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   KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09   

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https://dejure.org/2010,14545
KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09 (https://dejure.org/2010,14545)
KG, Entscheidung vom 14.10.2010 - 10 U 79/09 (https://dejure.org/2010,14545)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 10 U 79/09 (https://dejure.org/2010,14545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Anwalt muss Berichterstattung hinnehmen

  • info-it-recht.de

    Berichterstattung über Anwalt ist hinzunehmen (hier: Veröffentlichung von Filmaufnahmen über Strafverfahren)

  • aufrecht.de

    Anwalt muss Berichterstattung hinnehmen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    TV-Aufnahme von Verteidiger während eines Aufsehen erregenden Prozesses zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verteidiger muss TV-Aufnahmen über spektakuläres Strafverfahren hinnehmen

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Prominenten-Anwalt und Strafverteidiger darf im Bild gezeigt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung über einen Strafverteidiger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafverteidiger muss Ausstrahlen von TV-Aufnahmen während eines Prozesses dulden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 11.06.2009 - 27 O 439/09
    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 11. Juni 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 439/09 - geändert:.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 21. April 2009 - 27 O 439/09 - wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 2008, 3141; BGH, NJW 2009, 1499; BGH, NJW 2010, 3025).

    Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung (BGH, NJW 2010, 3025, 3026 m.w.N.).

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 2008, 3141; BGH, NJW 2009, 1499; BGH, NJW 2010, 3025).

    Mit welchen Bildern und Filmausschnitten ein solcher Beitrag illustriert wird, ist dabei grundsätzlich von den für die Sendung Verantwortlichen zu entscheiden (BGH, NJW 2009, 1499, 1501 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personen, die wie der Antragssteller in einem Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes und in anderer Position als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, nicht in gleichem Ausmaß einen Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre haben wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson (BVerfGE 119, 309, 329; NJW 2008, 977, 979).
  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
    gegen ... sowie mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2009 (veröffentlicht in NJW 2009, 2117).
  • KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09

    Recht am eigenen Bild: Einfluss einer sitzungspolizeilichen Anordnung auf die

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
    Nach Ansicht des 9. Zivilsenats des Kammergerichts (NJW-RR 2010, 1417) ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob ein Foto unter Verstoß gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung nach § 176 GVG rechtswidrig erlangt worden ist.
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08

    Zulässigkeit der Berichterstattung über die Vermietung der Ferienvilla einer

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 2008, 3141; BGH, NJW 2009, 1499; BGH, NJW 2010, 3025).
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