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   VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620   

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VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 (https://dejure.org/2014,32580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 (https://dejure.org/2014,32580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 10 ZB 13.2620 (https://dejure.org/2014,32580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 15 Abs. 1 BayVersG, § 22, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2, § 33 KunstUrhG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 12, Art. 14 GG
    Versammlungsrecht: Lärmschutzauflage mit starrem dB(A)-Wert sowie Verbot der Fertigung von Bild- und Videoaufzeichnungen | Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung und Begrenzung der Lautstärke auf 85 dB(A); Berücksichtigung ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 15 Abs. 1 BayVersG, § 22, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2, § 33 KunstUrhG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 12, Art. 14 GG
    Versammlungsrecht: Lärmschutzauflage mit starrem dB(A)-Wert sowie Verbot der Fertigung von Bild- und Videoaufzeichnungen | Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung und Begrenzung der Lautstärke auf 85 dB(A); Berücksichtigung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Fotografieverbot auf Demonstrationen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 104
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.2013 - VI ZR 209/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Fernsehberichterstattung: Ausstrahlung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Auch bei dem vom Kläger (wohl) angesprochenen Ausnahmetatbestand nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG betreffend Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ist nach ständiger Rechtsprechung eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen und Grundrechten vorzunehmen (vgl. auch die in der Zulassungsbegründung zitierte Entscheidung BGH, U.v. 11.6.2013 - VI ZR 209/12 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Als Entscheidung, von der das Erstgericht abweicht, benennt der Kläger allein das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2013 (VI ZR 209/12 - juris).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Zum einen hat das Verwaltungsgericht tragend darauf abgestellt, dass die Vorschriften der LärmVibrationsArbSchV nach der in Bayern gültigen Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) vom 21. April 2009 (GVBl 2009 S. 116) für die Einsatztätigkeit der Polizei sowohl grundsätzlich als auch im konkreten Fall bei der sechsstündigen Versammlung des Klägers gelten würden und deshalb für die Gefährdungsbeurteilung bei der Exposition der eingesetzten Polizeibeamten durch den von der sechsstündigen Versammlung ausgehenden Lärm maßgeblich seien (vgl. dazu auch OVG LSA, B.v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 12 f.; NdsOVG, B.v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10

    Lärmschutzauflagen bei einer Versammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Zum einen hat das Verwaltungsgericht tragend darauf abgestellt, dass die Vorschriften der LärmVibrationsArbSchV nach der in Bayern gültigen Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) vom 21. April 2009 (GVBl 2009 S. 116) für die Einsatztätigkeit der Polizei sowohl grundsätzlich als auch im konkreten Fall bei der sechsstündigen Versammlung des Klägers gelten würden und deshalb für die Gefährdungsbeurteilung bei der Exposition der eingesetzten Polizeibeamten durch den von der sechsstündigen Versammlung ausgehenden Lärm maßgeblich seien (vgl. dazu auch OVG LSA, B.v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 12 f.; NdsOVG, B.v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - juris).
  • VGH Bayern, 28.06.2013 - 10 CS 13.1356

    Versammlungsrecht; Beschränkungen; Beschränkung der technischen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Solche entgegenstehenden berechtigten Interessen hat das Verwaltungsgericht bei der erforderlichen umfassenden Abwägung der widerstreitenden Interessen zu Recht darin gesehen, dass die konkrete Gefahr der Verbreitung dieser Bildaufnahmen im Internet mit deutlich negativer Tendenz - zur Bloßstellung, Anprangerung und sogar Beleidigung sowie Einschüchterung opponierender Personen und Gegendemonstranten - gedroht habe (so auch BayVGH, B.v. 28.6.2013 - 10 CS 13.1356 - im Eilverfahren des Klägers).
  • VGH Bayern, 02.05.2014 - 10 ZB 13.1229

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln; keine schützenswerte eheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (stRspr; vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 2.5.2014 - 10 ZB 13.1229 - juris Rn 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Adoption nach den

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 10 ZB 12.1095 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Kind mit deutscher

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Darzulegen ist vom Kläger insoweit, welche bestimmte und verallgemeinerungsfähige Rechtsauffassung das Erstgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat und inwiefern diese mit einem konkreten Rechtssatz in der Rechtsprechung eines der genannten Divergenzgerichte nicht übereinstimmt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - Rn. 15).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Eine derartige Gefahr hat das Erstgericht in nicht zu beanstandender Weise darin gesehen, dass nach dem festgestellten Verhalten bei früheren, gleich gelagerten Versammlungen des Klägers konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass auch bei der streitbefangenen Versammlung am 29. Juni 2013 von Versammlungsteilnehmern und insbesondere vom Landesvorsitzenden des Klägers Bildaufnahmen von Gegendemonstranten (und unbeteiligten Dritten) angefertigt werden, diese ohne Einwilligung der abgebildeten Personen (§ 22 Abs. 1 KunstUrhG) und ohne Rechtfertigungsgründe (§ 23 KunstUrhG) im Internet veröffentlicht werden und dadurch der Straftatbestand gemäß § 33 KunstUrhG verwirklicht wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.3. 2012 - 6 C 12.11 - juris Rn. 34).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
    Das Verwaltungsgericht hat aber auch zu Recht festgestellt, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht unbeschränkt gewährleistet ist und bei Versammlungen unter freiem Himmel zur Wahrung kollidierender Interessen Dritter Eingriffe in das Grundrecht gemäß Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig sind (vgl. BVerfGE 87, 399/406).
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch

    Das Verwaltungsgericht ist mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weiter zu Recht davon ausgegangen, dass unzulässige Lichtbilder nicht auch stets verbreitet werden, sondern eine (konkrete) polizeiliche Gefahr aufgrund der Anfertigung von Bildaufnahmen überhaupt erst drohe, wenn konkrete tragfähige Anhaltspunkte dafür bestünden, dass derjenige, der Lichtbilder herstelle, diese ohne Einwilligung der abgebildeten Person oder andere Rechtfertigungsgründe veröffentlichen und sich dadurch gemäß § 33 Kunsturhebergesetz (KUG) strafbar machen werde (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.2012 a. a. O. Rn. 34; BVerfG a. a. O. Rn. 14; zu einem auf Art. 15 Abs. 1 BayVersG gestützten Verbot des Fotografierens vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - NVwZ-RR 2015, 104).
  • VG Würzburg, 21.01.2015 - W 5 K 13.346

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsverbot; Auflagen; zeitliche

    Zulässig sind nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen vom 6. März 2007 (LärmVibrationsArbSchV, BGBl I S. 261) grundsätzlich auch Beschränkungen zum Schutz der bei der Versammlung eingesetzten Polizeibeamten (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 Nr. 10 ZB 13.2620).

    Abgesehen davon konnte die Beklagte die beanstandete Regelung zur Abwehr der Gefahr der Begehung von Straftaten nach den §§ 22 und 23 KunstUrhG i.V.m. § 33 KunstUrhG (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 Nr. 10 ZB 13.2620; OVG Lüneburg, B.v. 19.6.2013 Nr. 11 LA 1/13) treffen.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 16.10.2014 Nr. 10 ZB 13.2620) nicht zu beanstanden.

  • VGH Bayern, 19.03.2018 - 4 ZB 16.2301

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausgrabung und Umbettung von sterblichen Überresten

    Nach ständiger Rechtsprechung kann aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 2 VwGO geschlossen werden (vgl. nur BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - NVwZ-RR 2015, 104 Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 CS 15.431

    Personenbeförderung auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens

    Soweit die Antragsgegnerin sich in ihrer Antragserwiderung vom 23. Februar 2015 zur Begründung der Anordnung in Nr. 1.4 des Bescheids vom 20. Februar 2015 darüber hinaus auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beruft (BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620), ergibt sich daraus ebenfalls nicht die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 15 A 3909/18

    Anforderungen an eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit hinsichtlich

    Dafür ist ohne das Hinzutreten weiterer - hier nicht gegebener - Umstände weder ein ausschlaggebendes Indiz, dass das Verwaltungsgericht die Sache nicht auf den Einzelrichter übertragen hat, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 12 A 2101/13 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 ZB 13.2620 -, juris Rn. 18; Sächs. OVG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 11, noch, dass das Klageverfahren ca. neun Jahre gedauert hat.
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397

    Erbengemeinschaft

    Zum anderen hat die Frage des Vorliegens besonderer Schwierigkeiten im Sinn von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO keine bindende Wirkung für das höhere Gericht (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819

    Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz

    Denn aus dem Unterbleiben einer Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgen soll, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO) und keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 26.11.2014 - 10 ZB 12.1926 - juris Rn. 17; B.v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14

    Anforderungen an Einfriedigungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten in

    Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2000, 1 Bf 455/98; VGH München, Beschl. v. 16.10.2014, 10 ZB 13.2620, juris m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2014, OVG 5 N 34.11, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16

    Anrechnung; Antrag; Ausbildungsförderung; selbständig tragende Begründung;

    Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter ergibt sich nicht einmal ein Indiz, das für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO spricht (vgl. Senatsbeschl. v. 18.11.2009 - 4 LA 371/08; Nds.OVG, Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, DÖV 1997, 697; Bay.VGH, Beschl. v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 8 m.w.N. in Fußnote 34).
  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 ZB 12.1926

    Hausverlosung; Glücksspiel im Bundesgebiet; Abschluss von Reservierungsverträgen;

    Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (stRspr., vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 16.10.2014 -10 ZB 13.2620 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - 12 A 2101/13

    Anspruch auf Förderung von erbrachten Leistungen der Vergütungspflege; Herleitung

  • VG Gelsenkirchen, 09.01.2020 - 14 L 23/20

    Foto Lichtbild Versammlung Versammlungsteilnehmer Auflage Aufnahme

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 10 ZB 22.2657

    Speicherung personenbezogener Daten durch die Polizei bei Heranwachsenden

  • VG Bremen, 21.06.2021 - 5 V 1246/21

    Versammlungsrecht - Ehe; Lautstärke; Selbstbestimmungsrecht; Standesamt;

  • VG München, 14.08.2015 - M 7 S 15.3458

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Verfügung - Beschränkung der

  • VG Leipzig, 30.01.2015 - 1 L 75/15

    Versammlungsrechtliche Auflagen der Stadt Leipzig rechtmäßig - Stationäre

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