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   OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14   

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https://dejure.org/2016,9435
OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14 (https://dejure.org/2016,9435)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2016 - 10 UF 213/14 (https://dejure.org/2016,9435)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 10 UF 213/14 (https://dejure.org/2016,9435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anordnung des Wechselmodells ohne elterlichen Konsens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anordnung des Wechselmodells ohne elterlichen Konsens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1473
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 216/14

    Elterliche Sorge getrennt lebender Eltern: Aufhebung der gemeinsamen Sorge und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Der Senat hat das Verfahren im Hinblick auf die im Sorgerechtsverfahren (10 UF 216/14) angeordnete Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgesetzt.

    M... ihr im Sorgerechtsverfahren (10 UF 216/14) eingeholtes Gutachten erläutert und ergänzt.

    Die Ermittlungsakte wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Vater sowie die Verfahrensakte betreffend das Verfahren um die elterliche Sorge (10 UF 216/14), sind beigezogen worden.

    Dem Senat ist unter Berücksichtigung des im Verfahren um die elterlichen Sorge (10 UF 216/14) eingeholten Gutachtens der psychologischen Sachverständigen M... nicht erkennbar, dass den Kindern durch den Umgang mit dem Vater körperliche oder seelische Gefahren drohen.

    Der Verwertbarkeit des Gutachtens entgegenstehende Gründe liegen nicht vor; insoweit wird auf den gleichzeitig ergehenden Senatsbeschluss in dem Verfahren 10 UF 216/14 Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Beschluss von heute im Verfahren betreffend die elterliche Sorge (10 UF 216/14) Bezug genommen.

    Auf der Grundlage ihres noch wenige Monate zuvor bei der Begutachtung vorhandenen Wunsches nach umfangreichem Umgangskontakt zum Vater (vgl. Seite 75, 79, 87, 88 des im Verfahren 10 UF 216/14 eingeholten Gutachtens der Sachverständigen M... vom 19.8.2015) und des Umstandes, dass kein kindeswohlrelevantes Verhalten des Vaters feststellbar ist, das den seitdem eingetretenen Stimmungswandel der Kinder verursacht haben könnte, ist der Senat überzeugt, dass es dem Kindeswohl - entgegen dem geäußerten Kindeswillen - am besten entspricht, den Umgang nun behutsam, aber zügig aufzunehmen.

    Zur Abwendung einer weiteren Belastung der Kinder durch den elterlichen Konflikt hält der Senat diese Maßnahme mit der Empfehlung der Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren (Seite 149 des im Verfahren 10 UF 216/14 eingeholten Gutachtens der Sachverständigen M... vom 19.8.2015) für erforderlich.

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Sie stellt etwa gegenüber dem (teilweisen) Entzug der elterlichen Sorge das mildere Mittel dar (vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2012, 1127; BGH, FamRZ 2012, 99).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Sie stellt etwa gegenüber dem (teilweisen) Entzug der elterlichen Sorge das mildere Mittel dar (vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2012, 1127; BGH, FamRZ 2012, 99).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 9 UF 8/06

    Ausschluss des Umgangsrechts zum Wohle des Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Auch bei Streit der Eltern darf das Umgangsrecht des anderen Elternteils nur dann eingeschränkt werden, wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt, der nicht durch andere Maßnahmen begegnet werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2007, 495).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 UF 277/09

    Verhältnismäßigkeit des Teilentzugs der elterlichen Sorge; Gerichtliche Regelung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Auf ein Verschulden kommt es nicht an (OLG Hamm, NJW-RR 2011, 150; Erman/Döll, BGB, 14. Aufl., § 1684 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 4 UF 252/09

    Umgangsrechtsregelung: Zulässigkeit der Anordnung eines Wechselmodells

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Die Frist kann, sollte sich dies nach dem Verhalten der Antragsgegnerin als erforderlich erweisen, gegebenenfalls über den 31.3.2018 hinaus verlängert werden (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 822; Erman/Döll, a.a.O., § 1684 Rn 14; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1684 BGB Rn 16 b).
  • OLG München, 15.01.2013 - 4 UF 1827/12
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Dies gilt sowohl für die Regelung der elterlichen Sorge (OLG Koblenz a. a. O., OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2012, 1886) als auch für das Umgangsrecht (OLG Koblenz a. a. O.; OLG München, FamRZ 2013, 1822).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Primärer Zweck des Umgangsrechts ist es, dem Umgangsberechtigten zu ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen bzw. der Verfestigung einer bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzuwirken (OLG Hamm, FamRZ 1997, 307; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1233, 1234; OLG Braunschweig, FamRZ 1999, 185; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 714) sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, 205; BGHZ 42, 364; Staudinger/Rauscher a. a. O. Rn 30 m. w. N.), und so zu einer gedeihlichen Entwicklung des Kindes beizutragen (Palandt/Götz, BGB 75. Aufl., § 1684 Rn. 1).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Primärer Zweck des Umgangsrechts ist es, dem Umgangsberechtigten zu ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen bzw. der Verfestigung einer bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzuwirken (OLG Hamm, FamRZ 1997, 307; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1233, 1234; OLG Braunschweig, FamRZ 1999, 185; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 714) sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, 205; BGHZ 42, 364; Staudinger/Rauscher a. a. O. Rn 30 m. w. N.), und so zu einer gedeihlichen Entwicklung des Kindes beizutragen (Palandt/Götz, BGB 75. Aufl., § 1684 Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 16 UF 13/07

    Sorgerecht: Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein sogenanntes Wechselmodell mit annähernd gleichen Betreuungsanteilen beider Eltern jedenfalls dann nicht gerichtlich angeordnet werden kann, wenn es keinen entsprechenden elterlichen Konsens gibt (vgl. Senat, FamRZ 2009, 1759; FamRZ 2003, 1949; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, FamFR 2013, 574; OLG Naumburg, FamRZ 2015, 764; ), da § 1684 BGB dafür keine Grundlage bietet (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1266; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 738).
  • OLG Koblenz, 02.08.2007 - 7 UF 220/05

    Voraussetzungen eines Ausschlusses des Umgangsrechts

  • OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 UF 90/12

    Elterliche Sorge: vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den

  • BGH, 21.10.1964 - IV ZB 338/64

    Persönlicher Verkehr mit dem Kinde

  • OLG Hamm, 30.06.1993 - 12 UF 448/92

    Umgangsrecht; Pädophiler Vater; Einschränkung des Umgangsrechts; Erzieherische

  • OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

  • OLG Koblenz, 12.01.2010 - 11 UF 251/09

    Zum familienrechtlichen Betreuungs-Wechselmodell

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 487/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ausschluss des Umgangs

  • OLG Naumburg, 08.08.2014 - 8 UF 152/14
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    (b) Selbst wenn ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes regelmäßig im Rahmen eines Verfahrens über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und nicht eines solchen über das Umgangsrecht auszutragen ist, spricht dies jedenfalls bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern nicht gegen die Anordnung des Wechselmodells im Wege einer Umgangsregelung (aA OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1886 und Beschluss vom 15. Februar 2016 - 10 UF 213/14 - juris Rn. 28; Hammer FamRZ 2015, 1433, 1439 mwN).
  • KG, 18.05.2018 - 3 UF 4/18

    Umgangsrecht: Umkehrung einer bisher praktizierten Betreuungsaufteilung im Rahmen

    Selbst wenn ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes regelmäßig im Rahmen eines Verfahrens über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und nicht eines solchen über das Umgangsrecht auszutragen ist, spricht dies jedenfalls bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern nicht gegen die Anordnung eines anderweitigen Betreuungsmodells im Wege einer Umgangsregelung (zum Wechselmodell: BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - XII ZB 601/15 -, juris Rn. 19; aA OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1886 und Beschluss vom 15. Februar 2016 - 10 UF 213/14 - juris Rn. 28; Hammer FamRZ 2015, 1433, 1439 mwN).
  • KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18

    Beschwerdeberechtigung eines Elternteils gegen Auflage über Kursteilnahme

    Danach kann das Gericht Anordnungen zur Erfüllung der umgangsrechtlichen Wohlverhaltenspflicht der Eltern treffen (vgl. Senat, Beschl. v. 13. September 2018 - 13 UF 74/18, FamRB 2019, 14 [bei juris Rz. 32]; KG, Beschl. v. 30. April 2018 - 19 UF 71/17, FamRZ 2018, 1324 [bei juris Rz. 42]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15. Februar 2016 - 10 UF 213/14 [bei juris, dort Rz. 44 für den Kurs "Kind im Blick"]).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2020 - 1 UF 170/20

    Umgang mit Kind und Hund(en)

    Zwar teilt der Senat nicht die Ansicht des OLG Düsseldorf (NZFam 2020, 448), dass eine Beratungsauflage im Rahmen einer Endentscheidung zum Umgang rechtlich nicht statthaft ist, denn einerseits kann eine solche auf die Regelung des § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB gestützt werden und andererseits bestimmt § 1684 Abs. 3 Satz 2 BGB ausdrücklich, dass das Familiengericht die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Wohlverhaltenspflicht anhalten kann, was auch zu einer Beratungsauflage ermächtigt (vgl. KG ZKJ 2019, 234 und ZKJ 2017.230 sowie OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 1473).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 216/14

    Anordnung einer Umgangspflegschaft und der Modalitäten des Umgangs eines

    Die Ermittlungsakte wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Vater sowie die Verfahrensakte betreffend das Umgangsverfahren (10 UF 213/14), sind beigezogen worden.

    Der Senat geht davon aus, dass mit den hier angeordneten, im weiteren näher begründeten Maßnahmen sowie den Anordnungen in der gleichzeitig ergehenden, das Umgangsverfahren (10 UF 213/14) abschließenden Entscheidung das Risiko des Kontaktabbruchs und die Gefahr einer weiteren Vereinnahmung und Parentifizierung abgewendet werden können.

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