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   OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88   

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OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88 (https://dejure.org/1988,5669)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.1988 - 10 U 14/88 (https://dejure.org/1988,5669)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 1988 - 10 U 14/88 (https://dejure.org/1988,5669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Provisionsforderung, wenn der Makler gleichzeitig Verwalter des vermittelten Objekts ist; Provionspflicht durch tatsächliche Inanspruchnahme der Dienste eines gewerbsmäßigen Maklers ; Abgrenzung zwischen Vermittlungs- und Nachweismaklervertrag ; ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Nachweismaklervertrag und Provisionsanspruch bezüglich einer Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1969 - VII ZR 132/67

    Geltung kurzer Verjährungsfristen im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88
    Auch in den Entscheidungen WM 1969, 844 f. = BB 1969, 934 und NJW 1983, 1849 [BGH 20.04.1983 - IVa ZR 232/81] ist der BGH ohne weiteres davon ausgegangen, daß die Möglichkeit zum Erwerb einer in der Zwangsversteigerung befindlichen Immobilie im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB nachgewiesen werden kann, denn andernfalls hätte sich die Frage danach, ob der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung dem Erwerb durch Kaufvertrag wirtschaftlich gleichgesetzt werden kann, erst gar nicht gestellt.

    Der Umstand, daß der Beklagte die Eigentumswohnung nicht durch freihändigen Verkauf, sondern im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat, steht der Annahme der Gleichwertigkeit dann nicht entgegen, wenn der Beklagte (wie die Klägerin behauptet) bereits bei der Besichtigung und somit bei Vertragsabschluß darüber unterrichtet war, daß das Zwangsversteigerungsverfahren anhängig war, denn dann war ihm bekannt, daß die Klägerin auch für diesen Fall des Erwerbs eine Provision begehrte (zur Zulässigkeit solcher Gleichstellungsabreden vgl. BGH WM 1969, 884 f. und NJW 1983, 1949).

  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88
    Auch in den Entscheidungen WM 1969, 844 f. = BB 1969, 934 und NJW 1983, 1849 [BGH 20.04.1983 - IVa ZR 232/81] ist der BGH ohne weiteres davon ausgegangen, daß die Möglichkeit zum Erwerb einer in der Zwangsversteigerung befindlichen Immobilie im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB nachgewiesen werden kann, denn andernfalls hätte sich die Frage danach, ob der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung dem Erwerb durch Kaufvertrag wirtschaftlich gleichgesetzt werden kann, erst gar nicht gestellt.

    Der Umstand, daß der Beklagte die für den Erwerb der Eigentumswohnung maßgeblichen Verhältnisse auch auf andere Weise hätte in Erfahrung bringen können, vermag auch die Ursächlichkeit der Tätigkeit der Klägerin nicht in Frage zu stellen, da er tatsächlich ihre Dienste hierfür in Anspruch genommen hat (BGH AIZ 1975, 306, 307 und LM BGB § 652 BGB Nr. 83 = NJW 1983, 1849 [BGH 20.04.1983 - IVa ZR 232/81] = WM 1983, 794).

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 91/65

    Fälligkeit der Provision im Maklervertrag - Indizien für den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88
    Dies ist auch für den Interessenten erkennbar und er muß deshalb davon ausgehen, daß der Makler bereits für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß des Vertrages eine Provision beanspruchen will (vgl. dazu BGH NJW 1967, 1365 und Staudinger-Reuter a.a.O. Rn. 26).

    Nicht, was den Makler der Nachweis an Mühe kostet, sondern was dem Auftraggeber der durch den Makler ermöglichte Geschäftsabschluß wert ist, begründet die Höhe der Maklerprovision (BGH LM § 652 BGB Nr. 24 = NJW 1967, 1365 = MDR 1967, 918 = BB 1967, 649 = DB 1967, 899 = AIZ 1967, 152).

  • BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 251/85

    Ablehnung einer Revision wegen fehlenden Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88
    Daß der BGH durch seinen Beschluß vom 18. Juni 1986 - IV a ZR 251/85 -, auf den sich Dehner a.a.O. Seite 40 zur Stützung seiner Auffassung beruft, von seiner früheren Rechtsprechung abrücken wollte, läßt sich den Beschlußgründen, die dem Senat vorliegen, nicht entnehmen.
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist seit jeher der Grundsatz anerkannt, daß derjenige, der die Dienste eines gewerbsmäßigen Maklers in Anspruch nimmt, nach § 653 BGB auch ohne ausdrückliche Vergütungsvereinbarung provisionspflichtig ist; dies gilt selbst dann, wenn die Initiative vom Makler ausgeht und der Interessent sich nur die Dienste des Maklers gefallen läßt (vgl. BGH WM 1986, 1390, 1391 m. w. N. sowie Dehner, Das Maklerrecht in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, Seite 4).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 45/85

    Heilung der Formnichtigkeit eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88
    Außerdem beträgt die Abweichung von dem ursprünglich genannten Preis von 196.000,00 DM nur ca. 8,4 % und kann somit auch nicht als völlig aus dem Rahmen fallend angesehen werden (vgl. auch die Entscheidung BGH NJW 1987, 1628 = WM 1987, 510, in der eine Abweichung im Geschäftsumfang von ca. 15, 85 % noch als unschädlich bewertet worden ist).
  • OLG Frankfurt, 13.06.1986 - 8 U 140/85

    Immobilienmakler; Provisionsanspruch; Grundstück zum Kauf; Zuschlag im

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88
    Vom erkennenden Senat wird die Frage der grundsätzlichen Gleichwertigkeit des Erwerbs in der Zwangsversteigerung mit dem freihändigen Erwerb, die vom BGH in den vorgenannten Entscheidungen offengelassen worden ist, in ständiger Rechtsprechung bejaht (z. B. Urteile vom 17.01.1974 - 10 UF 89/73 - und 13.04.1978 - 10 U 162/77 - ebenso OLG München RDM-Sammlung A 138 Bl. 1 und OLG Frankfurt NJW 1986, 2117 = WM 1986, 1006 = RDM-Sammlung A 138 Bl. 3; Palandt-Thomas, BGB, 47. Aufl., § 652 Anm. 4 D a und wohl auch Schwerdtner a.a.O. Rn. 89).
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren;

    b) Wenn man die Entscheidung über den Provisionsanspruch des Maklers im Zwangsversteigerungsverfahren davon abhängig macht, ob in diesem Verfahren ein Vertrag zustande kommt, dann liegt darin keine "formalistische" oder "formaljuristische" (so OLG Köln NJW-RR 1989, 247, 249) [OLG Köln 03.11.1988 - 10 U 14/88] Betrachtungsweise.
  • OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09

    Maklervertrag: Konkludenter Vertragsabschluss; Bemessung der Maklervergütung bei

    Ein Fall, in dem der Makler nicht als Beauftragter eines Dritten auftritt, liegt in der Regel vor, wenn der Interessent den Kontakt initiiert hat (OLG Köln NJW-RR 1989, 247; Reuter in Staudinger, 2003, § 653 BGB Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 18.07.1989 - 3 U 157/88

    Maklertauglichkeit eines Objekts hinsichtlich des durch die Anordnung der

    Auch die Veröffentlichung des Versteigerungstermins machte das Objekt nicht makleruntauglich (OLG Köln. NJW-RR 1989, 247 ff. (248) [OLG Köln 03.11.1988 - 10 U 14/88] ).

    Denn jedenfalls ist diese Erwerbsart für die Beurteilung der Provisionspflicht dem Erwerb durch Kauf gleichzustellen (OLG Frankfurt. NJW 1986, 2117 f. OLG Köln. NJW-RR 1989, 247 ff; zum Meinungsstand vgl. Staudinger-Reuter, 12. Aufl., 1988, §§ 652, 653 BGB Rdnr. 61).

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Papierfundstellen

  • MDR 1989, 72
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