Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.01.2012 - 10 U 90/11   

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https://dejure.org/2012,54670
OLG Stuttgart, 24.01.2012 - 10 U 90/11 (https://dejure.org/2012,54670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2012 - 10 U 90/11 (https://dejure.org/2012,54670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 10 U 90/11 (https://dejure.org/2012,54670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Grundlagenermittlung durch einen Architekten; Umfang der Architektenhaftung wegen Planung eines zu klein dimensionierten Pellet-Lagers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 280 Abs. 1
    Anforderungen an die Grundlagenermittlung durch einen Architekten; Umfang der Haftung wegen Planung eines zu klein dimensionierten Pellet-Lagers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Raum für Pelletspeicher zu klein: Architekt haftet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Architektenplanung und Architektenhaftung - das Einfamilienhaus mit Pelletheizung

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Haftung des Architekten

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Planer muss auf ggfs. erforderliche Beauftragung von besonderen Leistungen hinweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Holzpelletheizung statt Gas-Therme: Architekt haftet für zu kleinen Pelletspeicher! (IBR 2014, 27)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2012 - 10 U 90/11
    Nicht zumutbar ist die Beachtung des Vorrangs der Leistungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch (z.B. auf Schadensersatz) noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (BGH NJW 2000, 1256; MDR 2008 461; Greger in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 256, Rn. 7).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2012 - 10 U 90/11
    Im Hinblick auf die dann drohende Verjährung haben sie diesbezüglich einen Feststellungsanspruch (vgl. BGH BauR 2010, 1752, juris Rn. 16).
  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 187/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Feststellung der Ersatzpflicht für einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2012 - 10 U 90/11
    Schließlich droht auch die Verjährung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs (vgl. BGH BauR 2010, 812).
  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2012 - 10 U 90/11
    Nicht zumutbar ist die Beachtung des Vorrangs der Leistungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch (z.B. auf Schadensersatz) noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (BGH NJW 2000, 1256; MDR 2008 461; Greger in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 256, Rn. 7).
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