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   OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - I-10 U 164/05   

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OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - I-10 U 164/05 (https://dejure.org/2006,3853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2006 - I-10 U 164/05 (https://dejure.org/2006,3853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - I-10 U 164/05 (https://dejure.org/2006,3853)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung für gewerblich angemietete Immobilien; Einsichtsrechte des Mieters oder Pächters in die für die Betriebskostenabrechung relevanten Unterlagen des Vermieters oder Verpächters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwendung gegen Betriebskostennachforderung nur nach Belegeinsicht; Anspruch auf Fotokopien der Rechnungsbelege; Ort der Belegeinsichtnahme; Hausmeisterkosten; Hauswartkosten

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § ... 138 Abs. 3; ; ZPO § 172 Abs. 2; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 340; ; ZPO § 343; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 535 Abs. 2; ; HGB § 128; ; NMV § 29; ; HeizKV § 9 Ab. 3; ; PV § 4 Nr. 1; ; PV § 4 Nr. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietrecht: Fälligkeit von Betriebskosten mit Erteilung der formell ordnungsgemäßen Abrechnung durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung: Pauschale Beanstandungen unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechnungskopien müssen nur im Ausnahmefall übermittelt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beanstandung von Nebenkostenabrechnungen (IMR 2007, 12)

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 10 U 164/05
    Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten wird grundsätzlich mit der Erteilung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (BGH, Urt. v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05).

    Auf die Überlassung von Fotokopien gegen Kostenerstattung hat der Mieter weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 29 NMV noch aus § 242 BGB einen Anspruch (BGH, Urt. v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05 für die Wohnraummiete; Senat, WuM 93, 411 für gewerbliche Mietverhältnisses).

    Insoweit trifft den Vermieter, der den Mieter auf die Belegeinsicht verweist, bereits vor Ort eine entsprechende Erläuterungspflicht (BGH, Urt. v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

    Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 10 U 164/05
    Nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH, Urt. v. 20.7.2005, GE 2005, 1118 = ZMR 2005, 937) ist eine Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB genügt und bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten folgende Mindestangaben enthält: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 94/99

    Zur Umlagefähigkeit von Beleuchtungskosten, Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 10 U 164/05
    Macht der Mieter - wie hier die Beklagten - von seinem Einsichtsrecht keinen Gebrauch, bleibt sein Bestreiten nach § 138 Abs. 3 ZPO unberücksichtigt (OLG Düsseldorf, NZM 2000, 762; ZMR 2003, 570; LG Berlin, GE 2003, 1492; GE 2001, 1469).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02

    Zum Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses trotz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 10 U 164/05
    Macht der Mieter - wie hier die Beklagten - von seinem Einsichtsrecht keinen Gebrauch, bleibt sein Bestreiten nach § 138 Abs. 3 ZPO unberücksichtigt (OLG Düsseldorf, NZM 2000, 762; ZMR 2003, 570; LG Berlin, GE 2003, 1492; GE 2001, 1469).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 10 U 193/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 10 U 164/05
    Auf die Überlassung von Fotokopien gegen Kostenerstattung hat der Mieter weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 29 NMV noch aus § 242 BGB einen Anspruch (BGH, Urt. v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05 für die Wohnraummiete; Senat, WuM 93, 411 für gewerbliche Mietverhältnisses).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Ob und gegebenenfalls wann der Vermieter die in Rechnung gestellten Betriebskosten bezahlt hat, ist entgegen der in anderem Zusammenhang vertretenen Rechtsauffassung des Beklagten für die materielle Berechtigung der Betriebskostenabrechnungen ohnehin belanglos (Senat, Urt. v. 22.6.2006,I-10 U 164/05).

    v. 13.9.2009 aaO., Rn. 6; Senat, Urt. v. 8.6.2000, 10 U 94/99; v. 15.12.2005, I-10 U 80/05; v. 22.6.2006, I-10 U 164/05; v. 4.7.2013 aaO., mwN.; v. 21.5.2015, I-10 U 29/15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.5.2006, I-24 U 99/02; v. 21.4.2009, I-24 U 160/08; v. 12.4.2011,I-24 U 106/10; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 99; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 79a mwN.).

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Dieser Obliegenheit kann sich der Mieter nicht dadurch entziehen, das er den Kostenansatz der Abrechnung schlichtweg bestreitet; setzt er sich vielmehr durch Verzicht auf die Belegeinsichtnahme zur Erhebung konkreter Rügen außer Stande, ist ihm über § 138 Abs. 3 ZPO auch im Rechtsstreit der Einwand unrichtiger Kostenabrechnung abgeschnitten (BGH, Hinweisbeschluss vom 13.9.2009 aaO. Rn. 6; Senat , Urteile vom 8.6.2000 - 10 U 94/99, vom 15.12.2005 - 10 U 80/05, vom 22.6.2006 - 10 U 164/05 - und vom 4.7.2013 aaO. mwN.; OLG Düsseldorf [24. ZS], Urteile vom 6.5.2006 - 24 U 99/02, vom 21.4.2009 - 24 U 160/08 - und vom 12.4.2011 - 24 U 106/10; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 99; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 79a mwN.).

    Die vereinbarte Umlage von Betriebskosten ist erst dann ausgeschlossen, wenn dem Mieter - wie vorliegend beim Aufzug (oben II.4.) - die Nutzung von Räumlichkeiten oder Einrichtungen aufgrund tatsächlicher Umstände oder vertraglicher Abrede objektiv unmöglich ist; seine subjektive Entscheidung, von einer ihm eröffneten Nutzungsmöglichkeit - aus welchen Gründen auch immer - kein Gebrauch machen zu wollen, ist für die Umlagefähigkeit bedeutungslos (BGH, Urteile vom 28.4.2004 - VIII ZR 178/03 und vom 27.6.2007 - VIII ZR 202/06 - Rn. 25; Senat , Urteil vom 22.6.2006 - 10 U 164/05; OLG Köln, Urteil vom 24.6.2008 - 22 U 131/07; AG Neuss, Urteil vom 3.11.1995 - 36 C 234/95; Schmid, NZM 2014, 572, 575; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 89).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 10 U 96/11

    Umfang der Überwälzung von Betriebskosten auf den Mieter

    Ob es sich hierbei um eine Doppelberechnung handelt, hätte die Klägerin zunächst durch Einsichtnahme in die zugrunde liegenden Belege klären müssen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.6.2006, DWW 2006, 378 = GE 2006, 1230 = GuT 2006, 233 = NJOZ 2007, 1079 = OLGR 2006, 747 - I-10 U 164/05).
  • AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

    Die vereinbarte Umlage von Betriebskosten ist nämlich erst dann ausgeschlossen, wenn dem Mieter die Nutzung von Räumlichkeiten oder Einrichtungen aufgrund tatsächlicher Umstände oder vertraglicher Abrede objektiv unmöglich ist; seine subjektive Entscheidung, von einer ihm eröffneten Nutzungsmöglichkeit - aus welchen Gründen auch immer - keinen oder nur einen geringen Gebrauch machen zu wollen, ist für die Umlagefähigkeit der Betriebskosten somit bedeutungslos ( BGH , Urteil vom 27.06.2007, Az.: VIII ZR 202/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 3060 f.; BGH , Urteil vom 28.04.2004, Az.: VIII ZR 178/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 945 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 21.05.2015, Az.: I-10 U 29/15, u.a. in: Mietrecht kompakt 2016, Seiten 39 f. = "juris"; OLG Köln , Urteil vom 24.06.2008, Az.: 22 U 131/07, u.a. in: NZM 2008, Seite 806 OLG Düsseldorf , Urteil vom 22.06.2006, Az.: 10 U 164/05; AG Neuss , Urteil vom 03.11.1995, Az.: 36 C 234/95; Schmid , NZM 2014, Seiten 572 ff.; Weidenkaff , in: Palandt BGB-Kommentar, 80. Aufl. 2021, § 535 BGB, Rn. 89 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts

    Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen ohne Einsicht in die Kostenbelege ist nämlich unzulässig (vgl. Senat, ZMR 2003, 570 = OLGR 2003, 379; NZM 2010, 866; OLG Düsseldorf [10. ZS], OLGR 2001, 59; DWW 2006, 198 = OLGR 2006, 492; DWW 2006, 378 = OLGR 2006, 747).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten

    Erst wenn diese Belegeinsicht diese Fragen nicht beantworten kann und der Mieter dies nachvollziehbar darlegt, ist der Vermieter ggf. zu einer weitergehenden Erläuterung verpflichtet (BGH, Hinweisbeschl. vom 13.09.11 - 13.09.11 - NZM 2012, 96 [Rn. 6]); Senat, Urt. vom 8.6.2000 - 10 U 94/99 - DWW 2000, 194 = NZM 2000, 762; vom 15.12.2005 - 10 U 80/05 - NJOZ 2002, 2655; vom 22.6.2006 - 10 U 164/05 - DWW 2006, 378 = GuT 2006, 233 = OLGR 2006, 757 = NJOZ 2007, 1079 und vom 15.12.2011 - 10 U 96/11 - ZMR 2012, 184 = NJOZ 2012, 1871).
  • AG Köln, 03.02.2011 - 221 C 362/10

    Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Einsicht in die Originalbelege der

    Ausnahmsweise kann der Mieter daher nach Treu und Glauben Übermittlung von Fotokopien der Rechnungsbelege verlangen, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters oder dessen ortsnaher Hausverwaltung nicht zugemutet werden kann, etwa weil Mieter und Vermieter heillos zerstritten sind oder der Ort der Belegeinsicht - wie hier - nicht in zumutbarer Weise und angemessener Zeit zu erreichen ist oder der in einer entfernt liegenden Stadt wohnende Vermieter sich trotz Aufforderung des Mieters weigert, die Belege am Ort des Mietobjekts zur Einsicht bereitzustellen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2006 - 10 U 164/05 - GuT 2006, 233).

    Dies gilt auch dann, wenn sich Vermieter weigert, die Belege am Wohnort des Mieters zur Einsicht vorzulegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2006 - 10 U 164/05 - GuT 2006, 233).

  • OLG Koblenz, 30.07.2007 - 12 U 353/06

    Prüfungspflicht des freizustellenden Vermieters bei Verletzung einer aus einem

    Will der Mieter sich erfolgreich gegen eine Betriebskostennachforderung des Vermieters verteidigen, setzt dies in Ausübung seines Prüfungsrechts grundsätzlich die vorherige Einsichtnahme in die Berechnungsunterlagen voraus (vgl. OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2006, 747 f.).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64530
LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05 (https://dejure.org/2011,64530)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.04.2011 - L 10 U 164/05 (https://dejure.org/2011,64530)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. April 2011 - L 10 U 164/05 (https://dejure.org/2011,64530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Denn ein Versicherter, der meint, dass nicht der von ihm ausgewählte Arzt das Gutachten erstellt, hat er dies unverzüglich anzuzeigen (Rügeobliegenheit - so ausdrücklich BSG, 20.07.2010, B 2 U 17/09 R, Juris).

    Deshalb wird die Verletzung, auch wenn sie ungeheilt bleibt, mit dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens grundsätzlich unbeachtlich (BSG, 20.07.2010, B 2 U 17/09 R, Juris).

    Eine Ausnahme, weil der Versicherte ausnahmsweise die Verletzung seines Auswahlrechts vor dem Erlass des abschließenden Verwaltungsakts nicht erkennen konnte, oder weil der Träger das Auswahlrecht trotz einer rechtzeitigen Rüge des Bürgers nicht als verletzt ansieht und keine Heilung veranlasst (dazu BSG, 20.07.2010, B 2 U 17/09 R, Juris), liegt hier nicht vor.

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Zweifel an möglicherweise anspruchsbegründenden Tatsachen gehen nach allgemeinen Regeln zu Lasten des Beteiligten, der hieraus eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (ständige Rechtsprechung BSG, 10 RV 995/55, BSGE 6, 70, 73; BSG, 20.1.77, 8 RU 52/76, BSGE 73, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27), hier also zu Lasten des Klägers.
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Zweifel an möglicherweise anspruchsbegründenden Tatsachen gehen nach allgemeinen Regeln zu Lasten des Beteiligten, der hieraus eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (ständige Rechtsprechung BSG, 10 RV 995/55, BSGE 6, 70, 73; BSG, 20.1.77, 8 RU 52/76, BSGE 73, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27), hier also zu Lasten des Klägers.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben (BSG, 27.06.2006, B 2 U 9/05 R, Juris m. w. N.; siehe grundlegend zur Exposition bei der BK Nr. 2108 BSG, 18.11.2008, B 2 U 14/08 R, Juris).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben (BSG, 27.06.2006, B 2 U 9/05 R, Juris m. w. N.; siehe grundlegend zur Exposition bei der BK Nr. 2108 BSG, 18.11.2008, B 2 U 14/08 R, Juris).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Dazu können einschlägige Publikationen, beispielsweise die Merkblätter des zuständigen Bundesministeriums oder Konsensusempfehlungen der mit der Fragestellung befassten Fachmediziner herangezogen werden, sofern sie zeitnah erstellt oder aktualisiert worden sind und sich auf dem neuesten Stand befinden (BSG, 27.10.2009, B 2 U 16/08 R, juris).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die Erkrankung erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. BSG, 30.04.1985, 2 RU 24/84, BSGE 58, 80, 83).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die Erkrankung erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. BSG, 30.04.1985, 2 RU 24/84, BSGE 58, 80, 83).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, 20.01.1987, 2 RU 27/86, BSGE 61, 127, 129).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im Berufskrankheitenrecht gilt, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung, die das BSG in den Entscheidungen vom 9. Mai 2006 (B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, B 2 U 26/04 R, Juris m.w.N.) zusammengefasst dargestellt hat.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 101/12

    Unfallversicherung

    Die Offensichtlichkeit des fehlenden Einflusses auf die Verwaltungsentscheidung muss aber angenommen werden, wenn aufgrund der Sachlage davon auszugehen ist, dass die Behörde nach Aufhebung des Bescheids dieselbe Entscheidung nochmals treffen müsste ( vgl LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 2013 - L 10 U 3750/12; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. April 2011 - L 10 U 164/05 - beide juris ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.07.2007 - 10 U 164/05   

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OLG Karlsruhe, 06.07.2007 - 10 U 164/05 (https://dejure.org/2007,46696)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.07.2007 - 10 U 164/05 (https://dejure.org/2007,46696)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 10 U 164/05 (https://dejure.org/2007,46696)
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