Rechtsprechung
   KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3313
KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06 (https://dejure.org/2007,3313)
KG, Entscheidung vom 19.03.2007 - 10 U 49/06 (https://dejure.org/2007,3313)
KG, Entscheidung vom 19. März 2007 - 10 U 49/06 (https://dejure.org/2007,3313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ehmaligen DDR-Grenzpolizisten gegen die Nennung seines Namens in sämtlichen in Bezug genommenen Zusammenhängen; Unterlassung der Erstellung von Zusammenhängen mit der Tätigkeit bei der Bundespolizei der DDR und mit den Todesschüssen auf Chris Gueffroy; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; StGB §§ 185 ff.; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BPersVG § 8

  • buskeismus.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Recht eines ehemaligen Mitglieds des DDR-Grenzregiments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen in Buch zulässig

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 243
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06
    Da mithin keine mehrdeutige Äußerung vorliegt, greift auch die vom Landgericht angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestehen eines Unterlassungsanspruchs bei einer Aussage mit nicht eindeutigem Inhalt (vgl. BVerfG AfP 2005, 544 ff. = NJW 2006, 207 ff. sowie Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00 und 1 BvR 2031/00) nicht.
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06
    Da mithin keine mehrdeutige Äußerung vorliegt, greift auch die vom Landgericht angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestehen eines Unterlassungsanspruchs bei einer Aussage mit nicht eindeutigem Inhalt (vgl. BVerfG AfP 2005, 544 ff. = NJW 2006, 207 ff. sowie Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00 und 1 BvR 2031/00) nicht.
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage muss nach diesen Grundsätzen zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt, denn dies versteht sich, wie die Revision zu Recht geltend macht und was das Berufungsgericht auch nicht verkennt, von selbst und ist daher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem verständigen Käufer bekannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2006 - 10 U 49/06; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2004 - 19 U 160/03; LG Frankenthal, Urteil vom 22. Februar 2002 - 4 O 407/05; aA OLG Nürnberg aaO).
  • OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05

    Arglistige Täuschung bei der Veräußerung eines Selbstbausatzes für eine

    Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (Urteil vom 11.07.2006 - 10 U 49/06) und Schleswig (Beschluss vom 17.11.2005 - 9 U 44/05) sind sachverhaltsmäßig mit diesem Fall nicht vergleichbar.
  • LG Berlin, 05.06.2007 - 27 O 218/07
    Zudem sei im Hinblick auf das Wort "sofern" in der Unterlassungserklärung von einer Verwirkung einer Vertragsstrafe nicht auszugehen, da sich daraus eine auflösende Bedingung ergebe und das Kammergericht mittlerweile entschieden habe, dass die namentliche Nennung des Klägers in dem Buch des Autoren ... zulässig sei (Az. 10 U 49/06).

    a) Kein Freistellungsanspruch besteht allerdings wegen der Unterlassungsabmahnung vom 19. März 2006, da sich die Kammer der den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten bekannten Entscheidung des Kammergerichts (Az. 10 U 49/06) anschließt, wonach die fragliche Berichterstattung nicht rechtswidrig gewesen sein dürfte, so dass insoweit auch keine Freistellungsansprüche wegen der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung bestehen.

  • KG, 21.02.2008 - 10 U 185/07
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Beklagte nach dem Vertrag zur Unterlassung einer identifizierenden Berichterstattung nur bis zur Rechtskraft der Entscheidung des Senats in dem Berufungsrechtsstreit 10 U 49/06 verpflichtet war.
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