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   OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99   

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https://dejure.org/1999,5533
OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99 (https://dejure.org/1999,5533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99 (https://dejure.org/1999,5533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99 (https://dejure.org/1999,5533)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZSEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 2
    Vergütung des Sachverständigen)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 139
  • MDR 1999, 1528
  • BauR 2000, 1235
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16

    Höhe der Kilometerpauschale für Fahrten des Sachverständigen mit einem

    Auch wenn bloßes Schweigen grundsätzlich nicht als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden kann, durfte der Sachverständige die ausdrückliche Billigung der erhöhten Kilometerpauschale durch den landgerichtlichen Beschluss vom 12. Juni 2014 entsprechend §§ 133, 157 BGB jedoch dahin verstehen, dass das Landgericht selbst aufgrund eigener Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften von einer jedenfalls stillschweigenden Zustimmung der Parteien ausging; er hatte keine Veranlassung, hieran noch zu zweifeln und etwa aufgrund vermeintlich besseren Wissensstandes als dem des Landgerichts eigene rechtliche Prüfungen anzustellen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. September 2009 - 14 W 563/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; jeweils zit. aus juris).

    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).

    Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den von ihnen zugezogenen Sachverständigen ist aber im Interesse einer gedeihlichen Rechtspflege unerlässlich" (Jessnitzer: "Der Sachverständige", 1989, S. 6, zit. durch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.1999 - 10 W 75/99; zit. aus juris).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03

    Zur Frage der Entschädigung eines Sachverständigen im aktienrechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats können im Einzelfall Gründe des Vertrauensschutzes ausnahmsweise zwingend eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl.Senat OLGRep. 1995, 256; MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550).

    Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7 ZSEG vorliegen, obliegt dem Gericht (vgl. Senat MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550; OLG Köln OLGR 1999, 114).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 31/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats können im Einzelfall Gründe des Vertrauensschutzes ausnahmsweise zwingend eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl.Senat OLGRep. 1995, 256; MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550).

    Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7 ZSEG vorliegen, obliegt dem Gericht (vgl. Senat MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550; OLG Köln OLGR 1999, 114).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 5 W 33/10

    Höhe der Sachverständigenentschädigung

    Das wird teilweise für den Fall angenommen, dass das Gericht dem Sachverständigen mitteilt, seine Gesamtkostenaufstellung habe die Zustimmung der Parteien gefunden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1999, 10 W 75-76/99, juris Rz. 9 = MDR 1999, 1528).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2010 - 12 W 14/10

    Höhe des Stundensatzes eines gerichtlichen Sachverständigen betreffend Mängel

    Ein Ausnahmefall, wonach Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung des Sachverständigen auf der Grundlage des § 13 JVEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 ), liegt nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01

    Sachverständiger/ Ersetzung der Zustimmung - Spruchverfahren

    Damit ist das Risiko der erhöhten Vergütung ganz auf den Sachverständigen verlagert und dieser ist gezwungen, seine Tätigkeit vom Eingang ausreichender Vorauszahlungen an die Gerichtskasse abhängig zu machen; allenfalls in Ausnahmefällen kann einem Sachverständigen aus Gründen des Vertrauensschutzes auch ohne Vorschuss die erhöhte Vergütung aus der Staatskasse gewährt werden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528).
  • OLG Dresden, 23.02.2022 - 9 W 898/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung Höhe eines

    a) Zwar ist zu berücksichtigen, dass eine Vergütungsvereinbarung nur zwischen Seite 2 Sachverständigen und Gericht rechtlich unbeachtlich ist und die Staatskasse grundsätzlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes bindet (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1999, Az.: 10 W 75/99, zitiert nach juris, Rdnr. 8 m.w.N.; Bleutge, a.a.O., JVEG § 13 Rdnr. 29).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2019 - 10 W 84/19

    Erbstreitigkeit

    Von ihm war nicht zu erwarten, dass er diesbezüglich einen besseren Wissensstand hatte als das ihn beauftragende Gericht (vgl. Senat, 10 W 75-76/99, Beschluss vom 29. Juli 1999).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03

    Sachverständigenentschädigung: Besondere Entschädigung aus Gründen des

    b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn.
  • OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegt im vorliegenden Fall auch kein Ausnahmefall vor, nach dem Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung eines Sachverständigen auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 a.a.O.).
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