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   VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390   

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VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 (https://dejure.org/2013,33844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 (https://dejure.org/2013,33844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 10 ZB 11.1390 (https://dejure.org/2013,33844)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 23.02.1999 - BT-Drs 14/420
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390
    Vor dem Hintergrund, dass es Zweck der Erteilungsvoraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist, Ausländern, die aufgrund der Dauer ihres Aufenthalts und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind, einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen (vgl. BT-Drs. 14/420, S. 72), sind bei der Ermessensausübung solche Beschäftigungszeiten auch zugunsten der Klägerin zu berücksichtigen.
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.1362 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 10 ZB 11.607

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390
    Ist die angefochtene Entscheidung damit aber auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. zuletzt, BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn die Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätten (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390
    Ist die angefochtene Entscheidung damit aber auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. zuletzt, BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607).
  • VGH Bayern, 16.12.2014 - 10 ZB 14.1741

    Eine Verpflichtung des Gerichts, die mündliche Verhandlung zu vertagen anstatt

    Denn ist dieses Urteil wie hier in Bezug auf die Abweisung der die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis betreffenden Klage auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9).
  • VG Sigmaringen, 16.02.2022 - 5 K 4651/20
    Jede andere Entscheidung wäre im konkreten Einzelfall als rechtswidrig anzusehen (vgl. Geis, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 40 VwVfG, Rn. 37; ferner BayVGH, Beschluss vom 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 -, juris).
  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742

    Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 10 ZB 11.1583

    Durchsuchung von Sachen; Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung

    Ist das angefochtene Urteil damit jedoch auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.1362 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 10 ZB 11.1920

    Taubenfütterungsverbot trotz Staatsziel Tierschutz möglich

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854

    Spezialpräventive Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe

    Ist die angefochtene Entscheidung damit aber auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390- juris Rn. 12).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.1362 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Adoption nach den

    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 ZB 12.2448

    Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; ernstliche

    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17; B.v. 10.6.2014 - 10 ZB 12.2435 - juris Rn. 4).

  • VG Augsburg, 31.08.2016 - Au 3 K 16.819

    Ausschluss aus Kindergarten

    Eine Ermessensreduktion kommt in Betracht, wenn angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falles jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BayVGH, B. v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 9; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl. 2013, § 40 Rn. 49).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819

    Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz

    Denn ist dieses wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.632 - juris Rn. 11; B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9; B.v.16.12.2014 - 10 ZB 14.1741 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2435

    Reiseausweis für Ausländer; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; ernstliche

  • VGH Bayern, 18.03.2014 - 10 ZB 11.3006

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Kosten des Lebensunterhalts

  • VGH Bayern, 27.02.2014 - 10 ZB 11.2662

    Abgelehnter Asylbewerber; Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung der ehelichen

  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393

    Reiseausweis für Ausländer; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; ernstliche

  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268

    Familiennachzug minderjähriger Kinder; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 10 ZB 11.2172

    Versetzung eines Kraftfahrzeugs; verbotswidriges Parken vor einem

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 10 ZB 13.2410

    Die nach Art. 17 RL 2003/86/EG bei der Ablehnung eines Antrags auf

  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.632

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist

  • VGH Bayern, 15.11.2013 - 10 ZB 11.1204

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79

    Abschleppmaßnahme; Taxenstandplatz; Verhältnismäßigkeit; allgemeine Wartezeit vor

  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 ZB 12.2312

    Aufenthaltserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

  • VGH Bayern, 17.03.2014 - 10 ZB 14.70

    Sohn mit deutscher Staatsangehörigkeit

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