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   OLG Dresden, 30.07.2003 - 10 UF 447/03   

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https://dejure.org/2003,8581
OLG Dresden, 30.07.2003 - 10 UF 447/03 (https://dejure.org/2003,8581)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.07.2003 - 10 UF 447/03 (https://dejure.org/2003,8581)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 10 UF 447/03 (https://dejure.org/2003,8581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Stellung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung; Notwendigkeit der Darlegung der beanstandeten Punkte im amtsgerichtlichen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 § 119
    Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1443
  • FamRZ 2004, 121
  • FamRZ 2004, 648
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Das Oberlandesgericht Dresden hat in der Entscheidung vom 30.03.2003 (10 UF 447/03) inzwischen ausdrücklich die frühere Auffassung aufgegeben und sich der Gegenauffassung angeschlossen.
  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 8 Sa 547/16

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren wegen

    Die mittelose Partei könnte sich nach der von Amts wegen durchgeführten Prüfung der Erfolgsaussichten durch das Berufungsgericht problemlos das Ergebnis dieser Prüfung zu eigen machen, während für die bemittelte Partei eine entsprechende Möglichkeit einer "Vorabprüfung" durch das Gericht nicht besteht (OLG Dresden - 10 UF 447/03 - MDR 2003, 1443 ; LAG Köln 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - nv.

    Die mittelose Partei könnte sich nach der von Amts wegen durchgeführten Prüfung der Erfolgsaussichten durch das Berufungsgericht problemlos das Ergebnis dieser Prüfung zu eigen machen, während für die bemittelte Partei eine entsprechende Möglichkeit einer "Vorabprüfung" durch das Gericht nicht besteht ( OLG Dresden - 10 UF 447/03 - MDR 2003, 1443 ; LAG Köln 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - nv.

  • LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von

    Während der BGH und hier insbesondere der 12. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 11.11.1992, XII ZB 118/92, MDR 1993, 172 = NJW 1993, 73f.; Beschluss vom 06.12.2000, XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146) und ihm folgend einige Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 19.08.1999, 8 U 1604/99, MDR 2000, 659; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.08.2001, 1 UF 173/01, OLGReport Frankfurt am Main 2002, S. 11) sowie ein Teil der Literatur (Zöller/Philippi, § 119 Rz. 54 m.w.N.; Schneider, MDR 1999, 1036; Stein/Jonas/Bork, ZPO, § 117 Rz. 16) die Auffassung vertreten, ein Prozesskostenhilfenantrag erfülle auch dann die sachlichen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag, wenn eine sachliche Begründung fehle, da diese zwar zweckmäßig und erwünscht sei, jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden könne, vertreten hierzu der BFH (vgl. BFH IV S 3/98; BFH VIII S 1/94), das sächsische Landesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 15.06.2006, 2 SHA 10/06, LAGE § 117 ZPO, 2002 Nr. 3) sowie einige Oberlandesgerichte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 01.10.1998, 5 U 49/98, NJW-RR 1999, 432f.; Beschluss vom 21.01.2004, 7 U 30/03, OLGR Schleswig 2004, 266-268; OLG Dresden, Beschluss vom 30.07.2003, 10 UF 447/03, MDR 2003, 1443; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2003, 3 U 278/02, MDR 2003, 470f.) die Auffassung, dass im Falle eines Antrags einer anwaltlich vertretenen Partei auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung der Antrag zumindest in den Grundzügen aufzeigen muss, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung der Anfechtung unterliegen soll (MüKo-ZPO/Motzer, § 117 Rz. 15, ähnlich Fischer, MDR 2004, S. 1160ff., 1162, Ziff. 9; weitergehend Oberheim, in: Eiche-le/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Auflage 2008, 11. Rd. Ziff. 31).
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