Rechtsprechung
OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutztes Fahrzeug; Schadensminderungspflicht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes wegen entgangener Gebrauchsvorteile eines unfallbeschädigten PKW
- Judicialis
BGB § 249; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes wegen entgangener Gebrauchsvorteile eines unfallbeschädigten PKW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Nutzungsausfall - Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich Genutzte
- IWW (Kurzinformation)
Kein Nutzungsausfall wegen Beule am Fahrzeug
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten PKW
Verfahrensgang
- LG München I, 29.10.2008 - 17 O 884/08
- OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW
Auszug aus OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 913) kommt eine Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in Betracht, falls sich deren Gebrauchsentbehrung - wie vorliegend - nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrags (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt (vgl. BGHZ 70, 199 [203 f.] = NJW 1978, 812; NJW 1985, 2471 = VersR 1985,..... 736 [737]). - BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …
Auszug aus OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 913) kommt eine Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in Betracht, falls sich deren Gebrauchsentbehrung - wie vorliegend - nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrags (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt (vgl. BGHZ 70, 199 [203 f.] = NJW 1978, 812; NJW 1985, 2471 = VersR 1985,..... 736 [737]). - OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für …
Auszug aus OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Regelmäßig ist für den Zeitraum einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffung Nutzungsausfallentschädigung zu leisten sowie für den erforderlichen Zeitraum der Schadensfeststellung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; DAR 2006, 269; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190).
- BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen
Auszug aus OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 913) kommt eine Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in Betracht, falls sich deren Gebrauchsentbehrung - wie vorliegend - nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrags (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt (vgl. BGHZ 70, 199 [203 f.] = NJW 1978, 812; NJW 1985, 2471 = VersR 1985,..... 736 [737]). - OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines …
Auszug aus OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Regelmäßig ist für den Zeitraum einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffung Nutzungsausfallentschädigung zu leisten sowie für den erforderlichen Zeitraum der Schadensfeststellung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; DAR 2006, 269; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190). - OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall
Auszug aus OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Regelmäßig ist für den Zeitraum einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffung Nutzungsausfallentschädigung zu leisten sowie für den erforderlichen Zeitraum der Schadensfeststellung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; DAR 2006, 269; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer
Insbesondere ist die Werkstatt nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, deren Verschulden er sich zurechnen lassen muss (OLG München, Urteil vom 17.04.2009 - 10 U 5690/08, juris Rn. 19). - OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19
Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit …
In besonders gelagerten Fällen, etwa beim Verdacht der Unfallmanipulation oder wenn der Unfallhergang als solcher streitig ist und eine beweissichere Dokumentation durch Fotos nicht möglich ist, kann es sein, dass dem Geschädigten die Verwertung mit der Gefahr damit verbundener Beweisnachteilen nicht zumutbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 17.04.2009, Az. 10 U 5690/08). - OLG München, 21.02.2014 - 10 U 4039/13
Höhe des Nutzungsausfallschadens bei Unfallbeschädigung eines Pkw
a) Regelmäßig ist für den Zeitraum einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffung Nutzungsausfallentschädigung zu leisten sowie für den erforderlichen Zeitraum der Schadensfeststellung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; DAR 2006, 269 ; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190 ; Senat, Urt. v. 17.04.2009, Az. 10 U 5690/08 [[...]] mit Anm. Nugel, jurisPR-VerkR 13/2009 Anm. 4).
- LG Chemnitz, 28.07.2023 - 2 O 1207/22 Insbesondere ist die Werkstatt nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, deren Verschulden er sich zurechnen lassen muss (OLG München, Urteil vom 17.04.2009 - 10 U 5690/08).
- OLG München, 15.02.2019 - 10 U 1330/18
Weitergehende Ansprüche bei Fahrzeugschaden
In besonders gelagerten Fällen, etwa beim Verdacht der Unfallmanipulation oder wenn der Unfallhergang als solcher streitig ist und eine beweissichere Dokumentation durch Fotos nicht möglich ist, kann es sein, dass dem Geschädigten die Verwertung mit der Gefahr damit verbundener Beweisnachteilen nicht zumutbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 17.04.2009, Az. 10 U 5690/08). - OLG München, 27.05.2020 - 6 O 16/74
Nutzungsausfall: Fehlen der finanziellen Mittel für Reparatur
In besonders gelagerten Fällen, etwa beim Verdacht der Unfallmanipulation oder wenn der Unfallhergang als solcher streitig ist und eine beweissichere Dokumentation durch Fotos nicht möglich ist, kann es sein, dass dem Geschädigten die Verwertung mit der Gefahr damit verbundener Beweisnachteilen nicht zumutbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 17.04.2009, Az. 10 U 5690/08). - LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20 Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht von der Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers; das gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (…OLG Düsseldorf v. 09.03.2021 - Az. 1 U 77120 - Rz. 52;… Grüneberg, a.a.0., § 249, Rz. 37), denn die Werkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfe der Geschädigten, deren Verschulden sie sich zurechnen lassen müsste (OLG München v. 17.04.2009 - Az.: 10 U 5690/08 - Rz. 19).
- LG Saarbrücken, 04.02.2022 - 1 O 123/21
Verkehrsunfall: Kein Ersatzwagen gemietet - Nutzungsausfallentschädigung?
Insbesondere ist die Werkstatt nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, deren Verschulden er sich zurechnen lassen muss (…OLG Düsseldorf a.a.O., OLG München, Urteil vom 17.04.2009 - 10 U 5690/08, juris Rn. 19). - LG Aachen, 17.08.2023 - 11 O 119/23 Insbesondere ist die Werkstatt nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, deren Verschulden er sich zurechnen lassen muss (OLG München, Urt. v. 17.4.2009 - 10 U 5690/08, juris Rz. 19).