Rechtsprechung
   LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6991
LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 (https://dejure.org/2008,6991)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 (https://dejure.org/2008,6991)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 10 TaBV 129/07 (https://dejure.org/2008,6991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt; Freistellungsanspruch des Betriebsratsmitglieds; Kostenübernahmeanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bestimmtheit des Antrags; Globalantrag; Feststellungsinteresse für ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 Abs. 1, 36 Abs. 7 BetrVG, §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 256 ZPO, § 81 ArbGG
    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt; Freistellungsanspruch des Betriebsratsmitglieds; Kostenübernahmeanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bestimmtheit des Antrags; Globalantrag; Feststellungsinteresse für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Betriebsratsvorsitzenden zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsratsvorsitzenden an einer Schulungsveranstaltung; Anspruch des Betriebsratsvorsitzenden auf Freistellung und Erstattung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 36 Abs. 7; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; ArbGG § 81

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt; Freistellungsanspruch des Betriebsratsmitglieds; Kostenübernahmeanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bestimmtheit des Antrags; Globalantrag; Feststellungsinteresse für ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO findet auch auf das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren entsprechende Anwendung (BAG, 03.06.2003 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1).

    Der Streitgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG, 13.10.1987 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7; BAG, 03.06.2003 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1; BAG, 29.04.2004 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3; BAG, 03.05.2006 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sogenannter Globalantrag, der einschränkungslos eine Mehrzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn zumindest auch Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG, 03.05.1994 - AP BetrVG 1993 Nr. 23 - unter A. C. 1. der Gründe; BAG, 03.06.2003 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 - unter B. I. 1. und B. II. 2. a) der Gründe; BAG, 16.11.2004 - AP BetrVG 1972 § 82 Nr. 3 - unter B. I. 1. der Gründe).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Der Streitgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG, 13.10.1987 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7; BAG, 03.06.2003 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1; BAG, 29.04.2004 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3; BAG, 03.05.2006 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).

    a) § 256 Abs. 1 ZPO findet auch in Beschlussverfahren entsprechende Anwendung (BAG, 18.02.2003 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; BAG, 03.05.2006 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).

    Bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses können jedoch nicht zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden (BAG, 25.10.2001 - AP BMT-G II § 6 Nr. 1; BAG, 27.10.2005 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 190; BAG, 03.05.2006 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61, Rn. 19 m.w.N.).

  • BGH, 18.02.1998 - VIII ZR 376/96

    Rechtsschutzinteresse für Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann aber fehlen, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel auf einfacherem Weg erreichen kann, wenn ein anderer Weg voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGH, 28.03.1996 - NJW 1996, 2035; BGH, 18.02.1998 - NJW 1998, 1636; BAG, 09.05.2006 - AP BErzGG § 15 Nr. 47, Rn. 12, 13; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 253 Rn. 18 b; Lüke, MünchKomm, ZPO, 2. Aufl., vor § 253 Rn. 10 m.w.N.).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 4/84

    Zulässigkeit der Revision bei verschiedenen Streitgegenständen - Ersatzpflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Diese nach dem Gesetz notwendige Einzelfallbetrachtung, die Notwendigkeit einer immer wieder neuen Entscheidung, verbietet die vom Betriebsrat und Betriebsratsvorsitzenden begehrte Entscheidung (BAG, 16.10.1986 - DB 1987, 1439 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann aber fehlen, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel auf einfacherem Weg erreichen kann, wenn ein anderer Weg voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGH, 28.03.1996 - NJW 1996, 2035; BGH, 18.02.1998 - NJW 1998, 1636; BAG, 09.05.2006 - AP BErzGG § 15 Nr. 47, Rn. 12, 13; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 253 Rn. 18 b; Lüke, MünchKomm, ZPO, 2. Aufl., vor § 253 Rn. 10 m.w.N.).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - Aufwendungen

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung (BAG, 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 - unter III. 3. der Gründe; vgl. auch: BAG, 24.10.1995 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94

    AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung (BAG, 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 - unter III. 3. der Gründe; vgl. auch: BAG, 24.10.1995 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15).
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 80/89

    Tarifzuständigkeit: Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Ein Rechtsverhältnis ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BAG, 10.05.1989 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 6).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Der Streitgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG, 13.10.1987 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7; BAG, 03.06.2003 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1; BAG, 29.04.2004 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3; BAG, 03.05.2006 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
    Die Beteiligten streiten nämlich um einen auf die §§ 40 Abs. 1, 37 Abs. 6 BetrVG gestützten Anspruch auf Freistellung und Erstattung von Kosten, die durch die Schulungsteilnahme von Betriebsratsmitgliedern entstehen (BAG, 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

  • LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Ist die Teilnahme erforderlich, entfällt automatisch die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds zur Arbeitsleistung; ist sie es nicht, bleibt die Verpflichtung bestehen (vgl. auch LAG Hamm 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 - LAG Hamm 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 - Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 37 Rn. 250; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 11. Aufl., § 37 Rn. 133; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rn. 70; a.A.: GK-Weber, BetrVG, 9. Aufl., § 37 Rn. 278 m.w.N.).
  • ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10

    Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsrats an einem Seminar zur aktuellen

    Ist die Teilnahme erforderlich, entfällt automatisch die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds zur Arbeitsleistung; ist sie es nicht, bleibt die Verpflichtung bestehen (h. M., vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 10 TaBV 129/07 mit weiteren Nachweisen, a. A. Weber in GK-BetrVG, § 37 Rn. 278, der in der Freistellung durch den Arbeitgeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung erblickt).

    Andernfalls würde das Gericht als Rechtsgutachter in Anspruch genommen, wozu es jedoch nicht berufen ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 10 TaBV 129/07).

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17

    Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag

    Dies folgt nicht daraus, dass es einer Freistellung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG nicht bedarf (so aber LAG Hamm 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10, EzB BetrVG § 37 Nr. 23c; 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 - LAG Rheinland-Pfalz 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03 -).

    c.Lediglich um Vorfragen eines Rechtsverhältnisses handelt es sich, wenn zwischen den Beteiligten Meinungsverschiedenheiten über die Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung bestehen (BAG 18.10.2012 - 7 ABR 73/10, aaO.; 24.01.1996 - 7 ABR 28/95 - 24.02.1981 - 6 AZR 435/78 - LAG Hamm 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10, aaO.; LAG Hamm 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht