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   OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16   

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OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16 (https://dejure.org/2016,35425)
OLG München, Entscheidung vom 21.10.2016 - 10 U 2372/16 (https://dejure.org/2016,35425)
OLG München, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 10 U 2372/16 (https://dejure.org/2016,35425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftungsabwägung bei Auslandsunfall und Anwendung und fehlerhafte Nichtermittlung portugiesischen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verschaffung der Kenntnis des ausländischen Rechts durch das Gericht

  • rewis.io

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung ausländischen Sachrechts nach Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verschaffung der Kenntnis des ausländischen Rechts durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 293 S. 2; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Verschaffung der Kenntnis des ausländischen Rechts durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (48)

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 6/87

    Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16
    Diese wäre von Amts wegen vorzunehmen gewesen (BGH NZI 2013, 763; NJOZ 2001, 1; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410) und hätte auch die Auslegung und Anwendung des Gesetzesrechts in der Rechtspraxis zu umfassen gehabt (BGH, NJW 1991, 1418; WM 1992, 1510; WM 1997, 1245).

    Zwar unterliegt pflichtgemäßen Ermessen des Landgerichts, in welcher Weise es sich die notwendigen Erkenntnisse verschafft, vorliegend hat der Tatrichter jedoch keinerlei Ermessen ausgeübt und keinerlei Erkenntnisquellen genutzt (BGHZ 118, 151; NJW 1988, 647; NJW 1991, 1418; NZI 2013, 763: "Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass der Tatrichter seiner Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts nachgekommen ist, ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erforschung des ausländischen Rechts verfahrensfehlerhaft unterblieben ist").

    Weiterhin kann nach dem Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht vom 07.09.1968 (Londoner Übereinkommen) eine Auskunftsanfrage an das portugiesische Justizministerium gerichtet werden (BGH NJW 1988, 647).

    Als schwerwiegender Verfahrensfehler erweist sich einerseits, dass das anzuwendende ausländische Sachrecht nicht ordnungsgemäß ermittelt und festgestellt (§ 293 ZPO; BGH NZI 2013, 763; NJW 2002, 3334; NJOZ 2001, 1; NJW 1993, 2312; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410) wurde.

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 357/99

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16
    Diese wäre von Amts wegen vorzunehmen gewesen (BGH NZI 2013, 763; NJOZ 2001, 1; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410) und hätte auch die Auslegung und Anwendung des Gesetzesrechts in der Rechtspraxis zu umfassen gehabt (BGH, NJW 1991, 1418; WM 1992, 1510; WM 1997, 1245).

    - Zwar ist der Tatrichter grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen frei (§ 293 S. 1, 2 ZPO), wie er sich fehlende Kenntnisse ausländischen Rechts verschafft (BGH NJW-RR 1997, 1154; NJOZ 2001, 1), die entsprechenden Maßnahmen müssen jedoch geeignet und zielführend sein.

    Etwa beschafft und erteilt das Auswärtige Amt über die portugiesische Botschaft nähere Auskünfte und vermittelt sachkundige Einrichtungen (was der Senat im Streitfall durch einen eigenen Versuch bestätigt gefunden hat), zudem könnte eine Auskunft eines portugiesischen Gerichts oder ein Gutachten eines portugiesischen Professors für Zivil- und Zivilprozessrecht eingeholt werden (BGH NJOZ 2001, 1).

    Als schwerwiegender Verfahrensfehler erweist sich einerseits, dass das anzuwendende ausländische Sachrecht nicht ordnungsgemäß ermittelt und festgestellt (§ 293 ZPO; BGH NZI 2013, 763; NJW 2002, 3334; NJOZ 2001, 1; NJW 1993, 2312; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410) wurde.

  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16
    Zu den Grundlagen der Haftung nach dem StVG wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats (etwa Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris, Rn. 34 ff]; Urt. v. 26.02.2016 - 10 U 153/15 [juris, Rn. 39 ff]; Urt. v. 10.06.2016 - 10 U 4787/13 [n.v.]; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 2226/15, [juris, Rn. 40 ff]; Urt. v. 23.01.2015 - 10 U 299/14, [juris, Rn. 14 ff]) Bezug genommen.

    Selbst der - wohl als Begründungshilfe bemühte (EU 6 = Bl. 103 d. A.; Bl. 95 d. A.) - Anscheinsbeweis erleichtert oder ermöglicht unter keinen Umständen den Schluss, der Unfallgegner habe keinen Mitverursachungsbeitrag geleistet und keinen Sorgfaltspflichtverstoß begangen (Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris, Rn. 31]).

    Andererseits wurde grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, Rn. 18, m. w. N.]) für entbehrlich gehalten und unterlassen.

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2020 - 4 U 33/18

    (Anzuwendendes Recht bei einem Verkehrsunfall im Ausland zwischen Personen mit

    Zwar steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Richters, auf welche Weise er seiner Pflicht zur Ermittlung des maßgeblichen Rechts nachkommt (BGH, Urteil vom 13.05.1997 - IX ZR 292/96 -, NJW-RR 1997, 1154; OLG München, Urteil vom 21.10.2016, 10 U 2372/16, NJW 2017, 338; Zöller/Greger, ZPO, § 293 Rn. 15), weshalb auch der Verweis auf eine langjährige Spruchpraxis und durch das Studium ausländischen Rechts erworbene Kenntnisse ausreichen können (so LG Saarbrücken Urteil vom 11.05.2015 - 13 S 21/15, IPRax 2015, 567).

    Bei dieser Sachlage ist unter Würdigung aller Gesamtumstände die vollständig unterlassene Beweiserhebung durch ein Sachverständigengutachten zum ausländischen Recht verfahrensfehlerhaft und schließt aus, dass die Beweiserhebung des Erstgerichts auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. OLG München, Urteil vom 21.10.2016, 10 U 2372/16 - juris).

    Denn die Frage, welche unstreitigen oder in der Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen bei der Haftungsabwägung letztlich zu berücksichtigen sind, kann erst dann rechtssicher festgestellt werden, wenn die Anforderungen, die das luxemburgische Straßenverkehrsrecht an die Fahrzeugführer stellt, einschließlich in Betracht kommender Verschuldensvermutungen oder Entlastungsmöglichkeiten, festgestellt worden sind (vgl. OLG München, Urteil vom 21.10.2016, 10 U 2372/16; Urteil vom 01.12.2017, 10 U 2627/17 - juris).

  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15

    Sekundäre Darlegungslast des Unfallgegners beim Verkehrsunfall

    Ein Ausspruch zur Abwendungsbefugnis gemäß § 711 ZPO war nicht veranlasst, nachdem keine der Parteien aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. OLG München, Urt. v. 19.10.2016, 3 U 644/16, juris Rn. 33, Urt. v. 21.10.2016, 10 U 2372/16, juris Rn. 45).
  • OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Das italienische Sachrecht wurde nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß untersucht und festgestellt (§ 293 S. 2 ZPO; BGH NZI 2013, 763; NJW 2002, 3334; NJOZ 2001, 1; NJW 1993, 2312; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410; Senat NJW 2017, 338).
  • LG Dortmund, 16.05.2023 - 1 S 175/22

    Saldoklage im WEG-Recht grds. zulässig, Forderungen müssen aber klar beziffert

    Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils war im Hinblick auf die Regelung der §§ 775 Nr. 1, 776 S I ZPO auszusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1976, Az. IV ZR 3/75; OLG München, Urteil vom 21.10.2016, Az. 10 U 2372/16), auch wenn das Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt im eigentlichen Sinn hat, da das angefochtene Urteil gemäß § 717 Abs. 1 ZPO bereits mit der Verkündung des aufhebenden Urteils außer Kraft tritt (OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2016, Az. 12 U 71/15; OLG München, Urteil vom 14.09.2002, Az. 27 U 1011/01).

    Der Tenorierung einer Abwendungsbefugnis bedurfte es nicht, da das vorliegende Urteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen voIIstreckungsfähigen Inhalt aufweist (OLG München, Urteil vom 21.10.2016, Az. 10 U 2372/16).

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