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   VGH Hessen, 03.02.1989 - 10 UE 759/84   

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VGH Hessen, 03.02.1989 - 10 UE 759/84 (https://dejure.org/1989,1485)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.02.1989 - 10 UE 759/84 (https://dejure.org/1989,1485)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 10 UE 759/84 (https://dejure.org/1989,1485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    Art 16 Abs 2 S 2 GG
    Asylrecht; Ahmadi; Pakistan; staatliche Gruppenverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 438 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Der in dem Verfahren Mohammad Saed A. ./. Bundesrepublik Deutschland (Hess.VGH 10 UE 759/84) vom Berufungsgericht vernommene sachverständige Zeuge W. ein Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, hat bei seiner Vernehmung davon berichtet, daß er selbst an einem Gottesdienst in R. teilgenommen hat.

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, daß - wie der sachverständige Zeuge W. in dem Verfahren Hess.VGH 10 UE 759/84 bekundet hat - Ahmadis den orthodoxen Moslems nicht den Zutritt zu ihren Gebetshäusern verweigern und deshalb eine gewisse Gefahr bestehe, daß sie wegen Gebrauchs bestimmter Wendungen beim Gebet angezeigt würden.

  • VGH Hessen, 31.03.1989 - 10 UE 977/84

    AHMADI; PAKISTAN; POGROM; RELIGIONSFREIHEIT

    Ahmadis aus Pakistan, die dort während des Pogroms 1974 gelebt haben und deshalb als vorverfolgt anzusehen sind, sind im allgemeinen als Asylberechtigte anzuerkennen, weil sie derzeit in Pakistan ihre Religion nicht ausüben können, ohne gegen Strafgesetze zu verstoßen, weil ihre Religionsausübung dort mit einem erheblichen Strafverfolgungsrisiko verbunden wäre und weil zudem eine Wiederholung vom Staat tatenlos hingenommener Ausschreitungen fanatischer Moslems gegen Angehörige der Ahamdiyya in Pakistan in absehbarer Zukunft nicht unwahrscheinlich ist (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, Urteile vom 03.02.1989 - 10 UE 759/84 und 10 UE 978/84 -).

    Auch der vom Senat in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 am 3. Februar 1989 vernommene Zeuge Wagishauser hat bekundet, daß das Gebet aus zahlreichen Wendungen bestehe, "deren Gebrauch Ahmadis an sich verboten ist".

    Den beiden vom Senat in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 eingeholten Sachverständigengutachten (Dokumente 120 und 123) ist zu entnehmen, daß zwar einige der religiösen Hauptpflichten eines Ahmadis, wie etwa das Glaubensbekenntnis, das tägliche Pflichtgebet, die Abgabe und das Fasten auch im Privatbereich erfüllt werden können, ohne daß dadurch gegen religiöse Grundpflichten verstoßen wird.

    Nach allem ergeben die zahlreichen Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes die Presseberichterstattung, die einen Zeitraum von fast zehn Jahren umfassen, und das übrige Material, insbesondere jedoch die rechts- und religionswissenschaftlichen Gutachten (Dok. 10, 11, 18, 22, 25, 34, 35, 42, 43, 46, 47, 69, 105, 119 und die in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 erhobenen Beweise) ein vollständiges, zur Überzeugungsbildung hinreichendes Gesamtbild.

  • VGH Hessen, 31.03.1989 - 10 UE 1102/84

    Zur politischen Verfolgung von Ahmadis aus Pakistan

    Auch der vom Senat in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 am 3. Februar 1989 vernommene Zeuge Wagishauser hat bekundet, daß das Gebet aus zahlreichen Wendungen bestehe, "deren Gebrauch Ahmadis an sich verboten ist".

    Den beiden vom Senat in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 eingeholten Sachverständigengutachten (Dokumente 120 und 123) ist zu entnehmen, daß zwar einige der religiösen Hauptpflichten eines Ahmadis, wie etwa das Glaubensbekenntnis, das tägliche Pflichtgebet, die Abgabe und das Fasten auch im Privatbereich erfüllt werden können, ohne daß dadurch gegen religiöse Grundpflichten verstoßen wird.

    Nach allem ergeben die zahlreichen Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes, die Presseberichterstattung, die einen Zeitraum von fast zehn Jahren umfassen, und das übrige Material, insbesondere jedoch die rechts- und religionswissenschaftlichen Gutachten (Dok. 10, 11, 18, 22, 25, 34, 35, 42, 43, 46, 47, 69, 105, 119 und die in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 erhobenen Beweise) ein vollständiges, zur Überzeugungsbildung hinreichendes Gesamtbild: Die Ahmadis sind in Pakistan derzeit zunehmender unmittelbarer staatlicher Verfolgung ausgesetzt, weil sie ihre Religion nicht ohne Gefahr der Strafverfolgung ausüben dürfen.

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 64.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Der in dem Verfahren Mohammad Saed A. ./. Bundesrepublik Deutschland (Hess.VGH 10 UE 759/84) vom Berufungsgericht vernommene sachverständige Zeuge W., ein Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, hat bei seiner Vernehmung davon berichtet, daß er selbst an einem Gottesdienst in Rabwah teilgenommen hat.

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, daß - wie der sachverständige Zeuge W. in dem Verfahren Hess.VGH 10 UE 759/84 bekundet hat - Ahmadis den orthodoxen Moslems nicht den Zutritt zu ihren Gebetshäusern verweigern und deshalb eine gewisse Gefahr bestehe, daß sie wegen Gebrauchs bestimmter Wendungen beim Gebet angezeigt würden.

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 71.89

    Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung

    Der in dem Verfahren Mohammad Saed A. ./. Bundesrepublik Deutschland (Hess.VGH 10 UE 759/84) vom Berufungsgericht vernommene sachverständige Zeuge W., ein Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, hat bei seiner Vernehmung davon berichtet, daß er selbst an einem Gottesdienst in R. teilgenommen hat.

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, daß - wie der sachverständige Zeuge W. in dem Verfahren Hess.VGH 10 UE 759/84 bekundet hat - Ahmadis den orthodoxen Moslems nicht den Zutritt zu ihren Gebetshäusern verweigern und deshalb eine gewisse Gefahr bestehe, daß sie wegen Gebrauchs bestimmter Wendungen beim Gebet angezeigt würden.

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 63.89

    Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung

    Der in dem Verfahren M. S. A. ./. Bundesrepublik Deutschland (Hess. VGH 10 UE 759/84) vom Berufungsgericht vernommene sachverständige Zeuge W., ein Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, hat bei seiner Vernehmung davon berichtet, daß er selbst an einem Gottesdienst in R. teilgenommen hat.

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, daß - wie der sachverständige Zeuge W. in dem Verfahren Hess.VGH 10 UE 759/84 bekundet hat - Ahmadis den orthodoxen Moslems nicht den Zutritt zu ihren Gebetshäusern verweigern und deshalb eine gewisse Gefahr bestehe, daß sie wegen Gebrauchs bestimmter Wendungen beim Gebet angezeigt würden.

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 70.89

    Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung

    Der in dem Verfahren Mohammad Saed A. ./. Bundesrepublik Deutschland (Hess.VGH 10 UE 759/84) vom Berufungsgericht vernommene sachverständige Zeuge W., ein Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, hat bei seiner Vernehmung davon berichtet, daß er selbst an einem Gottesdienst in Rabwah teilgenommen hat.

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, daß - wie der sachverständige Zeuge Wagishauser in dem Verfahren Hess.VGH 10 UE 759/84 bekundet hat - Ahmadis den orthodoxen Moslems nicht den Zutritt zu ihren Gebetshäusern verweigern und deshalb eine gewisse Gefahr bestehe, daß sie wegen Gebrauchs bestimmter Wendungen beim Gebet angezeigt würden.

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 61.89

    Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung

    Der in dem Verfahren Mohammad Saed A. ./. Bundesrepublik Deutschland (Hess. VGH 10 UE 759/84) vom Berufungsgericht vernommene sachverständige Zeuge W., ein Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, hat bei seiner Vernehmung davon berichtet, daß er selbst an einem Gottesdienst in R. teilgenommen hat.

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, daß - wie der sachverständige Zeuge W. in dem Verfahren Hess. VGH 10 UE 759/84 bekundet hat - Ahmadis den orthodoxen Moslems nicht den Zutritt zu ihren Gebetshäusern verweigern und deshalb eine gewisse Gefahr bestehe, daß sie wegen Gebrauchs bestimmter Wendungen beim Gebet angezeigt würden.

  • VGH Hessen, 23.06.1989 - 10 UE 967/84

    Ahmadi, Pakistan; vorübergehende Rückkehr in den Verfolgerstaat

    Auch der vom Senat in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 am 3. Februar 1989 vernommene Zeuge Wagishauser hat bekundet, daß das Gebet aus zahlreichen Wendungen bestehe, "deren Gebrauch Ahmadis an sich verboten ist".

    Die vom Senat zu dieser Problematik in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 durchgeführten Beweisaufnahme hat folgendes ergeben:.

  • VGH Hessen, 28.04.1989 - 10 UE 1884/84

    Asylrecht Pakistan: unmittelbare und mittelbare Verfolgung der Ahmadis

    Auch der vom Senat in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 am 3. Februar 1989 vernommene Zeuge Wagishauser hat bekundet, daß das Gebet aus zahlreichen Wendungen bestehe, "deren Gebrauch Ahmadis an sich verboten ist".

    Die vom Senat zu dieser Problematik in dem Berufungsverfahren 10 UE 759/84 durchgeführten Beweisaufnahme hat folgendes ergeben:.

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 69.89

    Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 10 UE 102/94

    Asylrecht: Pakistan - mittelbare Gruppenverfolgung der Ahmadis; fehlende

  • VGH Hessen, 08.11.1989 - 10 TE 2884/89

    Asylrecht: Verfolgung in Gestalt von Eingriffen in das religiöse Existenzminimum

  • VGH Hessen, 15.03.1991 - 10 UE 1538/86

    Feststellung der Zulassung der Berufung nach AsylVfG § 32 - Erforderlichkeit der

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 15.90

    Asylsuchender - Beendete Verfolgung - Verlassen des Heimatstaates - Vorverfolgung

  • VGH Hessen, 30.04.1991 - 10 UE 1401/84

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis aus Pakistan; hier: Religionszugehörigkeit und

  • BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 221.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gefahr asylrechtsrelevanter

  • BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 225.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Darlegung der

  • VGH Hessen, 14.07.1989 - 10 UE 1405/84

    Asylrecht: Pakistan - Ahmadiyya

  • VGH Hessen, 31.03.1989 - 10 UE 731/84

    AHMADI; PAKISTAN; POGROM; RELIGIONSFREIHEIT

  • VGH Hessen, 06.10.1989 - 10 UE 1890/85

    Keine erneute Sachentscheidung aufgrund Asylfolgeantrages ohne Vorliegen von

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