Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15808
OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09 (https://dejure.org/2010,15808)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.04.2010 - 10 WF 181/09 (https://dejure.org/2010,15808)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. April 2010 - 10 WF 181/09 (https://dejure.org/2010,15808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens inÜbergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 19.10.2009 - 2 W 280/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    Anhaltspunkte dafür, dass § 60 RVG in Bezug auf § 15 a RVG nicht gelten soll, sind nicht ersichtlich; bezeichnend ist vielmehr, dass der Gesetzgeber auf eine eigene Übergangsbestimmung für § 15 a RVG verzichtet hat, so dass auf die unverändert gebliebene Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG zurückzugreifen ist (vgl. etwa OLG Celle, OLGR Celle 2009, 930 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 23.02.2010, 4 C 10.152, zitiert nach JURIS; OVG Bremen, Beschluss v. 27.01.2010, 1 S 367/09, zitiert nach JURIS).
  • OVG Bremen, 27.01.2010 - 1 S 367/09

    Bestimmung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bzgl.

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    Anhaltspunkte dafür, dass § 60 RVG in Bezug auf § 15 a RVG nicht gelten soll, sind nicht ersichtlich; bezeichnend ist vielmehr, dass der Gesetzgeber auf eine eigene Übergangsbestimmung für § 15 a RVG verzichtet hat, so dass auf die unverändert gebliebene Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG zurückzugreifen ist (vgl. etwa OLG Celle, OLGR Celle 2009, 930 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 23.02.2010, 4 C 10.152, zitiert nach JURIS; OVG Bremen, Beschluss v. 27.01.2010, 1 S 367/09, zitiert nach JURIS).
  • VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 C 10.152

    Zur Anwendung der Neuregelung des § 15a RVG auf sogen. Altfälle - Anrechnung der

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    Anhaltspunkte dafür, dass § 60 RVG in Bezug auf § 15 a RVG nicht gelten soll, sind nicht ersichtlich; bezeichnend ist vielmehr, dass der Gesetzgeber auf eine eigene Übergangsbestimmung für § 15 a RVG verzichtet hat, so dass auf die unverändert gebliebene Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG zurückzugreifen ist (vgl. etwa OLG Celle, OLGR Celle 2009, 930 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 23.02.2010, 4 C 10.152, zitiert nach JURIS; OVG Bremen, Beschluss v. 27.01.2010, 1 S 367/09, zitiert nach JURIS).
  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    Die Frage der Rückwirkungsproblematik stelle sich nicht, soweit man § 15 Abs. 2 RVG im Bereich der Kostenfestsetzung nur einen verfahrensrechtlichen Charakter beimesse (vgl. etwa BGH, NJW 2009, 3101; OLG Dresden, JurBüro 2009, 582 ; OLG Braunschweig, MDR 2010, 175 m.w.N.; OLG München, MDR 2009, 1417 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2010, 18 W 4/10, zitiert nach JURIS).
  • OLG Braunschweig, 10.09.2009 - 2 W 155/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    Die Frage der Rückwirkungsproblematik stelle sich nicht, soweit man § 15 Abs. 2 RVG im Bereich der Kostenfestsetzung nur einen verfahrensrechtlichen Charakter beimesse (vgl. etwa BGH, NJW 2009, 3101; OLG Dresden, JurBüro 2009, 582 ; OLG Braunschweig, MDR 2010, 175 m.w.N.; OLG München, MDR 2009, 1417 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2010, 18 W 4/10, zitiert nach JURIS).
  • OLG Dresden, 13.08.2009 - 3 W 793/09

    Zeitliche Grenzen der Anwendung des § 15a RVG

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    Die Frage der Rückwirkungsproblematik stelle sich nicht, soweit man § 15 Abs. 2 RVG im Bereich der Kostenfestsetzung nur einen verfahrensrechtlichen Charakter beimesse (vgl. etwa BGH, NJW 2009, 3101; OLG Dresden, JurBüro 2009, 582 ; OLG Braunschweig, MDR 2010, 175 m.w.N.; OLG München, MDR 2009, 1417 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2010, 18 W 4/10, zitiert nach JURIS).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 18 W 4/10

    Anwendbarkeit des § 15 a RVG in Altfällen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    Die Frage der Rückwirkungsproblematik stelle sich nicht, soweit man § 15 Abs. 2 RVG im Bereich der Kostenfestsetzung nur einen verfahrensrechtlichen Charakter beimesse (vgl. etwa BGH, NJW 2009, 3101; OLG Dresden, JurBüro 2009, 582 ; OLG Braunschweig, MDR 2010, 175 m.w.N.; OLG München, MDR 2009, 1417 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2010, 18 W 4/10, zitiert nach JURIS).
  • OLG Köln, 05.05.2008 - 17 W 57/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    In Fällen, in denen Beratungshilfe bewilligt werden kann oder bewilligt worden ist, ist eine "fiktive" Geschäftsgebühr nicht anzurechnen, weil die Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes Vorrang genießen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5.05.2008, 17 W 57/08; OLG Schleswig, Beschluss vom 11.03.2008, 15 WF 356/07, jeweils zitiert nach JURIS).
  • OLG München, 13.10.2009 - 11 W 2244/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    Die Frage der Rückwirkungsproblematik stelle sich nicht, soweit man § 15 Abs. 2 RVG im Bereich der Kostenfestsetzung nur einen verfahrensrechtlichen Charakter beimesse (vgl. etwa BGH, NJW 2009, 3101; OLG Dresden, JurBüro 2009, 582 ; OLG Braunschweig, MDR 2010, 175 m.w.N.; OLG München, MDR 2009, 1417 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2010, 18 W 4/10, zitiert nach JURIS).
  • OLG Schleswig, 11.03.2008 - 15 WF 356/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr für die

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
    In Fällen, in denen Beratungshilfe bewilligt werden kann oder bewilligt worden ist, ist eine "fiktive" Geschäftsgebühr nicht anzurechnen, weil die Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes Vorrang genießen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5.05.2008, 17 W 57/08; OLG Schleswig, Beschluss vom 11.03.2008, 15 WF 356/07, jeweils zitiert nach JURIS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    Würde der auf den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten übergegangene materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch im Wege der Anrechnung auf die Verfahrensgebühr berücksichtigt, läge hierin eine dem bedürftigen Beteiligten nachteilige "Geltendmachung" (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10.m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.04.2010 -10 WF 181/09 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 5 UF 12/13

    Verfahrensrechtliche Einordnung eines Antrags auf Nutzungsentschädigung wegen

    Zur Form und Frist der Beschwerdebegründung verlangt die Vorschrift dagegen überhaupt keine Belehrung (BGH FamRZ 2011, 139; Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 39 Rn. 12).
  • LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10

    Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei

    Damit bleibt es bei der Anwendung der allgemeinen Übergangsregelung des § 60 RVG (so inzwischen auch BayVGH vom 16. August 2010 -19 C 10.1667 -, zit. nach juris; OLG Rostock vom 8. April 2010 -10 WF 181/09-, zit. nach juris; KG vom 30. Juli 2010 -2 W 102/09-, zit. nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - L 2 AS 1213/20
    Würde der auf den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten übergegangene materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch im Wege der Anrechnung auf die Verfahrensgebühr berücksichtigt, läge hierin eine dem bedürftigen Beteiligten nachteilige "Geltendmachung" (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10.m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.04.2010 -10 WF 181/09 m.w.N.)." (so LSG NRW, Beschluss vom 08.01.2020 - L 19 AS 773/19 B, juris Rn. 35).
  • KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Terminsgebühr in einer Familienstreitsache ohne mündliche

    Im übrigen ist in den Fällen, in denen Beratungshilfe bewilligt werden könnte, eine "fiktive" Geschäftsgebühr nicht anzurechnen, da die Gebührenvorschriften der Beratungshilfe Vorrang genießen (siehe OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 17 W 57/08 - Juris RdNr. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2010 - 10 WF 181/09 - Juris RdNr. 14).
  • KG, 30.07.2010 - 2 W 102/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

    Gerade dieses sollte durch die formale Regelung des § 60 RVG vermieden werden (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 13 Ta 177/10 - Tz. 37; vergleiche auch: OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2010 - 10 WF 181/09 - Tz. 13, jeweils zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht