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   VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268   

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VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268 (https://dejure.org/2014,3739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268 (https://dejure.org/2014,3739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 10 ZB 11.2268 (https://dejure.org/2014,3739)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Allein sorgeberechtigt sei ein Elternteil nur dann, wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung des Sorgerechts keine substanziellen Mitentscheidungsrechte und -pflichten etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung mehr zustünden (vgl. so auch BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 12 ff.).

    Insbesondere hat der Kläger bis zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung in der Tatsacheninstanz bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10) nicht mitgeteilt, dass die bei Begründung des Zulassungsantrags noch ausstehende Entscheidung über die Entziehung des Mitentscheidungsrechts inzwischen ergangen und der Mutter des Klägers das Mitentscheidungsrecht tatsächlich entzogen worden wäre.

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfG, B.v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13).

    Danach ist es aber, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, grundsätzlich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, B.v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Dies gilt auch für den Nachzug zu berechtigterweise in Deutschland lebenden Familienangehörigen (vgl. BVerfG, U.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 96 f.; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 31).

    Vielmehr führt allein der Umstand, dass ein Ausländer wie der Vater des Klägers von der ihm eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich in der Bundesrepublik eine wirtschaftliche und soziale Existenz aufzubauen, und mit zunehmender Aufenthaltsdauer und wachsender Einbindung in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik regelmäßig einer entsprechenden Entfremdung von den Lebensverhältnissen seines Heimatlandes ausgesetzt ist, nicht einmal dann dazu, dass dem Ausländer ein Verlassen der Bundesrepublik zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft generell unzumutbar wäre, wenn es sich dabei um eine dauerhafte Rückkehr in das Heimatland handeln würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162

    Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390

    Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Dies gilt auch für den Nachzug zu berechtigterweise in Deutschland lebenden Familienangehörigen (vgl. BVerfG, U.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 96 f.; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028

    Zum "erhöhten" Ausweisungsschutz eines Ausländers - zur Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Denn durch diese Regelung hat sich nichts Wesentliches geändert, weil bereits bisher nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK bei ausländerrechtlichen Entscheidungen eine einzelfallbezogene Abwägung erforderlich war, bei der das besondere Gewicht der familiären Bindungen und insbesondere des Wohls minderjähriger Kinder zu berücksichtigen war (vgl. BVerwG a.a.O.; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 31; U.v. 18.11.1997 - 1 C 22.96 - juris Rn. 32; B.v. 24.1.1994 - 1 B 181.93 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

  • VG Freiburg, 13.05.2016 - 4 K 1497/15

    Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Abs. 1 AufenthG 2004 für minderjähriges Kind aus

    In diesem Zusammenhang ist zwar zu berücksichtigen, dass die Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG als Ausnahmeentscheidung grundsätzlich restriktiv auszulegen ist (vgl. zum Folgenden OVG Nieders., Beschluss vom 11.07.2007 - 10 ME 130/07 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268 -, juris; OVG Saarl., Beschluss vom 22.03.2012 - 2 B 34/12 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10.04.2007 - 18 B 303/07 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.10.2014 - 3 B 14/14

    Eheschließung in Dänemark, erforderliches Visum i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

    Hierdurch hat sich allerdings nichts Wesentliches geändert, weil bereits bisher nach Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK bei ausländerrechtlichen Entscheidungen eine einzelfallbezogene Abwägung erforderlich war, bei der das besondere Gewicht der familiären Bindungen und insbesondere des Wohls minderjähriger Kinder zu berücksichtigen war (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. Februar 2014 - 10 ZB 11.2268 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - 11 M 36.14

    Türkei; Ausweisung; Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Drogenhandel;

    Ein weitergehender Schutz werde auch nicht durch die Regelung in Art. 9 Abs. 1 Satz 1 KRK begründet, wonach ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt werden dürfe, wenn dies nicht von den zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmt sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013, ebenda; Bayer. VGH, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 10 ZB 11.2268 -, juris Rz. 21).
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