Rechtsprechung
   KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2024
KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05 (https://dejure.org/2006,2024)
KG, Entscheidung vom 20.03.2006 - 10 W 27/05 (https://dejure.org/2006,2024)
KG, Entscheidung vom 20. März 2006 - 10 W 27/05 (https://dejure.org/2006,2024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung einer Fernsehmoderatorin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung Suchmaschine und Admin-C

  • computerundrecht.de PDF, S. 66

    §§ 823 Abs. 1 u. 2, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
    Störerhaftung des Admin-C von ausländischer Meta-Suchmaschine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TDG § 8 § 9 § 10 § 11
    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine und des administrativen Ansprechpartners für Persönlichkeitsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Die Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Internet-Suchmaschine richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Störerhaftung und setzt damit die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Der Admin-C einer Internetdomain unter der eine Meta-Suchmaschine betrieben ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung einer Suchmaschine und des Admin-C

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung des Admin-C eines ausländischen Suchmaschinenbetreibers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung einer Suchmaschine und des Admin-C

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 192
  • MMR 2006, 392
  • ZUM 2006, 461
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05
    a) Danach kann als Störer grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH, NJW 2004, 3102; BGH, NJW 2001, 3265 - ambiente.de).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH NJW 2001, 3265 "ambiente.de"; OLG Karlsruhe, MMR 2004, 256).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05
    a) Danach kann als Störer grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH, NJW 2004, 3102; BGH, NJW 2001, 3265 - ambiente.de).

    Diese Grundsätze sind im Fall der Verletzung nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützter absoluter Rechte uneingeschränkt anzuwenden (BGH, NJW 2004, 3102; KG, Urteil vom 10. Februar 2006 - 9 U 55/05 -).

  • OLG Hamburg, 19.12.2003 - 5 U 43/03

    Gegenstand einer dinglichen Markenlizenz; Voraussetzungen des Erwerbs einer

    Auszug aus KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05
    Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart vom 1. September 2003 (MMR 2004, 38), und Hamburg vom 19. Dezember 2003 (GRUR-RR 2004, 175, 178) stehen dem nicht entgegen.
  • KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05

    Störerhaftung: Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Internet durch den

    Auszug aus KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05
    Diese Grundsätze sind im Fall der Verletzung nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützter absoluter Rechte uneingeschränkt anzuwenden (BGH, NJW 2004, 3102; KG, Urteil vom 10. Februar 2006 - 9 U 55/05 -).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03

    Markenrechtsverletzung im Internet: Mitverantwortlichkeit des Registrars von

    Auszug aus KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH NJW 2001, 3265 "ambiente.de"; OLG Karlsruhe, MMR 2004, 256).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2003 - 2 W 27/03

    Haftung des Admin-C

    Auszug aus KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05
    Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart vom 1. September 2003 (MMR 2004, 38), und Hamburg vom 19. Dezember 2003 (GRUR-RR 2004, 175, 178) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Auch wenn die Störerhaftung grundsätzlich nicht subsidiär ist, so muss der Umstand, dass Dritte die beanstandeten Rechtsverletzungen effektiver abstellen können, im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme berücksichtigt werden (KG, MMR 2006, 392, 393; Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 97 Rn. 33b; Frey/Rudolph, Gutachten Rn. 286).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 2 U 16/09

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung eines inländischen Admin-C

    (b) Was eine erst durch den Inhalt der Domain bewirkte Rechtsverletzung angeht, so kann der Admin-C zwar den Domainvertrag kündigen bzw. die Domain vollständig löschen lassen, er hat aber aufgrund der Stellung als Admin-C keinen Einfluss auf den Inhalt der aufrufbaren Webseiten / Verlinkungen (KG MMR 2006, 392, 393; Stadler, CR 2004, 521, 526).

    (a) In Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Köln (NJW-RR 2007, 27, 29), Düsseldorf (Urteil vom 3.2.2009, I-20 U 1/08, veröffentlicht etwa in "Juris" und in MMR 2009, 336) und München (Urteil vom 30.07.2009, 6 U 3008/08, unter II. 3. der Gründe, Urteilsumdruck S. 11 f.) sowie dem KG (MMR 2006, 392, 393) ist zu berücksichtigen, dass "Aufgabe und Funktion" des Admin-C "verwaltungstechnische Notwendigkeiten" (so OLG Köln, a.a.O., 29) - genauer gesagt: Erleichterungen - im Interesse der DENIC sind; dies gilt im Fall ausländischer Domaininhaber auch für die Zustellungsvollmacht (OLG Köln a.a.O.).

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Die Haftung des Admin-C abgelehnt haben demgegenüber das OLG Koblenz (in MMR 2002, 466 - vallendar.de) für den Fall einer namensverletzenden Domaineintragung sowie der 7. Zivilsenat des Hans.OLG Hamburg (in MMR 2007, 601, 602 - Haftung des Admin-C eines Suchmaschinenbetreibers) und das KG (in MMR 2006, 392, 393 - Störerhaftung des Admin-C eines ausländischen Suchmaschinenbetreibers) in Konstellationen von mit der Domain verknüpften rechtsverletzenden Webinhalten.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung

    Dementsprechend wird eine Haftung des Admin-C für rechtsverletzende Inhalte teilweise mit der Begründung verneint, dass ihm allein aufgrund seiner Stellung kein Recht zur Einflussnahme auf die aufrufbaren Webseiten des Domainanbieters eingeräumt wird (OLG Hamburg, MMR 2012, 489; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 27; OLGR Hamburg 2007, 528 zu der Domain www.g....de KG, MMR 2006, 392; LG Frankfurt am Main, MMR 2018, 251 Rn. 28; LG Dresden, Urteil vom 9. März 2007, Az.: 43 O 128/07; LG Köln, Urteil vom 14. Mai 2008, Az.: 28 O 334/07, juris Rn. 34; LG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008, Az.: 325 O 172/08, unter Hinweis auf eine allenfalls denkbare subsidiäre Haftung des Admin-C, wenn die Inanspruchnahme des Domaininhabers nicht möglich sei).

    Ein administrativer Ansprechpartner kann Störungen nur durch die - ihm rechtlich mögliche - Löschung der Domain durch Kündigung des Domainvertrags unterbinden, während sich aus den D...-Domainrichtlinien a.F. nicht ergibt, dass er allein aufgrund seiner Funktion die Möglichkeit zur inhaltlichen Gestaltung derjenigen Webseiten hätte, die über die von ihm verwaltete Domain aufgerufen werden können (KG, MMR 2006, 392, 393).

  • LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11

    Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem

    Insbesondere lässt sich allein aus der Unterlassung einer Überprüfung der beanstandeten Information nicht auf ein Zu-Eigen-Machen schließen (KG MMR 2006 392).
  • KG, 03.07.2012 - 5 U 15/12

    Störerhaftung des Admin-C

    Denn vorliegend geht das zu unterbindende Unrecht weder von der Domain als solcher aus (z.B. wegen Namensrechtsverletzung, vgl. etwa BGH GRUR 2012, 304, Tz. 50 - Basler Haar-Kosmetik), noch von dem Inhalt des mit der Domain aufrufbaren Internetauftritts (z.B. wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, vgl. etwa KG [10. Zs.] MMR 2006, 392 f).
  • LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07

    Wikimedia e.V. macht sich Wikipedia-Artikel nicht zu eigen

    Die Domain ist - das ergibt sich aus dem Ausdruck von der DENIC-Webseite - nur eine Adressierungsmöglichkeit für bestimmte Webseiten, ist aber nicht mit Letzteren gleichzusetzen (ebenso KG MMR 2006, 392, 393).
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    Mit In-Kraft-Treten des Telemediengesetzes sind mithin nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nunmehr auch "Internetsuchmaschinen" als Telemedien (zur Rechtslage nach dem Teledienstgesetz vgl. KG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2006 - 9 U 55/05 - juris Rn 11 = KGR Berlin 2006, 452 unter Hinweis auf BGH WRP 2004, 899 - Schöner Wetten; Beschluss vom 20. März 2006 - 10 W 27/05 - juris Rn 13 = KGR Berlin 2006, 815) und Anbieter bzw. "Betreiber" von Suchmaschinen als Diensteanbieter i. S. d. § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 TMG zu qualifizieren.
  • LG Hamburg, 29.01.2016 - 324 O 456/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verlinkung auf einen kritischen Vergleich mit

    Mithin kommt es auf die Frage, ob eine Haftung des Admin C für den hier vorliegenden Sachverhalt überhaupt in Betracht kommt, nicht an (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 09. November 2011 - I ZR 150/09 -, Rn. 63, juris; KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2006 - 10 W 27/05 -, Rn. 19, juris; KG Berlin, Urteil vom 03. Juli 2012 - 5 U 15/12 -, Rn. 10, juris; OLG Köln, Urteil v. 8.04.2014, I -15 U 199/11 - juris Abs. 68 ff).
  • KG, 04.09.2006 - 10 W 81/06

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Zumutbarer Einsatz einer Filtersoftware zur

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl des Landgerichts als auch der Berufungssenate des Kammergerichts (LG Berlin, MMR 2005, 324; KG - 9. Zivilsenat -, MMR 2006, 393; Senat, MMR 2006, 392; Senat, 10 U 197/04, Hinweis vom 9. Mai 2006, n.v.).
  • LG Hamburg, 14.08.2008 - 325 O 172/08

    Störerhaftung eines bei der Internet-Domain-Registrierungsstelle DENIC e.G.

  • LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08

    Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht