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   OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 11/06   

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https://dejure.org/2006,13581
OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 11/06 (https://dejure.org/2006,13581)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.06.2006 - 10 U 11/06 (https://dejure.org/2006,13581)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 10 U 11/06 (https://dejure.org/2006,13581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Auskunftsansprüchen einer Vereinigung von Sortenschutzinhabern geschützter Sorten betreffend den Umfang der Aufbereitung von Erntegut; Verlust eines Auskunftsanspruchs mangels Geltendmachung im laufenden Wirtschaftsjahr; Bestehen eines ...

  • Judicialis

    SortG § 10 a Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SortG § 10a Abs. 6
    Auskunftsanspruch nach dem Sortenschutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 584
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 191/03

    Aufbereiter

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 11/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der genannten Bestimmung ist, wer Saatgut aufbereitet, zur Auskunft darüber verpflichtet, ob er Erntegut einer bestimmten geschützten Sorte aufbereitet hat, und über den Umfang dieser Aufbereitungshandlungen nur dann verpflichtet, wenn der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Aufbereiter Erntegut, das ein Landwirt durch Anbau von Vermehrungsgut dieser Sorte gewonnen hat, zum Zweck des Nachbaus aufbereitet hat oder aufzubereiten beabsichtigt (BGH, GRUR 2005, 668 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30. Mai 2005, GRUR 2005, 668, und in der vom 14. Februar 2006, GRUR 2006, 407 ff., mit keinem Wort ausgeführt, dass Voraussetzung des Auskunftsverlangens des Sortenschutzinhabers ein vorprozessuales Auskunftsbegehren im jeweiligen Wirtschaftsjahr sei.

  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03

    Auskunftsanspruch bei Nachbau III

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 11/06
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30. Mai 2005, GRUR 2005, 668, und in der vom 14. Februar 2006, GRUR 2006, 407 ff., mit keinem Wort ausgeführt, dass Voraussetzung des Auskunftsverlangens des Sortenschutzinhabers ein vorprozessuales Auskunftsbegehren im jeweiligen Wirtschaftsjahr sei.
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 11/06
    Hierfür ist indes notwendig, dass der Wortlaut der nationalen Norm überhaupt einen Entscheidungsspielraum eröffnet (BGH, Entscheidung vom 13. November 2001, GRUR 2002, 238 ff.).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    Dies setzt voraus, dass das Umpacken den Originalzustand des Arzneimittels nicht beeinträchtigt und den Ruf der Marke nicht schädigt (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 17 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 26).

    Die Voraussetzung der Erforderlichkeit betrifft nur das Umpacken als solches (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Es ist dann Sache des Markeninhabers konkrete Umstände nachzuweisen, wonach das Umpacken seinen Ruf und den der Marke schädigen kann (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 54 Boehringer Ingelheim/Swingward II).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 145/09

    Verpflichtung zur Erteilung von Auskunft über den Nachbau von Kartoffelsorten

    Wie bereits das Landgericht im angefochtenen Urteil (Umdruck, S. 20, Abs. 4) zutreffend ausführt, sind auch nach § 10 Abs. 6 SortG nur diejenigen Landwirte, die von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch machen, sowie von ihnen beauftragte Aufbereiter zur Auskunft über den Umfang des Nachbaus verpflichtet; dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 238 - Auskunftsanspruch bei Nachbau I; GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I; GRUR 2006, 407, 409 - Auskunftsanspruch bei Nachbau III; Tz. 19 - 21; Vgl. ferner OLG Naumburg, GRUR 2007, 584) ebenfalls voraus, dass hinsichtlich einer bestimmten geschützten Sorte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von dieser Berechtigung Gebrauch gemacht wird.
  • OLG Hamm, 17.12.2012 - 2 RBs 109/12

    Anforderungen an die gerichtlichen Feststellungen bei Verstoß gegen

    Der BGH hat jedoch in den zuvor zitierten Entscheidungen sowie auch das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2006 (10 U 11/06, zitiert nach juris) festgestellt, dass der Aufbereiter keine umfassende Informationspflicht hinsichtlich der Sorten hat, die er im Auftrag der Landwirte aufbereitet, wenn ihm die betreffende Sorte nicht vom Landwirt mitgeteilt wird.
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