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   OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06   

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https://dejure.org/2006,4886
OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06 (https://dejure.org/2006,4886)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.05.2006 - 10 U 8/06 (https://dejure.org/2006,4886)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 10 U 8/06 (https://dejure.org/2006,4886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsfrist im Falle des fahrlässigen Organisationsverschuldens eines Architekten; Bewusste Nichterfüllung der Pflicht zur Bauüberwachung durch den Architekten; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für eine Ersatzvornahme aus einem ...

  • Judicialis

    BGB § 195 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195 (a.F.); BGB § 638 (a.F.)
    Keine 30-jährige Verjährung bei nur fahrlässigem Organisationsverschulden eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind die Grundsätze zum "Organisationsverschulden" auf die Architektenhaftung übertragbar? (IBR 2007, 146)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 815
  • MDR 2008, 486
  • NZBau 2007, 522
  • BauR 2007, 159 (Ls.)
  • BauR 2008, 708
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06
    aa) Dies wäre dann der Fall, wenn die Beklagte gewusst hätte, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragsgegners von Erheblichkeit ist, er verpflichtet war, diesen Umstand mitzuteilen und dies trotz positiver Kenntnis nicht tut (vgl. BGH NJW 1992, 1754).

    bb) Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass die vom BGH aufgestellten Grundsätze zur 30jährigen Verjährungsfrist bei einem festgestelltem Organisationsverschulden des Werkunternehmers (BGHZ 117, 318ff) auch vorliegend auf die Haftung des Architekten anwendbar seien, so kann dem nicht gefolgt werden.

    Die Voraussetzungen, die zur Annahme einer dreißigjährigen Verjährungsfrist nach § 638 Abs. 1 S. 1 BGB aF führen, hat aber der Besteller und damit der Kläger darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 117, 318ff).

  • OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92

    Mangelhafte Bauleitung: 30 Jahre Verjährungsfrist!

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06
    Selbst wenn man der Ansicht des Klägers und einiger Oberlandesgerichte (OLGR Düsseldorf 2004, 294ff, OLG Hamm, Bau R 2002, 1706ff, OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486) zur grundsätzlichen Übertragbarkeit der diesbezüglichen BGH-Rechtsprechung folgen wollte, so bleibt es dabei, dass auch nach den Grundsätzen des Organisationsverschulden nicht erreicht werden soll, dass der Architekt auch bei Fahrlässigkeit eine 30jährige Verjährungsfrist gegen sich gelten lassen muss (OLG Düsseldorf a. a. O., OLG Hamm a. a. O.).
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 310/04

    Haftung des Architekten für Genehmigungsplanung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06
    Diese Grundsätze sind nicht auf die Haftung eines Architekten übertragbar (so wohl auch BGH in seinem Nichtannahmebeschluss vom 22.09.2005, AZ: VII ZR 310/04).
  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01

    Organisationsverschulden: Haften Unternehmer u. Architekt 30 Jahre?

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06
    Die Anwendung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. im Fall eines Organisationsverschuldens dient nicht dem Zweck, Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die der Auftragnehmer (möglicherweise auch grob) schuldhaft verursacht hat, der Verjährungsfrist von 30 Jahren zu unterwerfen (s. a. OLG Hamm, BauR 2002, 1706ff).
  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06
    Eine solche Haftung nach PVV kommt in Betracht, wenn ein umfassend beauftragter Architekt bei erstem Auftreten von Baumängeln - wie vom Landgericht dargelegt - es unterlässt, den Ursachen entschieden und ohne Rücksicht auf eigene Haftung nachzugehen, so das es zur Verjährung der gegen ihn selbst oder den Werkunternehmer gerichteten Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche gar nicht erst kommt (BGHZ 71, 144ff).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2008 - 5 U 22/08

    Architektenhaftung: Überwachungsbedürftigkeit der Abdichtung eines Balkons;

    Ähnlich wie bei der Feststellung eines die Arglisthaftung begründenden Organisationsverschuldens des Bauunternehmers kann auf Arglist geschlossen werden, wenn ein Mangel derart augenfällig ist, dass nach der Lebenserfahrung der Schluss gerechtfertigt ist, dass der Auftragnehmer ihn erkannt und als Mangel eingeordnet hat (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07; gegen die Anwendung der Grundsätze zum Organisationsverschulden auf Architekten beim Baumangel OLG Naumburg NJW-RR 2007, 815, ohne auf die Möglichkeit einer Haftung wegen bewusst nicht vorgenommener Bauüberwachung einzugehen).
  • OLG Dresden, 25.06.2009 - 10 U 1559/07

    Architekten & Ingenieure: Verjährung und Arglisthaftung

    b) Der Architekt verletzt seine Organisationsobliegenheit (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, NJW 2009, S. 582 ff, 584 Rn 15), wenn er sein Werk arbeitsteilig herstellen lässt, dabei keine ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat, um die Mangelfreiheit seines Werks bei Abnahme durch den Auftragnehmer beurteilen zu können, und sich in diesem Fehler die typischen Gefahren einer arbeitsteiligen Organisation verwirklicht haben, der aufgetretene Mangel also bei richtiger Organisation erkannt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2004 - X ZR 43/03, NJW 2005, S. 893 f, 894; KG, Beschluss vom 29. September 2006 - 7 U 220/05, BauR 2006, S. 2109 f; OLG Naumburg, Urteil vom 12. Mai 2006 - 10 U 8/06, NJW-RR 2007, S. 815/6 = BauR 2007, S. 157 ff; Motzke, Preussner, Kehrberg, Kesselring, a.a.O., Abschnitt X, Rn 51, S. 977).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 21 U 109/06

    Zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen bereits verstorbenen

    Entsprechendes gilt auch für den arbeitsteilig arbeitenden Architekten (vgl. OLG Düsseldorf, IBR 2007, 35; OLG Naumburg, Urteil vom 12.05.2006, 10 U 8/06, IBR-Werkstatt; OLG Düsseldorf, IBR 2005, 223; BGH, Beschluss vom 17.06.2004, IBR 2004, 563).
  • LG Krefeld, 26.08.2021 - 5 O 334/20
    Weshalb mit Blick auf die fehlenden Fensterfalzlüfter ein besonders krasser (OLG Hamm NjW-RR 1999, 767) bzw. gravierender Mangel (OLG Naumburg NZBau 2007, 522) vorliegen soll, ist von den Klägern allerdings ebenso wenig dargelegt worden wie von ihnen die Frage beantwortet wird, weshalb der Mangel auf eine unzulängliche Organisation schließen lassen soll und weshalb der Mangel bei richtiger Organisation nicht auch unentdeckt geblieben sein würde.
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