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   OLG Schleswig, 01.02.2011 - 10 UF 254/10   

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OLG Schleswig, 01.02.2011 - 10 UF 254/10 (https://dejure.org/2011,18474)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.02.2011 - 10 UF 254/10 (https://dejure.org/2011,18474)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 10 UF 254/10 (https://dejure.org/2011,18474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist durch Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; FamFG § 39; FGG -RG Art. 111
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist durch Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1247
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.2011 - 10 UF 254/10
    Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH, FamRZ 2011, S. 100 ff.).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.2011 - 10 UF 254/10
    Nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz ist anerkannt, dass sowohl das Rechtsmittel statthaft ist, das der ergangenen Entscheidung ihrer Form nach entspricht, also auf Grundlage des gerichtlichen Fehlers folgerichtig erscheint (formelle Anknüpfung), als auch das Rechtsmittel, das bei formrichtiger Entscheidung durch das Ausgangsgericht statthaft wäre (materielle Anknüpfung) (vgl. BGH NJW 1964, 660; NJW 1987, 442 ; NJW-RR 2003, 277 ).
  • OLG Zweibrücken, 21.10.2010 - 6 UF 77/10

    Rechtsmittelverfahren gegen ein Teilurteil betreffend nachehelichen Unterhalt:

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.2011 - 10 UF 254/10
    Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit auch von dem durch das OLG Zweibrücken (6 UF 77/10, zit. nach Juris) zu entscheidenden Fall, bei dem fälschlicherweise durch Urteil statt durch einen Beschluss entschieden worden war.
  • LG Dortmund, 08.07.2011 - 9 T 210/11

    Beschwerde ist bei Nichteinlegung innerhalb von zwei Wochen nach der erfolgten

    Die nach dem FamFG erteilte falsche Rechtsmittelbelehrung führt nicht dazu, dass die Beschwerdefrist im Wege der Meistbegünstigung als gewahrt angesehen werden könnte ( OLG Schleswig FamFR 2011, 210 ).

    Ist ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist der Rechtsirrtum regelmäßig verschuldet und verhindert eine Wiedereinsetzung ( BGH NJW 2011, 386; OLG Schleswig FamFR 2011, 210 ).

    Ein Rechtsanwalt muss die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen ( BGH NJW 2011, 386; OLG Schleswig FamFR 2011, 210; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 987 ).

    Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen ( BGH NJW 2011, 386; OLG Schleswig FamFR 2011, 210 ).

    Wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der Rechtsanwalt den sicheren Weg wählen ( BGH NJW 2011, 386; OLG Schleswig FamFR 2011, 210; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 987 ).

    Bei der nach der Zustellung des Beschlusses gebotenen Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels hätte der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten dieses leicht feststellen können und schon deshalb die Beschwerde innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 22 Abs. 1 FGG einlegen müssen, weil er verpflichtet war, den sicheren Weg zu wählen ( BGH NJW 2011, 386; OLG Schleswig FamFR 2011, 210; OLG Hamm FamRZ 2010, 1839 ).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11

    Umfang der Prüfung der Identität einer ausländischen Staatsbürgerin bei

    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • LG Flensburg, 19.07.2011 - 7 S 34/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Hierbei ist ein strenger Sorgfaltsmaßstab anzulegen (BGH FamRZ 2011, 100 ; Schleswig-Holsteinisches OLG FamFR 2011, 210; OLG Koblenz NJW 2010, 2594 ; Brandenburgisches OLG v. 13.10.2010 zum Az. 9 UF 33/10 [zitiert in [...]]; Zöller- Greger, ZPO , 28.A., § 233 Rz 23 "Rechtsirrtum"; Musielak-Grandel, ZPO , 8.A., § 233 Rz. 44).
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