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   OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08   

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OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08 (https://dejure.org/2009,20205)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.06.2009 - 10 UF 790/08 (https://dejure.org/2009,20205)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 10 UF 790/08 (https://dejure.org/2009,20205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umgangsrecht: Befristeter Ausschluss bei beharrlicher Verweigerungshaltung des Kindes; Beschwerdebefugnis der Kindesmutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung des Umgangs des geschiedenen Vaters mit der 12 Jahre alten Tochter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; FGG § 20
    Ausschließung des Umgangs des geschiedenen Vaters mit der 12 Jahre alten Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes; Wechselmodell nur bei Kooperation der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1687
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08
    Bei der Abwägung ist auch der Wille des Kindes zu beachten, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist; dabei kommt dem Kindeswillen mit zunehmendem Alter und gesteigerter Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737; FamRZ 2007; 1078; FamRZ 2005, 1057).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08
    Dadurch soll ihm ermöglicht werden, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrecht zu erhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 105 m. w. N.).
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 12 UF 220/04
    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08
    Zum anderen wäre über eine entsprechende Maßnahme in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden (vgl. hierzu OLG Celle, FamRZ 2008, 1369).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08
    Bei der Abwägung ist auch der Wille des Kindes zu beachten, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist; dabei kommt dem Kindeswillen mit zunehmendem Alter und gesteigerter Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737; FamRZ 2007; 1078; FamRZ 2005, 1057).
  • OLG Celle, 14.04.1998 - 19 UF 316/97
    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08
    45 In Übereinstimmung hiermit ist der Senat der Auffassung, dass ein gegen den Willen des Kindes erzwungener Umgang dessen seelische Entwicklung akut gefährden würde und auch unvereinbar wäre mit dessen Persönlichkeitsrecht (vgl. zu diesem Aspekt auch OLG Hamm ZFE 2009, 192; OLG Celle FamRZ 1998, 1458).
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 2 UF 214/08

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Umgangsrechts des Vaters mit einem Kind

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08
    45 In Übereinstimmung hiermit ist der Senat der Auffassung, dass ein gegen den Willen des Kindes erzwungener Umgang dessen seelische Entwicklung akut gefährden würde und auch unvereinbar wäre mit dessen Persönlichkeitsrecht (vgl. zu diesem Aspekt auch OLG Hamm ZFE 2009, 192; OLG Celle FamRZ 1998, 1458).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 UF 355/13

    Aussetzung des Umgangsrechts für Kindsvater

    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein über die nötige Verstandesreife verfügendes Kind den Umgang mit einem Elternteil aus subjektiv beachtlichen und psychologisch verständlichen Beweggründen nachdrücklich ablehnt und ein gegen seinen Willen erzwungener Umgangskontakt seine seelische Entwicklung akut gefährden würde und unvereinbar mit seinen Persönlichkeitsrechten wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2012, 1 BvR 335/12, FamRZ 2013, 361; BVerfGE 64, 180; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 1687; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 436, alle zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 19.02.2018 - 9 UF 704/17

    Umgangsregelungsverfahren: Ausschluss des Umgangs eines Elternteils wegen

    Eine derartige Missachtung des nachvollziehbaren Kindeswillens könnte [...] in eine passive Rolle drängen und weitreichende negative Folgen für ihr Selbstbewusstsein sowie ihre Selbstwirksamkeitsüberzeugung - mit der Folge eines hilflosen Gefühls des Ausgeliefertseins - haben (vgl. OLG Nürnberg, NJOZ 2010, 979, 981, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.08.2019 - 13 UF 40/19

    Ausschluss des Umgangs der Kindeseltern mit einem durch ein Schütteltrauma

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs ist nur dann veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerfG Beschl. v. 25.04.2015, 1 BvR 3326/14; OLG Nürnberg Beschl. v. 22.06.2009, 10 UF 790/08).
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