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   KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15   

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https://dejure.org/2015,79852
KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15 (https://dejure.org/2015,79852)
KG, Entscheidung vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 (https://dejure.org/2015,79852)
KG, Entscheidung vom 02. November 2015 - 10 W 35/15 (https://dejure.org/2015,79852)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

    Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
    Die Antragstellerin musste prüfen, ob die Antragsgegnerin in dem Test "Online-Shops Bürobedarf 2014" unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt hatte und die Veröffentlichung des Testberichts auf Grundlage der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 -, juris; BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, Rn. 5, juris) unzulässig war.
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

    Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
    Die Antragstellerin musste prüfen, ob die Antragsgegnerin in dem Test "Online-Shops Bürobedarf 2014" unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt hatte und die Veröffentlichung des Testberichts auf Grundlage der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 -, juris; BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, Rn. 5, juris) unzulässig war.
  • BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88

    Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest

    Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
    Die Antragstellerin musste prüfen, ob die Antragsgegnerin in dem Test "Online-Shops Bürobedarf 2014" unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt hatte und die Veröffentlichung des Testberichts auf Grundlage der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 -, juris; BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, Rn. 5, juris) unzulässig war.
  • KG, 07.11.1997 - 5 U 4717/97
    Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
    Zwar trifft es zu, das der 5. Zivilsenat des Kammergerichts ein Zuwarten, das nicht länger als zwei Monate dauert, regelmäßig nicht als dringlichkeitsschädlich ansieht (vgl. KG, NJWE-WettbR 1998, 269).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von

    Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06 - juris Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10 - juris Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 - juris Hanseatisches OLG, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 - juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23

    Mit Wahlkandidaten verwandt: Unternehmer muss Pressebericht über seine

    Wartet der Betroffene, ohne dass hinreichende Gründe dafür vorliegen, längere Zeit ab, bis er den Verfügungsantrag stellt, ist von einer Selbstwiderlegung auszugehen (KG Berlin, Beschluss vom 2. November 2015 - 10 W 35/15 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2023 - 1 W 1/23

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich

    Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 U 189/06 - juris; Beschluss vom 07. Februar 2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 - juris ; KG, Beschluss vom 02. November 2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2010 - 4 U 106/10 - juris; Beschluss vom 25. Februar 2009 - 4 U 204/08 - juris; Hanseatisches OLG, Urteil vom 21. März 2019 - 3 U 105/18 - juris), hatte der erkennende Senat dahinstehen lassen.
  • OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20
    Ob die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hans. OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06; Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06) auch bei Einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18; KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10; Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08; Hans. OLG Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18), bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Berlin, 17.11.2022 - 27 O 367/22

    Äußerungsrecht: Tatsachenbehauptung durch einen Fragesatz

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Kammergerichts ist das im Äußerungsrecht der Fall, wenn ohne hinreichende Gründe bis zur Stellung des Verfügungsantrages mehr als einen Monat nach Kenntnis von der beanstandeten Veröffentlichung gewartet wird (vgl. KG, Beschluss v. 02.11.2015, 10 W 35/15, juris-Rn. 2).
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