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   OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16   

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https://dejure.org/2017,7406
OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16 (https://dejure.org/2017,7406)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.2017 - 10 U 4109/16 (https://dejure.org/2017,7406)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 2017 - 10 U 4109/16 (https://dejure.org/2017,7406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem auf einem Straßenbahnübergang im Angesicht der herannahenden Straßenbahn wendenden Pkw

  • rewis.io

    Verkehrsunfall - Kollision eines PKW mit einer Trambahn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem auf einem Straßenbahnübergang im Angesicht der herannahenden Straßenbahn wendenden Pkw

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem auf einem Straßenbahnübergang im Angesicht der herannahenden Straßenbahn wendenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 286/96
    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Die Erwägungen des Landgerichts beruhen auf einem Missverständnis der zitierten Entscheidung BayObLG Az. 2 ObOwi 286/96 (Juris).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08

    Haftung für einen Verkehrsunfall mit einer Straßenbahn: Verschulden durch

    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Aus der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26.02.2009, Az. 12 U 145/08 [Juris], kann die Berufung nichts Durchgreifendes zu ihren Gunsten herleiten.
  • OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 173/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Die Frage der Plötzlichkeit ist erst bei der Prüfung einer Vermeidbarkeit für den Unfallgegner aus dem Gesichtspunkt der verspäteten Reaktion von Bedeutung, vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.12.1993, Az. 27 U 173/93, ZfS 1994, 201.
  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. zuletzt BGH VersR 2005, 945; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 9.10.2009 - 10 U 2965/09 [juris] und v. 21.6.2013 - 10 U 1206/13).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]; Senat, a. a. O.); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, a. a. O.; Senat, a. a. O.).
  • LG Bochum, 23.01.1987 - 5 Ss 262/86
    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Kommt es auf einem Straßenbahnübergang zu einem Unfall mit einem dort wendenden Pkw, tritt die Betriebsgefahr der Straßenbahn gegenüber dem groben Verschulden des Kraftfahrers völlig zurück, vgl. Filthaut, Haftpflichtgesetz, 9. Auflage, § 4 Rz. 75 mit Verweis auf LG Bochum VRS 73, 218.
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. zuletzt BGH VersR 2005, 945; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 9.10.2009 - 10 U 2965/09 [juris] und v. 21.6.2013 - 10 U 1206/13).
  • OLG München, 06.02.2009 - 10 U 4243/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einer Straßenbahn

    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Demgegenüber lag der Entscheidung des Senats Urt. v. 06.02.2009, Az. 10 U 4243/08 [Juris]), ein Fall zugrunde, wo von einer Vermeidbarkeit des Unfalls für den Trambahnfahrer auszugehen war.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]; Senat, a. a. O.); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, a. a. O.; Senat, a. a. O.).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. zuletzt BGH VersR 2005, 945; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 9.10.2009 - 10 U 2965/09 [juris] und v. 21.6.2013 - 10 U 1206/13).
  • OLG München, 17.11.2017 - 10 U 1319/17

    Schadensersatzansprüche nach Kollision von Pkw und Straßenbahn

    Da damit feststeht, dass sich der Kläger ohne Beachtung der herannahenden Straßenbahn schuldhaft im Gleisbereich aufgehalten hat, tritt hier die allgemeine Betriebsgefahr der Straßenbahn hinter dem groben Verschulden des Pkw-Fahrers zurück (vgl. auch Senat, Urteil vom 13.01.2017, Az.: 10 U 4109/16, juris).
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