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   OLG München, 23.01.2009 - 10 U 4104/08   

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https://dejure.org/2009,37737
OLG München, 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (https://dejure.org/2009,37737)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (https://dejure.org/2009,37737)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 10 U 4104/08 (https://dejure.org/2009,37737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufung: Widerspruch in Tatbestand und Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Darmstadt, 28.08.2007 - 13 O 602/05

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Abzug "neu für alt" bei Beschädigung von

    Auszug aus OLG München, 23.01.2009 - 10 U 4104/08
    Hinsichtlich der Motorradschutzkleidung und des Motorradhelms kommt ein Abzug neu für alt nicht in Betracht (vgl. zuletzt Landgericht Darmstadt, DAR 2008, 89).
  • OLG München, 28.07.2006 - 10 U 2237/06
    Auszug aus OLG München, 23.01.2009 - 10 U 4104/08
    Soweit der Kläger Ab - und Ummeldkosten pauschal geltend gemacht hat, kommt eine solche Abrechnung nicht in Betracht, da nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. DAR 2006, 692) angesichts der Tatsache, dass über solche behördlich verursachten Kosten stets Rechnungen ausgestellt werden, kein Raum für eine Pauschalierung besteht.
  • OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13

    Kollision zwischen Pkw und Motorrad beim Überholvorgang

    Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient (Senat, Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (Juris); LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.) Da weitere Schutzbekleidung, insbesondere der Helm beschädigt bzw. zerstört wurden, schätzt der Senat den Kleiderschaden des Klägers auf 2.000 EUR.
  • OLG München, 14.06.2013 - 10 U 3314/12

    Höhe des Verkehrsunfallschadens

    b) Auch die Zulassungskosten in Höhe von 31, 10 EUR sind im konkreten Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Urteil vom 16.07.2004 - 10 U 1953/04; vom 28.07.2006 - 10 U 2239/06 = DAR 2006, 692; vom 23.01.2009 - 10 U 4104/08) erstattungsfähig.
  • OLG München, 22.09.2017 - 10 U 304/17

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung und ersatzfähige An- und

    Denn, wie bereits mit dem o.g. Beschluss des Senats vom 10.07.2017 ausgeführt, besteht gem. der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 23.01.2009, Az.: 10 U 4104/08, juris) hier für eine pauschale Abrechnung kein Raum.
  • OLG München, 25.10.2013 - 10 U 964/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Pauschale Ummeldekosten können nicht zugesprochen werden (Senat, Urt. v. 16.07.2004 - 10 U 1953/04; v. 28.07.2006 - 10 U 2237/06 = DAR 2006, 692; v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08).
  • OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    - Dies gilt auch für Motorradhelme ( Senat , Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 [Juris]; LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.; a. A. nur OLG Karlsruhe zfs 2010, 87).
  • OLG München, 10.07.2017 - 10 U 304/17

    Nutzungsentschädigung; sekundäre Darlegungslast; Ummeldekosten; fiktive

    cc) Da bezüglich der Ab- und Anmeldekosten gem. der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 23.01.2009, Az.: 10 U 4104/08, juris) für eine pauschale Abrechnung kein Raum besteht und der Kläger keinen Nachweis vorgelegt hat, hat die Berufung insoweit ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg.
  • LG München I, 30.09.2021 - 19 O 6974/20

    Unfall bei Spurwechsler auf Autobahn

    Trotz Hinweis des Gerichts, dass diese nicht pauschaliert geltend gemacht werden können, da durch die Behörden hierfür Rechnungen ausgestellt werden, vgl. OLG München Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08, wurde dahingehend nichts weiter vorgetragen oder vorgelegt.
  • OLG München, 27.01.2017 - 10 U 304/17

    Ersatz von Nutzungsausfallentschädigung und Ummeldekosten nach einem

    cc) Da bezüglich der Ab- und Anmeldekosten gem. der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 23.01.2009, Az.: 10 U 4104/08, juris) für eine pauschale Abrechnung kein Raum besteht und der Kläger keinen Nachweis vorgelegt hat, hat die Berufung insoweit ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg.
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