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   OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07   

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https://dejure.org/2007,28857
OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07 (https://dejure.org/2007,28857)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.07.2007 - 10 U 27/07 (https://dejure.org/2007,28857)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 10 U 27/07 (https://dejure.org/2007,28857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Vornahme von vor dem Erbfall vorgenommenen Schenkungen; Anspruch auf Erteilung von Auskunft und Rechnungslegung über Geschenke einer Erblasserin

  • RA Kotz

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch eines Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann diese Vorschrift für Miterben auch nicht entsprechend angewandt werden (Urteil des 4. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1973, Az.: IV ZR 50/72, zitiert nach juris Rn 9).

    Ein solcher Auskunftsanspruch setzt voraus, dass der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang des Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der durch sie nicht unbillig belastet wird (BGH vom 27. Juni 1973, a. a. O, Rn 11).

  • RG, 28.11.1912 - IV 265/12

    Auskunftspflicht der Miterben

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07
    cc) Dasselbe gilt schließlich von § 2038 BGB, weil die gebotene Mitwirkung bei der Verwaltung des Nachlasses die Miterben nicht allgemein zur Auskunftserteilung über den Nachlassbestand verpflichtet (RGZ 81, 30; str.).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07
    Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft, zur Rechnungslegung oder dergleichen bemisst sich der Wert der Beschwer des Verurteilten nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs (BGH NJW 1995, 664).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07
    Dem wirtschaftenden Ehegatten darf deshalb nicht einseitig das Risiko auferlegt werden, im Nachhinein Ausgaben nicht mehr der gleichen Genauigkeit angeben und belegen zu können, wie das in Rechtsverhältnissen in Inanspruchnahme von personalen Vertrauen erforderlich und geboten ist (Urteil des 12. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 05. Juli 2000, Az.: XII ZR 26/98, zitiert nach juris Rn 13).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84

    Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07
    Diese Vorschriften geben, wie § 2056 Satz 1 BGB zeigt, keinen selbständigen Anspruch auf Herausgabe der Vorempfänge, sie regeln vielmehr nur die Frage, wie ein vorhandener Nachlass unter die Miterben zu verteilen ist (§ 2042 BGB; vgl. BGHZ 96, 174).
  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von

    Bei derartigen Vertrauensverhältnissen soll der Handelnde grundsätzlich auch im Nachhinein nicht dem einseitigen Risiko ausgesetzt werden, Ausgaben genauer angeben und belegen zu müssen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2014, 3 U 50/13 - juris Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12 - juris Rn.83; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2012, 16 U 196/11 - juris Rn. 6 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07 Rn. 31- juris Rn. 31 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2006, 4 U 102/05 - juris Rn.23; BGH NJW 2000, 3199).
  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als

    In zwei Entscheidungen haben Oberlandesgerichte diese Rechtsprechung auf Fälle von Kontovollmachten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.3.2006 - I-4 U 102/05, bei juris Rn. 22 ff.) bzw. im Verhältnis zwischen einer Großmutter und einem Enkel, der sie in sein Haus aufgenommen hatte (OLG Naumburg, Urt. v. 6.7.2007 - 10 U 27/07, bei juris Rn. 34 f.), übertragen.
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16

    Wirksamkeit eines sogenannten Behindertentestamentes

    Eine analoge Anwendung der o.g. Vorschriften auf den Fall, dass ein Erbe zur Verfolgung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs eine Auskunft von den übrigen Miterben begehrt, wird allgemein abgelehnt (BGH, Urt.v. 27.03.1973, IV ZR 50/72, Juris-Rz. 11; OLG Sachsen-Anhalt, Urt.v. 06.07.2007, 10 U 27/07, Juris-Rz. 40; OLG München Urt.v. 28.01.2009, 20 U 4451/08, Juris-Rz. 5; Juris-PK-Birkenheier, § 2314 BGB Rz. 17 ff).
  • OLG Dresden, 09.01.2013 - 1 U 1554/09

    Leistungsänderung führt zu Bauzeitverlängerung: Wie wird der neue Preis

    Mit Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 14.11.2007, Az: 10 U 27/07, wurde ein in dieser Sache nach Verfahrensabtrennung ergangenes Urteil des Landgerichts vom 04.04.2007 über einen Teil des Streitgegenstands aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Köln, 19.09.2012 - 16 U 196/11

    Ansprüche der Erbin auf Rechnungslegung und Auskunft gegen eine Bevollmächtigte

    Auch im Verhältnis der Großmutter zu ihrem Enkel hat die Rechtsprechung die Annahme eines Vertrauensverhältnisses für gerechtfertigt erachtet (OLG Naumburg, Urteil vom 06.07.2007, Az.: 10 U 27/07).
  • KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Abzugsfähigkeit einer auf einem

    Diese Vorschriften geben keinen selbständigen Anspruch auf Herausgabe der Vorempfänge, sie regeln vielmehr nur die Frage, wie ein vorhandener Nachlass unter die Miterben zu verteilen ist (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 6.06.2007, - Az.: 10 U 27/07 -, bei juris Rz. 47 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 250/10

    Verurteilung zur Auskunftserteilung: Wert der Beschwer für Rechtsmittel des

    Es hat insbesondere zutreffend dargelegt, dass die Entscheidung erster Instanz nicht in Divergenz zum Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6. Juli 2007 (10 U 27/07, juris) steht.
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 250/10

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, dass seine Entscheidung nicht in Divergenz zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6. Juli 2007 (10 U 27/07, juris) steht.
  • LG Bonn, 05.12.2011 - 4 O 114/10
    Ob und unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen ein Miterbe gegenüber einem anderen Miterben, dem durch Vollmacht des Erblassers Verfügungsgewalt über dessen Konten eingeräumt wurde, einen Anspruch auf Rechnungslegung über Kontobewegungen und Vermögensentwicklung hat, ist umstritten (vgl. hierzu: BGH NJW 1963, 950f; BGH NJW 2000, 3199ff; OLG Düsseldorf, ZEV 2007, 184f; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19.03.2009, 12 U 171/08).
  • AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12

    Auskunftsansprüche von Miterben untereinander - Umfang des Auskunftsanspruchs

    Soweit nach höchst- bzw. obergerichtlicher Rechtsprechung bei Erteilung einer Vollmacht zwischen Ehegatten bzw. Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Regel ein Auftragsverhältnis verneint wird (vgl. BGH, NJW 2000, 3199 bzw. OLG Düsseldorf, ZEV 2007, 485) und diese Rechtsprechung teilweise auf Fallgestaltungen mit anderem familiären Hintergrund erweitert wurde (vgl. etwa OLG Naumburg, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07, zitiert nach juris - für die Konstellation Großmutter - Enkel), so hat der BGH mittlerweile klargestellt, dass seine mit dem vorgenannten Urteil vom 05.07.2000 (NJW 2000, 3199) ergangene Rechtsprechung auf Fallgestaltungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag nicht übertragbar ist (BGH, Beschluss vom 26.06.2008, III ZR 30/08, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 29.01.2010 - 316 O 322/09

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber einem Miterben

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