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   OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14   

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OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14 (https://dejure.org/2015,33980)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2015 - 10 U 3964/14 (https://dejure.org/2015,33980)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2015 - 10 U 3964/14 (https://dejure.org/2015,33980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Verkehrsunfallprozess

  • rewis.io

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Durch die gebotene Beweisaufnahme würde der Senat zu einer mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbaren teilweise erstmaligen Beweiserhebung, im Übrigen vollständigen Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens (Senat VersR 2011, 549 ff.) gezwungen.

    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., zuletzt VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    a) Die Beweiserhebung des Erstgerichts ist zu beanstanden, weil eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens für entbehrlich gehalten wurde und unterblieben ist, und somit gegen die Verpflichtung verstoßen wurde, den zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (s. Senat, Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3981/14 [juris, Rn. 18, m. w. N.]).

    e) Eine Gewichtung der Mitverursachung und des (Mit-)Verschuldens kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls erfolgen, insbesondere der genauen Klärung des Unfallhergangs (Senat, Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3981/14 [juris, Rn. 49, m. w. N.]; Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4377/14 [juris, Rn. 55, m. w. N.]).

    f) Zuletzt ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch bei erheblich verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers im Regelfall nicht jeglicher Schadensersatz zu versagen ist (zuletzt: BGH DAR 2015, 455: "... eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist (im Grundsatz) ... unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen"), sondern lediglich in Fällen der Unvermeidbarkeit für den Fahrzeugführer oder bei besonderen Umständen (Senat, Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3981/14 [juris, Rn. 48]; Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4377/14 [juris, Rn. 43, 48]; Hinweise v. 08.07.2015, S. 12 = Bl. 163 d. A.).

  • OLG München, 12.05.1972 - 10 U 3529/71
    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Hinzu kommt, dass je nach dem Ergebnis der durchzuführenden Beweiserhebung über den Hergang des Unfalls auch zur Höhe des Schmerzensgelds erstmals entschieden werden müsste (§ 538 II 1 Nr. 4, 2. Alt. ZPO, Senat NJW 1972, 2048 [2049]).

    Der durch die Zurückverweisung entstehende grundsätzliche Nachteil einer Verzögerung und Verteuerung des Prozesses muss hingenommen werden, wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren in erster Instanz nachzuholen ist und den Parteien die vom Gesetz zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge erhalten bleiben sollen (Senat NJW 1972, 2048 [2049); eine schnellere Erledigung des Rechtsstreits durch den Senat ist im Übrigen angesichts seiner außerordentlich hohen Geschäftsbelastung vorliegend nicht zu erwarten.

  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., zuletzt VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Eine derartig mangelhafte Beweiserhebung stellt einen Zurückverweisungsgrund nach § 538 II 1 Nr. 1 ZPO dar (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, dort Rz. 57, m. w. N.]).

    Auch die aus unterlassener Beweiserhebung und fehlerhafter Rechtsauffassung folgende, teilweise fehlende oder erheblich fehlerhafte Beweiswürdigung stellt einen Verfahrensverstoß dar, welcher zur Zurückverweisung gemäß § 538 II 1 Nr. 1 ZPO berechtigt (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, dort Rz. 58, m. w. N.]).

  • OLG München, 21.02.2014 - 25 U 2798/13

    Brandstiftung - Beweislast für das vorsätzliche Herbeiführen eines

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Bei dieser Sachlage ist unter Würdigung aller entscheidungserheblicher Umstände des Streitfalles die unterlassene Einholung eines umfassenden auf zivilrechtliche Fragestellungen bezogenen unfallanalytischen und biomechanischen Sachverständigengutachtens (Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 2996/13 [juris, dort Rz. 5-7]; v. 11.04.2014 - 10 U 4757/13 [juris, dort Rz. 45, 60]) einerseits, sowie die unterlassene Anhörung des Sachverständigen in Anwesenheit der Parteien verfahrensfehlerhaft, und schließt aus, dass die Beweiserhebung des Erstgerichts auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (OLG München, Urt. v. 21.02.2014 - 25 U 2798/13 [juris]).

    aa) Schon die unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Beweiserhebung macht das Ersturteil verfahrensfehlerhaft mit der Folge, dass eine sachgerechte Prüfung und Bewertung eines vollständigen Beweisergebnisses fehlen (OLG München, Urt. v. 21.02.2014 - 25 U 2798/13 [juris]).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Diese Umstände müssen feststehen, also unstreitig, zugestanden oder nach § ZPO § 286 I 1 ZPO bewiesen sein (BGH NJW 1995, 1029; NZV 2007, 190; NJW 2014, 217; Hinweisverfügung v. 08.09.2015, Bl. 38/39 d. A.).
  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Vielmehr wären zusätzlich erneut beide Parteien anzuhören und erneut die bisher benannten Zeugen zu vernehmen, denn eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellung, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen und Parteien anhand ihrer früheren Aussagen wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r + s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
    Vielmehr wären zusätzlich erneut beide Parteien anzuhören und erneut die bisher benannten Zeugen zu vernehmen, denn eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellung, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen und Parteien anhand ihrer früheren Aussagen wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r + s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91

    Abweichung von erstinstanzlicher Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1701/07

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn

  • BGH, 05.02.1962 - III ZR 221/60
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 54/86

    Sittenwidrigkeit - Urteil - Unrichtig - Ausnutzung

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

  • OLG Nürnberg, 09.02.2004 - 8 U 2772/03

    Personenverschiedenheit von Verrichtungsgehilfe und Geschädigtem

  • OLG München, 27.01.2012 - 10 U 3065/11

    Mangelhafte Beweiserhebung in einer Verkehrsunfallsache: Pflicht des Gerichts zur

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

  • OLG München, 28.02.2014 - 10 U 3878/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • BGH, 19.08.2014 - VI ZR 308/13

    Verkehrsunfallprozess eines verletzten Fußgängers: Verfahrensfehlerhafte

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

  • OLG München, 06.02.2015 - 10 U 70/14

    Mangelhafte Beweisaufnahme nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 156/96

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Fahrzeugs zur Anwendung der

  • BGH, 19.06.1979 - VI ZR 91/78

    Schadensersatz unter Einschluss eines Schmerzensgeldes - Fehlerhafte Behandlung

  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 141/09

    Überraschungsentscheidung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 2996/13

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens eines Beweisantrages

  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZB 26/14

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung nach erstinstanzlicher Abweisung

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Haftung und Haftungsverteilung richten sich bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger nach folgenden Grundsätzen (Senat, Urt. v. 17.02.2017 - 10 U 2007/16 [BeckRS 2017, 112607]; Urt. v. 16.9.2016 - 10 U 750/13 [BeckRS 2016, 16604]; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [BeckRS 2015, 19034]; Urteil v. 04.09.2015 - 10 U 3814/14 [BeckRS 2015, 15425]), die im Streitfall nach Überprüfung und eigenständiger Bewertung durch den Senat folgendes Ergebnis zeitigen:.
  • OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15

    Haftungsverteilung bei Verletzung der Wartepflicht durch Radfahrer, der einen

    Mit dem unstreitigen Fahrverhalten der Klägerin haben die Beklagten Tatumstände dargelegt, nach denen die Schäden zu einem erheblichen Teil von der Klägerin mitverschuldet worden sind, so dass der eigene Verursachungsbeitrag und Verschuldensanteil geringer veranschlagt werden dürfe (BGH NJW-RR 2007, 1077; Senat, Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]; Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3673/14 [juris], jeweils m. w. N.), und dieses Mitverschulden nach Art und Ausmaß der Sorgfaltspflichtverletzung im konkreten Fall so schwer wiege, dass eine Anspruchskürzung auf ein Viertel (BB 3, 5 = Bl. 228, 230 d. A.) gerechtfertigt sei.
  • OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15

    Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen

    Vor allem hätte die Anhörung beider Parteien in Streitfall zwingend in Anwesenheit eines unfallanalytischen Sachverständigen (vgl. grds. BGH VersR 1979, 939 [juris, Rn. 23]; Senat, Beschl. v. 22.09.2014 - 10 W 1643/14; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]) stattfinden müssen.

    Dies gilt auch dafür, dass die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs durch dessen Fahrweise wesentlich erhöht gewesen sei, oder den Kläger selbst als Fahrer an dem Unfall ein Mitverschulden treffe (BGH NJW-RR 2007, 1077; Senat, Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]; Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3673/14 [juris], jeweils m. w. N.).

  • OLG München, 24.03.2016 - 10 U 3730/14

    Haftung der Eltern bei vom Kind verursachtem Fahrradunfall

    Zu beachten ist, dass die Anhörung beider Parteien in derartigen Fällen zwingend in Anwesenheit eines unfallanalytischen Sachverständigen (vgl. grds. BGH VersR 1979, 939 [juris, Rn. 23]; Senat, Beschl. v. 22.09.2014 - 10 W 1643/14; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]) stattfinden muss.
  • OLG München, 01.12.2017 - 10 U 3025/17

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall infolge Spurwechsels beim mehrspurigen

    Das Landgericht ist davon ausgegangen (EU 2/3 = Bl. 42/43 d. A.), dass der Kläger für den Verkehrsunfall vom 24.05.2015 gegen 15.00 Uhr an der Kreuzung der O.straße mit der P.straße keinen Schadensersatz verlangen könne, weil er selbst die Schäden jedenfalls ganz überwiegend verursacht und mitverschuldet habe (§§ 17 I, II, 9 StVG, 254 I BGB), so dass der Verursachungsbeitrag und (fehlende) Verschuldensanteil des Beklagtenfahrzeugs zu vernachlässigen seien (BGH NJW-RR 2007, 1077; Senat, Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]; Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3673/14 [juris], jeweils m.w.N.).
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