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   OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08   

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https://dejure.org/2009,27904
OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08 (https://dejure.org/2009,27904)
OLG München, Entscheidung vom 13.02.2009 - 10 U 5411/08 (https://dejure.org/2009,27904)
OLG München, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 10 U 5411/08 (https://dejure.org/2009,27904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallprozess: Bindungswirkung unstreitig gestellter Tatsachen für das Prozessgericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unstreitig in der Klageerwiderung der beklagten Partei gestellte Reparaturkosten als eine vom Gericht als wahr zu unterstellende Tatsache ohne spätere Anzweiflungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 07.07.2006 - 10 U 2270/06
    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Reparaturverzögerung durch die Werkstatt der Klägerin nicht schadensmindernd zugerechnet werden kann, da diese nicht das sog. Werkstatt- oder Reparaturrisiko trägt, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 07.07.2006 (10 U 2270/06, veröffentlicht in Juris) eingehend dargelegt hat.
  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 141/80

    Willensrichtung eines Erblassers als einem Geständnis zugängliche Tatsache -

    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    5 Eine Tatsache, die von den Parteien übereinstimmend vorgetragen (LG Berlin NJW 1978, 1061) oder von einer behauptet und von der anderen nicht (wirksam) bestritten (§§ 138 III; 439 III ZPO) oder zugestanden (§ 288 ZPO) wurde, muß vom Gericht als wahr unterstellt werden (BGH NJW 1981, 1562 [1563]; NJW-RR 1987, 1018 [1019]).
  • LG Berlin, 16.09.1977 - 53 S 86/77
    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    5 Eine Tatsache, die von den Parteien übereinstimmend vorgetragen (LG Berlin NJW 1978, 1061) oder von einer behauptet und von der anderen nicht (wirksam) bestritten (§§ 138 III; 439 III ZPO) oder zugestanden (§ 288 ZPO) wurde, muß vom Gericht als wahr unterstellt werden (BGH NJW 1981, 1562 [1563]; NJW-RR 1987, 1018 [1019]).
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 261/85

    Hausratsentschädigungsanspruch bei streitiger Verschlossenheit der Terassentür

    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    5 Eine Tatsache, die von den Parteien übereinstimmend vorgetragen (LG Berlin NJW 1978, 1061) oder von einer behauptet und von der anderen nicht (wirksam) bestritten (§§ 138 III; 439 III ZPO) oder zugestanden (§ 288 ZPO) wurde, muß vom Gericht als wahr unterstellt werden (BGH NJW 1981, 1562 [1563]; NJW-RR 1987, 1018 [1019]).
  • LG Berlin, 16.07.1990 - 58 S 69/90

    Bei Verkehrsunfällen, bei denen lediglich der einen Partei der Fahrer oder

    Auszug aus OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08
    a) Die Klägerin ist anzuhören oder als Partei nach § 448 ZPO zu vernehmen (vgl. LG Berlin DAR 1991, 151 = VRS 80 [1991] 419 = VerkMitt. 1991 Nr. 15; Lemcke r+s 2007, 471 [472]).
  • OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    (1) Das Erstgericht hat entgegen seiner Verpflichtung (vgl. Senat , Urt. v. 13.2.2009 - 10 U 5411/08 [Juris = VRR 2009, 163 ]; Urt. v. 5.2.2010 - 10 U 4091/09 [Juris]) die Unfallbeteiligten nicht angehört und dann den Kläger hinsichtlich der von ihm geltend gemachten Haftungsverteilung und verschiedener Schadenspositionen als beweisfällig angesehen.
  • OLG München, 01.07.2016 - 10 U 972/16

    Zurückverweisung wegen unterbliebener Parteianhörung eines Unfallbeteiligten

    In Fällen, bei denen ein Unfallbeteiligter Zeugen (z. B. Beifahrer) hat, ist die Anhörung des anderen Unfallbeteiligten oder Gelegenheit zur Stellungnahme für die anwesende Partei nach § 137 IV ZPO (BVerfG NJW 2008, 2170; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 448 Rz. 4) oder die Anhörung beider Parteien geboten, OLG Schleswig OLGR 2008, 314 = NJW-RR 2008, 1525 = MDR 2008, 684 (nur Ls.) = NZV 2009, 79; Senat, Urt. v. 13.02.2009 - 10 U 5411/08 (Juris = VRR 2009, 163 - Kurzwiedergabe); v. 05.02.2010 - 10 U 4091/09 (Juris) v. 13.11.2015, Az. 10 U 2226/15 OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2010, 1689 = NZV 2010, 623 (Juris, dort Rz. 18).
  • OLG München, 05.02.2010 - 10 U 4091/09

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wegen mehrerer Verfahrensfehler,

    5 a) Das Landgericht hat es verabsäumt, die unfallbeteiligten Fahrer, hier den Kläger und den Erstbeklagten, gemäß § 141 ZPO zur Sache anzuhören, obwohl dies in Verkehrsunfallssachen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtssprechung und auch des erkennenden Senats regelmäßig unverzichtbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 13.02.2009, Az. 10 U 5411/08).
  • OLG München, 29.07.2011 - 10 W 1226/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beweissicherung durch Einholung eines

    (2) Die als weitere Begründung gebrachte voraussichtliche Verfahrensgestaltung im Hauptsacheverfahren (früher erster Termin, Beweisaufnahmetermin mit Einvernahme von Zeugen und anschließender unfallanalytischer Begutachtung) entspricht grundsätzlich dem Gesetz und steht, was die vorgängige Einvernahme von Zeugen und selbstverständlich Anhörung der Parteien (vgl. dazu Senat, Urt. v. 13.02.2009 - 10 U 5411/08 [Juris = VRR 2009, 163 - Kurzwiedergabe]; v. 05.02.2010 - 10 U 4091/09 [Juris]) - zweckmäßigerweise in Gegenwart des unfallanalytischen Sachverständigen - angeht, in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats.
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