Rechtsprechung
OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Kollision zwischen Pkw und Motorrad beim Überholvorgang
- ra.de
- RA Kotz
Verkehrsunfall - chronisches Schmerzsyndrom mit belastungsabhängiger Schmerzverschlimmerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Nach OLG München ist bei beschädigter Motorradkleidung kein Abzug neu für alt vorzunehmen
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Motorradschutzkleidung: Kein Abzug neu für alt
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Motorradschutzkleidung: Kein Abzug neu für alt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Abzug neu für alt bei beschädigter Motorradkleidung nach einem Motorradunfall
Verfahrensgang
- LG München I, 17.05.2013 - 17 O 4092/19
- OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Darmstadt, 28.08.2007 - 13 O 602/05
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Abzug "neu für alt" bei Beschädigung von …
Auszug aus OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13
Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient (…Senat, Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (Juris); LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.) Da weitere Schutzbekleidung, insbesondere der Helm beschädigt bzw. zerstört wurden, schätzt der Senat den Kleiderschaden des Klägers auf 2.000 EUR. - LG Oldenburg, 22.03.2001 - 2 O 514/00
Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Einsatzfahrzeuges bei der Inanspruchnahme …
Auszug aus OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13
Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient (…Senat, Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (Juris); LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.) Da weitere Schutzbekleidung, insbesondere der Helm beschädigt bzw. zerstört wurden, schätzt der Senat den Kleiderschaden des Klägers auf 2.000 EUR. - AG Lahnstein, 31.03.1998 - 2 C 44/98
Ersatz für unfallbeschädigten Motorradhelm und Schutzkleidung - kein Abzug "Neu …
Auszug aus OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13
Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient (…Senat, Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (Juris); LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.) Da weitere Schutzbekleidung, insbesondere der Helm beschädigt bzw. zerstört wurden, schätzt der Senat den Kleiderschaden des Klägers auf 2.000 EUR. - OLG München, 23.01.2009 - 10 U 4104/08
Berufung: Widerspruch in Tatbestand und Entscheidungsgründen des …
Auszug aus OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13
Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient (Senat, Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (Juris); LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.) Da weitere Schutzbekleidung, insbesondere der Helm beschädigt bzw. zerstört wurden, schätzt der Senat den Kleiderschaden des Klägers auf 2.000 EUR. - AG Bad Schwartau, 17.06.1999 - 3 C 321/99
Ersatz für unfallbeschädigten Motorradhelm und Schutzkleidung - kein Abzug "Neu …
Auszug aus OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13
Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient (…Senat, Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (Juris); LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.) Da weitere Schutzbekleidung, insbesondere der Helm beschädigt bzw. zerstört wurden, schätzt der Senat den Kleiderschaden des Klägers auf 2.000 EUR.
- OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16
Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem …
Das OLG München sprach einem Kläger, der nach einer Schulterverletzung unter einem chronischen Schmerzsyndrom zu leiden hatte, mit Urteil vom 26.06.2015 (10 U 2581/13) bereits einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 10.000,00 ? zu, obwohl ein Mitverschulden in Höhe von 50% zu berücksichtigen war, der dortige Kläger keine Anpassungsstörung entwickelte und zudem in seinem Beruf und in seiner Freizeit nicht schwerwiegend beeinträchtigt war. - LG Amberg, 17.04.2023 - 14 O 491/22 Im Übrigen tritt eine Vermögensmehrung des Geschädigten durch die Neuanschaffung von Kindersitzen nicht ein, da diese ähnlich wie der Schutzkleidung eines Motorradfahrers ausschließlich der Sicherheit dienen (vgl. auch OLG München, Az. 10 U 2581/13).