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   LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16   

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https://dejure.org/2016,28154
LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16 (https://dejure.org/2016,28154)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16 (https://dejure.org/2016,28154)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16 (https://dejure.org/2016,28154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer Einigungsstelle wegen eines Auskunftsverlangens des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrats; Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bildung des Wirtschaftsausschusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 100
    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100
    Einrichtung einer Einigungsstelle wegen eines Auskunftsverlangens des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Einigungsstelle wegen eines Auskunftsverlangens eines Wirtschaftsausschussses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG, Beschluss vom 30.01.1990 - 1 ABR 2/89 - ).
  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Auszug aus LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16
    Dementsprechend ist auch hinsichtlich der Entscheidung des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 0108.2006 (4 TaBV 111/06) zu berücksichtigen, dass in den dortigen Entscheidungsgründen das Vorliegen eines konkreten Auskunftsverlangens für die Zuständigkeit der Einigungsstelle vorausgesetzt wird und dass es nicht ausreicht, wenn die Beteiligten nicht um mehr als um die Wirksamkeit der Bestellung des Wirtschaftsausschusses streiten.
  • LAG Niedersachsen, 19.02.2013 - 1 TaBV 155/12

    Offensichtlich unzuständige Einigungsstelle zur Bestellung eines

    Auszug aus LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16
    Nicht zu folgen ist der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen aus dem Beschluss vom 19.02.2013 (1 TaBV 155/12), wonach die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG nur dann angerufen werden kann, wenn die wirksame Errichtung des Wirtschaftsausschusses rechtskräftig festgestellt ist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Unterrichtungsrecht des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16
    Für die Bestellung der Einigungsstelle genügt es daher, dass der Wirtschaftsausschuss eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten verlangt hat und das zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine Meinungsverschiedenheit über deren Berechtigung und/oder Erfüllung besteht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15 - ).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 29; LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG L. vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 u.a., juris, Rz. 24; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14, juris, Rz. 113; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).
  • LAG Köln, 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16

    Side-by-Side-Coaching; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

    Die Sachverhaltsaufklärung ist auf Tatsachen zur offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle beschränkt, da die endgültige Klärung der Zuständigkeit der Einigungsstelle einem gesonderten Beschlussverfahren vor der vollbesetzten Kammer vorbehalten ist (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16 -,Rn. 64, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2022 - 26 Ta 6090/22

    Gegenstandswert für Verfahren nach § 100 ArbGG - Einsetzung einer Einigungsstelle

    Ob die Wirksamkeit der Bestellung des Wirtschaftsausschusses überhaupt Gegenstand des Verfahrens nach § 100 ArbGG sein kann, ist umstritten (ablehnend: LAG Köln 27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16, Rn. 69; Hessisches LAG 1. August 2006 - 4 TaBV 111/06, Rn. 34; LAG Niedersachsen 19. Februar 2013 - 1 TaBV 155/12, Rn 19; bejahend: LAG Baden-Württemberg 7. Oktober 2020 - 10 TaBV 2/20, Rn. 47; vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15, Rn. 26).(Rn.8).

    Ob die Wirksamkeit der Bestellung des Wirtschaftsausschusses überhaupt Gegenstand des Verfahrens nach § 100 ArbGG sein kann, ist umstritten (ablehnend: LAG Köln 27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16, Rn. 69; Hessisches LAG 1. August 2006 - 4 TaBV 111/06, Rn. 34; LAG Niedersachsen 19. Februar 2013 - 1 TaBV - 155/12, Rn 19; bejahend: LAG Baden-Württemberg 7. Oktober 2020 - 10 TaBV 2/20, Rn. 47; vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15, Rn. 26).

  • LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18

    Einsetzung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleichsverhandlungen und zur

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG L. vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG Köln vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 u.a., juris, Rz. 24; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14, juris, Rz. 113; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 10 TaBV 2/20

    Einigungsstelle - Offensichtliche Unzuständigkeit - Wirtschaftsausschuss -

    (2) Die entgegenstehenden Auffassungen des Landesarbeitsgerichts Köln (27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16 -) , des Hessischen Landesarbeitsgerichts (1. August 2006 - 4 TaBV 111/06 - ) sowie des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (19. Februar 2013 - 1 TaBV - 155/12 - ) , die zwar zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, es jedoch alle ablehnen, im Verfahren nach § 100 ArbGG zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses überhaupt vorliegen, überzeugen aus den vorstehend genannten Gründen daher nicht.
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