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   OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05   

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https://dejure.org/2006,4730
OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05 (https://dejure.org/2006,4730)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.10.2006 - 10 UF 225/05 (https://dejure.org/2006,4730)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Oktober 2006 - 10 UF 225/05 (https://dejure.org/2006,4730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines vor Ehezeitende wirksam gewordenen Versorgungsabschlags vom beamtenrechtlichen Ruhegehalt infolge beantragter vorzeitiger Pensionierung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587 Abs. 1 BGB; § 1587 Abs. 2 BGB; § 1587a Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 1587a Abs. 2 Nr. 1 S. 3 BGB; § 1587g Abs. 1 S. 2 BGB
    Voraussetzungen für die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Anforderungen an den Erwerb von Anwartschaften auf Beamtenversorgung ; Rechtsfolgen einer Durchführung des Versorgungsausgleichs unter Verwendung einer unzutreffenden Berechnung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Anforderungen an den Erwerb von Anwartschaften auf Beamtenversorgung ; Rechtsfolgen einer Durchführung des Versorgungsausgleichs unter Verwendung einer unzutreffenden Berechnung der ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines beamtenrechtlichen Pensionsabschlags wegen vorzeitigen Ruhestands bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abschlag von der Beamtenversorgung wegen vorzeitigem Ruhestand ist beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00

    Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Der temporäre Zuschlag ist ggf. schuldrechtlich auszugleichen (vgl. Senat FamRZ 2002, 823; Wick, Der Versorgungsausgleich, Rn. 107).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 117/03

    Bewertung der Ruhegelder der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung; Höhe des

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2005, 1455) ist ein durch vorzeitige Inanspruchnahme einer gesetzlichen Rente ausgelöster Versorgungsabschlag im Versorgungsausgleich nur insoweit zu berücksichtigen, als er durch Zeiten vorzeitigen Rentenbezuges innerhalb der Ehezeit verursacht wurde.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80

    Berücksichtigung am Ehezeitende bereits gezahlter Altersrente beim

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    b) Auf eine fiktive Versorgung ist indes nicht abzustellen, wenn sich ein Beamter bei Ehezeitende bereits wegen Erreichens der Regelaltersgrenze von 65 Jahren oder wegen Eintritts der Dienstunfähigkeit im Ruhestand befindet; in diesem Fall ist dem Versorgungsausgleich vielmehr das tatsächliche Ruhegehalt zugrunde zu legen (vgl. BGH FamRZ 1982, 33).
  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Im öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich ist der in der Endstufe zu erwartende Ruhegehaltssatz von 71, 75 % zugrunde zu legen (BGH FamRZ 2004, 256).
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Im Falle der Dienstunfähigkeit gilt dies - in entsprechender Anwendung des § 10 a VAHRG - auch bei Versetzung in den Ruhestand zwischen Ehezeitende und gerichtlicher Entscheidung (vgl. BGH FamRZ 1989, 492; 1995, 29).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZB 166/90

    Anwendung der Härteklausel bei unterschiedlicher Besteuerung von Rente und

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Im Falle der Dienstunfähigkeit gilt dies - in entsprechender Anwendung des § 10 a VAHRG - auch bei Versetzung in den Ruhestand zwischen Ehezeitende und gerichtlicher Entscheidung (vgl. BGH FamRZ 1989, 492; 1995, 29).
  • OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02

    Anteil einer Ehefrau an Versorgungsleistungen des Ehemannes bei Scheidung;

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Der Senat hat schon in seinem - ebenfalls eine Beamtenversorgung betreffenden - Beschluss vom 19. September 2003 (FamRZ 2004, 632, 633) entschieden, dass im Versorgungsausgleich die gesamte durch die antragsgemäße Versetzung in den Ruhestand ausgelöste Kürzung des Ruhegehalts zu berücksichtigen ist, wenn sich der Beamte bei Ende der Ehezeit bereits im Ruhestand befindet.
  • OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 16 UF 208/02

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsbetrag aus der Ärzteversorgung Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Dies wird damit begründet, dass die für die gesetzliche Rentenversicherung geltende Vorschrift des § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB ausdrücklich bestimme, dass der "Zugangsfaktor", der bei vorzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente einen Versorgungsabschlag auslöse, unberücksichtigt zu bleiben habe (Palandt/Brudermüller, BGB, 65. Aufl., § 1587 a, Rn. 30; Erman/Klattenhoff, BGB, 11. Aufl., § 1587 a, Rn. 20; Borth, Der Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 183; Borth FamRZ 2005, 397, 400; vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 2004, 378 zur berufsständischen Versorgung).
  • OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04

    Durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente ausgelöster

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Wie der Senat bereits in Bezug auf betriebliche Versorgungsanwartschaften entschieden hat, muss Entsprechendes auch für andere Versorgungsanwartschaften gelten (FamRZ 2006, 271, 272).
  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
    Danach konnte der Ehemann seinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand nicht mehr zurücknehmen, auch nicht durch Einlegung eines Widerspruchs (vgl. BVerwG ZBR 1997, 20; Plog/Wiedow/Lemhöfer, a.a.O.; Fürst/Summer, a.a.O., Rn. 31).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2007 - 16 UF 266/06

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Abschlägen wegen vorzeitigen Eintritts

    Nach Auffassung des Senats ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch auf die Beamtenversorgung anzuwenden (ebenso: Borth, Besprechung der genannten BGH-Entscheidung, FamRB 2005, 292; OLG Celle, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 10 UF 225/05 - 10 UF 225/05, zitiert nach juris, Rz. 12 ff; OLG Celle, FamRZ 2004, 632 f. - jeweils mit Nachweisen auch zur Gegenmeinung - Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Auflage, § 1587 a, Rz. 28).

    Anders als im Falle der gesetzlichen Rentenversicherung kann die Höhe des Abschlags auch nicht durch einen zeitweiligen Verzicht auf die Ruhegehaltszahlung verringert werden (zur gesetzlichen Rentenversicherung, dort § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI: BGH, FamRZ 2005, 1455, 1458; zur Beamtenversorgung: OLG Celle, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 10 UF 225/05, zitiert nach juris, Rz. 17; OLG Celle, FamRZ 2003, 1291, 1292, insoweit bestätigt durch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - XII ZB 39/03, zitiert nach juris, Rz. 9).

  • OLG Hamm, 25.05.2011 - 8 UF 163/10

    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Änderung der Sach- und Rechtslage;

    Eine darauf beruhende Anpassung der Bezüge habe ihren Anlass nicht in der Ehezeit (so auch OLG Celle, FamRZ 2007, S. 560).

    Auf die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung zu der Frage, ob zwischen Stichtag und Erstentscheidung über den VA eingetretene Veränderungen wie die vorzeitige Pensionierung zu berücksichtigen sind (u.a. die vom Amtsgericht zitierten Entscheidungen des BGH, FamRZ 2007, S. 1542; OLG Celle, FamRZ 2007, S. 560), kann nach Auffassung des Senats seit dem 01.09.2009 nicht mehr abgestellt werden (so auch OLG Stuttgart, FamRZ 2011, S. 378).

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