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OLG München, 30.06.2006 - 10 U 4663/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
Vertraut nämlich der Arbeitnehmer in einer solchen Situation berechtigterweise auf die ihm bescheinigte Arbeitsunfähigkeit und arbeitet er deshalb nicht, so entsteht ihm hierdurch ein ersatzfähiger Schaden in Höhe des entgangenen Verdienstes (vgl. BGHZ 149, 63, 67 = NJW 2002, 128, 129; Senat, Urt. v. 30.06.2006 - 10 U 4663/05 [Juris]). - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …
Vertraut eine Arbeitnehmerin in einer solchen Situation berechtigterweise auf die ihr bescheinigte Arbeitsunfähigkeit und arbeitet sie deshalb nicht, so entsteht ihr hierdurch ein ersatzfähiger Schaden in Höhe des entgangenen Verdienstes (vgl. BGHZ 149, 63 [67] = NJW 2002, 128 [129]; Senat , Urt. v. 30.06.2006 - 10 U 4663/05 [Juris]). - OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
Kauf einer Photovoltaikanlage: Angaben zur Einspeisevergütung als vereinbarte …
Konkrete Anhaltspunkte für eine fehler- oder lückenhafte Beweiswürdigung bestehen unter anderem dann, wenn Widersprüche zwischen der protokollierten Aussage und den Urteilsgründen, Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung sowie Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze zu erkennen sind (OLG München, Urteil vom 30.6.2006 - 10 U 4663/05, zitiert nach Juris, m.w.N.).
- LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06
Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung
a) Der Schadensersatzanspruch für den erlittenen Verdienstausfallschaden ist dem Grunde nach bereits deshalb begründet, weil der Kläger berechtigterweise (vgl. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) der Arbeitsstelle ferngeblieben ist (vgl. BGH NJW 2002, 128 (129); Entscheidung v. 30.06.2006, Az.: 10 U 4663/05 (Juris)). - OLG Köln, 29.03.2021 - 2 U 74/20 Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254, 258), bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. auch OLG München, Urteil v. 30.6.2006, 10 U 4663/05).
- OLG München, 23.10.2008 - 10 U 4382/08
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Grundsätze der Beweislast und der …
Vertraut nämlich der Arbeitnehmer in einer solchen Situation berechtigterweise auf die ihm bescheinigte Arbeitsunfähigkeit und arbeitet er deshalb nicht, so entsteht ihm hierdurch ein ersatzfähiger Schaden in Höhe des entgangenen Verdienstes (BGHZ 149, 63 (67 unter II a. E.) = NJW 2002, 128 (129); Senat, Urt. v. 30.06.2006 - 10 U 4663/05 (Juris); v. 14.07.2006 - 10 U 5624/05 (Juris); v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 (Juris)). - OLG Köln, 12.08.2019 - 2 U 14/19
Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis eines Gläubigers von der …
Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254, 258), bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. auch OLG München, Urteil v. 30.6.2006, 10 U 4663/05). - OLG Köln, 17.02.2021 - 2 U 74/20 Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254, 258), bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. auch OLG München, Urteil v. 30.6.2006, 10 U 4663/05).