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   KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17   

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https://dejure.org/2017,55395
KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17 (https://dejure.org/2017,55395)
KG, Entscheidung vom 26.09.2017 - 10 W 84/17 (https://dejure.org/2017,55395)
KG, Entscheidung vom 26. September 2017 - 10 W 84/17 (https://dejure.org/2017,55395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 5 Nr 3 VollstrZustÜbk 2007
    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2018, 64
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    Der Senat folgt der Auffassung, des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris), dass in einem solchen Fall sämtliche Amts- oder Landgerichte der Bundesrepublik Deutschland örtlich zuständig sind.

    Wegen der Begründung wird auf die in MMR 2017, 261 veröffentlichte Entscheidung verwiesen.

  • BGH, 25.10.2016 - VI ZR 678/15

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten in der Berichterstattung auf der

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    Da die Antragstellerin ihren Unterlassungsanspruch ausdrücklich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt hat, ist nach der dritten Variante der oben wiedergegebenen Entscheidung des Gerichtshofs die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben (vgl. auch BGH, Urteil vom 25.10.2016 - VI ZR 678/15 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    Diese Grundsätze gelten auch für Unterlassungsklagen (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 131/12, NJW 2014, 2504 Rn. 21; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2397, 2413).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    a) Nach der Rechtsprechung darf eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist und die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden, wie er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf, Art. 5 GG, § 193 StGB (BGH, Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14 -, Rn. 38, juris).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    Diese sind nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts verursacht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25.10.2011 - C-509/09 und C-161/10 -, juris).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05 -, Rn. 14, juris).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    Da keine mehrdeutige Tatsachenbehauptung vorliegt, ist die "Stolpe-Rechtsprechung" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 -, Rn. 33, juris) nicht anwendbar.
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17
    Ein Zu-Eigen-Machen liegt regelmäßig vor, wenn die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08 -, Rn. 11, juris).
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