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   OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07   

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OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07 (https://dejure.org/2007,3688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2007 - 10 WF 146/07 (https://dejure.org/2007,3688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 10 WF 146/07 (https://dejure.org/2007,3688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Vorbescheides im Erbscheinsverfahren und dem Verfahren betreffend die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • Judicialis

    FGG § 13 a; ; FGG § 19; ; FGG § 55; ; FGG § 62; ; BGB § 1643

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1643; FGG § 20
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ankündigung der Nichterteilung einer Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 308
  • MDR 2007, 1320
  • FamRZ 2008, 425
  • Rpfleger 2007, 605
  • Rpfleger 2008, 135
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07
    Seither wird der Vorbescheid, durch den angekündigt wird, die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft zu erteilen, als zulässig, ja sogar als geboten angesehen (vgl. nur BayObLG, NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 713; Keidel/Engelhardt, aaO., § 55, Rz. 12).

    Wesen des Vorbescheids ist aber, dass durch ihn in einem auf Grund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren vom Gericht angekündigt wird, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255, 257; BayObLG, NJW-RR 2003, 649).

    Daher ist die Erteilung eines Vorbescheids in den Fällen, in denen das Gericht eine Verweigerung der Genehmigung beabsichtigt, unzulässig (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Hamm, FamRZ 1996, 312).

    Dies rechtfertigt es erst recht, ihn für diesen Bereich auch dann als anfechtbare Verfügung anzusehen, wenn das Amtsgericht im Einzelfall die Frage verkennt, ob für den Erlass des Vorbescheids ein Bedürfnis besteht (BayObLG, NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479).

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07
    Im Erbscheinsverfahren und dem Verfahren betreffend die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnis ist die Erteilung eines Vorbescheids durch die Rechtsprechung seit langem zugelassen, weil dies wegen der mit der Publizitätswirkung eines unrichtigen Zeugnisses über das Erbrecht oder die Testamentsvollstreckereigenschaft verbundenen Gefahren einem dringenden praktischen Bedürfnis entspricht (vgl. BGHZ 20, 255, 257 f.; BayObLG, FamRZ 1994, 1066).

    Daher ist die Erteilung eines Vorbescheids in den Fällen, in denen das Gericht eine Verweigerung der Genehmigung beabsichtigt, unzulässig (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Hamm, FamRZ 1996, 312).

    Hat das Gericht, wie im vorliegenden Fall, den Beteiligten im Entscheidungssatz ausdrücklich bekannt gegeben, dass es seine Entscheidung für beschwerdefähig halte, kann unter Beachtung des den Beteiligten zuzubilligenden Vertrauensschutzes in Anlehnung an die zur Anfechtung inkorrekter Entscheidungen entwickelten Grundsätze, insbesondere den so genannten Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., vor § 511, Rz. 30 ff.), eine Beschwerde zur Beseitigung der falschen Entscheidung nicht ausgeschlossen werden, zumal eine andere Handhabung zu erheblichen Kostennachteilen für den Beteiligten führen könnte, der im Vertrauen auf die gerichtliche Aufforderung Beschwerde einlegt (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 203; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 312; vgl. zum Meinungsstand auch Keidel/Kahl, aaO., § 19, Rz. 7).

  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07
    Seither wird der Vorbescheid, durch den angekündigt wird, die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft zu erteilen, als zulässig, ja sogar als geboten angesehen (vgl. nur BayObLG, NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 713; Keidel/Engelhardt, aaO., § 55, Rz. 12).

    Daher ist die Erteilung eines Vorbescheids in den Fällen, in denen das Gericht eine Verweigerung der Genehmigung beabsichtigt, unzulässig (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Hamm, FamRZ 1996, 312).

    Dies rechtfertigt es erst recht, ihn für diesen Bereich auch dann als anfechtbare Verfügung anzusehen, wenn das Amtsgericht im Einzelfall die Frage verkennt, ob für den Erlass des Vorbescheids ein Bedürfnis besteht (BayObLG, NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479).

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07
    Im Erbscheinsverfahren und dem Verfahren betreffend die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnis ist die Erteilung eines Vorbescheids durch die Rechtsprechung seit langem zugelassen, weil dies wegen der mit der Publizitätswirkung eines unrichtigen Zeugnisses über das Erbrecht oder die Testamentsvollstreckereigenschaft verbundenen Gefahren einem dringenden praktischen Bedürfnis entspricht (vgl. BGHZ 20, 255, 257 f.; BayObLG, FamRZ 1994, 1066).

    Wesen des Vorbescheids ist aber, dass durch ihn in einem auf Grund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren vom Gericht angekündigt wird, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255, 257; BayObLG, NJW-RR 2003, 649).

  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07
    Daher ist die Erteilung eines Vorbescheids in den Fällen, in denen das Gericht eine Verweigerung der Genehmigung beabsichtigt, unzulässig (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Hamm, FamRZ 1996, 312).

    Hat das Gericht, wie im vorliegenden Fall, den Beteiligten im Entscheidungssatz ausdrücklich bekannt gegeben, dass es seine Entscheidung für beschwerdefähig halte, kann unter Beachtung des den Beteiligten zuzubilligenden Vertrauensschutzes in Anlehnung an die zur Anfechtung inkorrekter Entscheidungen entwickelten Grundsätze, insbesondere den so genannten Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., vor § 511, Rz. 30 ff.), eine Beschwerde zur Beseitigung der falschen Entscheidung nicht ausgeschlossen werden, zumal eine andere Handhabung zu erheblichen Kostennachteilen für den Beteiligten führen könnte, der im Vertrauen auf die gerichtliche Aufforderung Beschwerde einlegt (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 203; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 312; vgl. zum Meinungsstand auch Keidel/Kahl, aaO., § 19, Rz. 7).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07
    Im Verfahren betreffend die Erteilung einer Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft, § 55 FGG, hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 18.1.2000 - 1 EvR 321/96 - (FamRZ 2000, 731) entschieden, dass ein Vorbescheid, durch den das Gericht die Erteilung einer Genehmigung ankündigt, ein geeignetes Mittel wäre, um eine bestehende verfassungswidrige Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen.
  • OLG Stuttgart, 28.11.2001 - 17 WF 321/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07
    Hat das Gericht, wie im vorliegenden Fall, den Beteiligten im Entscheidungssatz ausdrücklich bekannt gegeben, dass es seine Entscheidung für beschwerdefähig halte, kann unter Beachtung des den Beteiligten zuzubilligenden Vertrauensschutzes in Anlehnung an die zur Anfechtung inkorrekter Entscheidungen entwickelten Grundsätze, insbesondere den so genannten Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., vor § 511, Rz. 30 ff.), eine Beschwerde zur Beseitigung der falschen Entscheidung nicht ausgeschlossen werden, zumal eine andere Handhabung zu erheblichen Kostennachteilen für den Beteiligten führen könnte, der im Vertrauen auf die gerichtliche Aufforderung Beschwerde einlegt (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 203; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 312; vgl. zum Meinungsstand auch Keidel/Kahl, aaO., § 19, Rz. 7).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 UF 152/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07
    Seither wird der Vorbescheid, durch den angekündigt wird, die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft zu erteilen, als zulässig, ja sogar als geboten angesehen (vgl. nur BayObLG, NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 713; Keidel/Engelhardt, aaO., § 55, Rz. 12).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    In einer einschränkungslosen Teillieferungsklausel liegt auch eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung in § 266 BGB, welche den Kunden im Möbelhandel unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB benachteiligt (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1078, 1079; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 311, 316, unter 13; Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., Klauseln M 162; KG NJW-RR 2008, 308).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2008 - 10 UF 70/08

    Genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft: Genehmigung des Erwerbs von fünf

    Da das Amtsgericht nun, anders als durch seinen Beschluss vom 26.1.2007 (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 31.7.2007 - 10 WF 146/07 - veröffentlicht in FamRZ 2008, 425), eine Endentscheidung erlassen hat, findet die Beschwerde nach § 621 e ZPO statt (vgl. Senat, FamRZ 2004, 1049; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.9.2003 - 14 UF 75/03, veröffentlicht bei juris; OLG Hamm, FamRZ 2001, 53; Schwer, in: jurisPK-BGB, 3. Aufl. 2006, § 1643 BGB, Rz. 11; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 2, Rz. 155).
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