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OLG Karlsruhe, 16.08.2006 - 10 W 13/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- bundesanzeiger-verlag.de
§ 1833 BGB
Betreuerhaftung nach § 1833 BGB gegenüber dritten Beteiligten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1994 - III ZR 175/93
Haftung des Vormunds, Betreuers oder Pflegers für Pflichtwidrigkeiten in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.08.2006 - 10 W 13/06
Für eine etwaige Haftung des Antragsgegners gegenüber der Antragstellerin ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht seine Funktion als Betreuer und nicht seine berufliche Stellung als Geschäftsführer eines Betreuungsvereins maßgeblich; entscheidungserheblich ist vielmehr allein, ob er durch sein Verhalten auf eine Entscheidung der Antragstellerin Einfluss nahm und zwar so, dass er der Antragsstellerin gegenüber über das allgemeine Vertrauen hinaus eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und Erfüllung des Geschäfts bot (vgl. BGH NJW 1995, 1213/1215). - BGH, 02.04.1987 - III ZR 149/85
Amtspflichten des Amtsvormunds bei Aushandelung eines Arbeitsvertrages
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.08.2006 - 10 W 13/06
Drittwirkung entfalten die Vorschriften nicht (BGH NJW 1987, 2664/2665).