zur kostengünstigen

    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; LAG Berlin MDR 2006, 1438 ; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • OLG Hamburg, 05.02.2004 - 8 W 277/03
    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    Ob die Partei - oder der Anwalt - dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt hat, beurteilen die Gerichte nachträglich im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

  • KG, 27.08.2001 - 25 W 10094/00

    Kostenerstattung bei rechtsmissbräuchlicher Mehrfachverfolgung

    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, sodass Unübersichtlichkeit und/oder Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG AStadt AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe aaO.).

  • OLG München, 20.02.2001 - 11 W 3250/00

    Erstattungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Vertretung mehrerer Gläubiger durch

    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, sodass Unübersichtlichkeit und/oder Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG AStadt AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe aaO.).

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    Dies ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn die Rechtsverfolgung in den Schriftsätzen nahezu wortgleich erfolgt und sich die Parteien von dem gleichen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen (Anschluss an BGH MDR 2007, 1160 ).

    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

  • OLG Schleswig, 12.02.2008 - 15 WF 14/08

    Unterhaltsabänderungsklage: Bindung an den PKH-Bewilligungsbeschluss bei der

    Auszug aus LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11
    Dies verkennen das OLG Schleswig (AGS 2009, 34 ) und E. Schneider (AGS 2009, 39).
  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.1988 - 1 Ta 61/88

    Mutwillige Kostenverursachung durch beigeordneten Rechtsanwalt; Doppelte

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.1990 - 1 Ta 67/90

    Prozesskostenhilfe: Erstattungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 30.09.1994 - 3 WF 110/94
  • OLG Köln, 02.06.2010 - 17 W 107/10

    Streitgenossen, Separate Anwälte, Interessenkonflikt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 10 Ta 194/05

    Abfindung als Vermögen i. S. v. § 115 Abs. 2 ZPO

  • OLG Koblenz, 05.08.2010 - 14 W 420/10

    Umfang der Erstattung von Anwaltskosten im Streitgenossenprozess

  • OLG Karlsruhe, 13.09.1991 - 17 W 40/91
  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89

    Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit

  • LAG Berlin, 27.04.2006 - 17 Ta 6012/06

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Verfolgung mehrerer Kündigungsklagen im

  • LAG Nürnberg, 21.03.2002 - 7 Ta 43/02

    Gegenstandswert bei von mehreren Klägern gegen dieselbe beklagte Partei

  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 6 WF 400/08

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts bei

  • LAG Düsseldorf, 13.11.1989 - 7 Ta 354/89

    Prozeßkostenhilfe; Beigeordneter Rechtsanwalt ; Staatskasse; Notwendige Kosten ;

  • OLG Koblenz, 05.01.1989 - 14 W 4/89
  • OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1760/98

    Gemeinschaftsklage vor den Arbeitsgerichten - Ersparnisgründe - Kündigungsschutz

  • KG, 29.09.2006 - 1 W 186/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand der missbräuchlichen Verfahrenstrennung im

  • LAG Nürnberg, 22.10.2015 - 2 Ta 118/15

    Kostenfestsetzung - Bindung an PKH-Beschluss - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG kann daher nicht (noch einmal) geprüft werden, ob die Rechtsverfolgung nicht kostengünstiger in einer Klage (ggf. im Wege der Klageerweiterung), statt in mehreren Klagen hätte erfolgen müssen (gegen LAG München 23.07.2012 - 10 Ta 284/11; wie LAG Hessen 15.10.2012 - 13 Ta 303/12).

    Der in ständiger Rechtsprechung vertretenen gegenteiligen Ansicht des LAG München (z.B. 23.07.2012 - 10 Ta 284/11; auch LAG Nürnberg 02.02.2009 - 5 Ta 160/07) kann jedenfalls seit Inkrafttreten des mit Wirkung zum 01.01.2014 (BGBl. 2013 I 3533) neu eingefügten § 114 Abs. 2 ZPO nicht mehr gefolgt werden.

    Damit steht auch mit bindender Wirkung für das Kostenfestsetzungsverfahren fest, dass die Klageerhebung, so wie sie erfolgt oder beabsichtigt ist, nicht gegen die Verpflichtung zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt, weil dies Teil der Mutwilligkeitsprüfung ist (LAG Hessen vom 15.10.2012 - 13 Ta 303/12 - Rn 8; LAG Sachsen-Anhalt vom 28.12.2010 - 2 Ta 172/10 - Rn 59; Musielak/ Fischer , ZPO, 12.Aufl., 2015, § 121 ZPO, Rn 31; Bischof/ Mathias , RVG, 5.Aufl, 2013, § 48 RVG Rn 3; a.A. LAG München vom 23.07.2012 - 10 Ta 284/11 unter II.2.b.bb. der Gründe; OLG Koblenz vom 17.07.2014 - 7 WF 355/14; Schneider/Volpert/Fölsch/ Köpf , Kostenrecht, 1. Aufl., 2014, § 11a ArbGG, Rn 4).

    Allerdings sieht das LAG München (Beschlüsse vom 23.07.2012 - 10 Ta 284/11 unter II. 2 b der Gründe; vom 08.01.2010 - 10 Ta 349/08 - Rn 25) und auch der BGH in mehreren Entscheidungen für das Verfahren nach §§ 103, 104 ZPO (z.B. BGH 02.05.2007 - XII ZB 156/06 Rn 13) die Rechtsgrundlage in § 91 Abs. 1 ZPO.

    Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger in engem zeitlichen Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den - oder dieselben Beklagten vorgegangen sind (BGH vom 11.09.2012 - VI ZB 60/11 - Rn 10; LAG München vom 23.07.2012 - 10 Ta 284/11).

  • LAG München, 18.10.2012 - 10 Ta 331/12

    Gehörsrüge - Darlegung Gehörsverletzung - Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe

    Die Gehörsrüge der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss der Kammer vom 23.07.2012 (Az.: 10 Ta 284/11) wird auf deren Kosten als unzulässig verworfen.
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