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   OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - I-10 U 6/00   

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https://dejure.org/2005,9445
OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - I-10 U 6/00 (https://dejure.org/2005,9445)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2005 - I-10 U 6/00 (https://dejure.org/2005,9445)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - I-10 U 6/00 (https://dejure.org/2005,9445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von erbrachten Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Brand des Rhein-Ruhr-Flughafens Düsseldorf am 11.04.1996; Anspruch auf Zahlung der Kosten für einen Sachverständigen; Beurteilung der Qualität des Sachverständigengutachtens; ...

  • Judicialis

    VVG § 66 Abs. 2; ; VVG § ... 67; ; ZPO § 286; ; ZPO § 304; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3 a.F.; ; BGB § 31; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 278; ; BGB § 538; ; BGB § 538 Abs. 1; ; BGB § 538 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt; ; BGB § 823; ; BGB § 852 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Sachverständigenkosten bzw. Schadensersatzansprüchen aus übergegangenem Recht gem. § 67 VVG durch ein Versicherungsunternehmen nach einem Brandschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 10 U 6/00
    Der Ersatzanspruch kann - wie bereits der 15. Zivilsenat in seinem Urteil vom 24.1.2001 (15 U 212/99) zutreffend ausgeführt hat - nicht davon abhängen, ob der Sachverständige unmittelbar von den Versicherungsnehmern der Klägerin oder von dieser selbst beauftragt worden ist.

    Dann greift die Vorschrift erst recht nicht ein, wenn der Sachverständige - wie hier - vom Versicherer beigezogen wird (OLG Düsseldorf, 15 U 212/99, Urt. v. 24.1.2001).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00

    Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt aufgrund von Schweißarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 10 U 6/00
    Nachdem die Beklagte ihre Berufung gegen ihre Verurteilung dem Grunde nach im Hinblick auf das in dem Parallelverfahren 10 U 67/00 ergangene und nach Nichtannahme der Revision durch den BGH (XII ZR 278/01, Beschl. v. 24.4.2004) rechtskräftige Senatsurteil vom 25.10.2001, auf dessen Tatbestand und Gründe verwiesen wird (GA 794 ff.), zurückgenommen hat, streiten die Parteien nur noch über die selbständige Berufung der Klägerin gegen das zu ihrem Nachteil ergangene Teilurteil.

    Wie der Senat in seinem nach Zurückweisung der Revision der Beklagten rechtskräftigen Grundsatzurteil vom 25.10.2001 (10 U 67/00, NZM 2002, 21 = OLGR 2002, 196 = ZMR 2002, 41), auf das vollinhaltlich Bezug genommen wird (GA 794 ff.), entschieden hat, folgt die grundsätzliche Haftung der Beklagten für die ihren Mietern im Zusammenhang mit dem von ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Flughafenbrand entweder aus § 538 Abs. 1 BGB oder aus einer positiven Vertragsverletzung des Vertrages zwischen den Parteien über die Benutzung des Rhein-Ruhr- Flughafens D. Diese grundsätzliche Haftung, die auch die hier streitigen Ansprüche einschließt, zieht die Beklagte nicht mehr in Zweifel, wie die Rücknahme ihrer Berufung gegen das angefochtene Grundurteil zeigt, so dass der Senat insoweit aus Gründen der Vereinfachung auf das Urteil vom 25.10.2001 (a.a.O.) verweist.

  • BGH, 28.01.1970 - V ZR 7/67

    Grundstücksvertiefung - Unterfangung der Wand des Nachbarhauses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 10 U 6/00
    Eine - wie hier - konkurrierende Anspruchsgrundlage kann allerdings dann unentschieden bleiben, wenn der festgestellte Klagegrund allein zur Begründung für die Höhe des gesamten eingeklagten Betrages ausreicht und den anderen, offen gelassenen Klagegründen daneben keine eigene Bedeutung zukommt (BGH, Urt. v. 28.1970, NJW 1970, 608; Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 304, RdNr. 10).
  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 149/69

    Vermietung eines Lagerraumes - Beschädigung von eingelagerten Tapeten auf Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 10 U 6/00
    Der der Fa. P. gemäß § 538 BGB gegen die Beklagte zustehende Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung umfasst jedenfalls den unmittelbaren Schaden an den in die Pachträume eingebrachten Parkautomaten, um den es hier allein geht (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1970, NJW 1971, 424, Urt. v. 5.12.1990, NJW-RR 1991, 970).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 331/89

    Schadensersatz - Mitverschulden - Garantiehaftung - Miete einer Autohebebühne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 10 U 6/00
    Der der Fa. P. gemäß § 538 BGB gegen die Beklagte zustehende Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung umfasst jedenfalls den unmittelbaren Schaden an den in die Pachträume eingebrachten Parkautomaten, um den es hier allein geht (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1970, NJW 1971, 424, Urt. v. 5.12.1990, NJW-RR 1991, 970).
  • BGH, 18.10.2018 - III ZR 236/17

    Wohngebäudeversicherung: Regressanspruch des Versicherers wegen des von ihm

    In der Regel wäre der Schädiger einem nicht versicherten Geschädigten, der ein solches Gutachten in Auftrag gibt, daher zum Ersatz der damit verbundenen Sachverständigenkosten verpflichtet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I-10 U 6/00, BeckRS 2005, 12122; Brandenburgisches OLG, VersR 2010, 66, 67; Hormuth in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 22 Rn. 71).

    Die Klägerin hat das Sachverständigengutachten nicht im Auftrag ihres Versicherungsnehmers eingeholt (§ 662 BGB) und insoweit auch kein Geschäft ohne Auftrag für den Versicherungsnehmer geführt (§§ 677, 683 Satz 1 BGB), sondern ausschließlich ein eigenes Geschäft getätigt, und zwar zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis (s. insb. § 14 Abs. 1, § 85 Abs. 2 VVG; s. oben, unter b cc, dd; dies übersehen OLG Köln, r+s 1993, 71, 72 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I-10 U 6/00, BeckRS 2005, 12122).

  • LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13

    Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress

    Vielmehr können nicht nur die eigentliche Versicherungsleistung, sondern auch entsprechende Aufwendungen den Übergang des Ersatzanspruches auf den Versicherer aus § 86 Abs. 1 VVG rechtfertigen; hierzu gehören auch die Kosten für Gutachten (vgl. BGH NJW 1962, 1678; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I-10 U 6/00 -, Rn. 12, juris).

    Der Ersatzanspruch kann nicht davon abhängen, ob der Sachverständige unmittelbar von den Versicherungsnehmern der Klägerin oder von dieser selbst beauftragt worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I-10 U 6/00 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 12 U 69/18

    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des unentgeltlichen Nutzers einer

    In der Regel wäre der Schädiger einem nicht versicherten Geschädigten, der ein solches Gutachten in Auftrag gibt, daher zum Ersatz der damit verbundenen Sachverständigenkosten verpflichtet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2005 - I-10 U 6/00 Rn. 12, juris).
  • LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Im Übrigen sind alleinige Voraussetzungen für einen Forderungsübergang nach § 67 VVG (aF.) ein bestehendes Versicherungsverhältnis und zum anderen die tatsächliche Auszahlung der Schadenssumme an den Versicherungsnehmer (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2005 - 10 U 6/00 [Rn. 18] - nach juris).
  • LG Hildesheim, 13.08.2010 - 2 O 111/10
    Der Sachversicherer hat einen Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2005 - I-10 U 6/00; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 86, Rn. 21).
  • LG Koblenz, 24.09.2009 - 16 O 352/06
    Der Sachversicherer hat einen Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten, da es sich um einen gemäß § 67 VVG a. F. übergegangenen Anspruch handelt, da es sich um Aufwendungen handelt, die der Sachversicherer für den Versicherungsnehmer tätigte und derenthalben der Versicherungsnehmer vom Schädiger Ersatz verlangen kann; dabei ist unerheblich, ob der Sachverständige vom Versicherer selbst oder vom Versicherungsnehmer beauftragt wurde (im Anschluss an OLG Jena r+s 2004, 331; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2005 - 10 U 6/00).
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